Informationen zum Corona-Virus
Zum Schutz unserer Patient:innen sowie Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gelten die nachfolgenden Vorgaben:
Wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht ins Krankenhaus, sondern lassen Sie sich testen. Dazu können Sie eine Teststelle aufsuchen oder aber Kontakt mit Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis aufnehmen.
In den UKE-Gebäuden besteht die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Besuchenden, Begleitpersonen und externen Dienstleister müssen eine FFP2-Maske aufsetzen.
Wir möchten Sie bitten, zu ambulanten Terminen allein zu kommen und nur in Ausnahmefällen eine Begleitperson mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen grundsätzlich als Besuchende gelten.
Alle Besucher:innen und externe Dienstleister müssen bei Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen. Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein (PCR = 48 Stunden). Alternativ finden Sie eine Corona-Teststation vor dem Hauptgebäude des UKE.
Nach wie vor kann es zu Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten im UKE kommen. Die Entscheidungen ist von unterschiedlichen dynamischen Faktoren abhängig und wird in den jeweiligen Bereichen getroffen. Bitte informieren Sie sich daher vor einem Besuch über die aktuell gültigen Vorgaben.
-
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Das UKE hat für Sie allgemeine Hinweise zum SARS-CoV-2-Erreger, Hygieneempfehlungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Außerdem finden Sie hier Informationen über die aktuelle Situation im UKE.
Patient:inneninformationen zur Corona-Pandemie
-
Wie stellt sich das UKE in der dynamischen Lage auf?
Das UKE steht im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden in Hamburg und bewertet die dynamische und ernstzunehmende Lage kontinuierlich neu.
Hier erfahren Sie, was das UKE konkrekt zur Vorbereitung unternimmt.
-
Besuchsregelung
Zum Schutz unserer Patient:innen sowie Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gelten die nachfolgenden Vorgaben:
Wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht ins Krankenhaus, sondern lassen Sie sich testen. Dazu können Sie eine Teststelle aufsuchen oder aber Kontakt mit Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis aufnehmen.
In den UKE-Gebäuden besteht für alle Personen die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Besuchenden, Begleitpersonen und externen Dienstleister müssen eine FFP2-Maske aufsetzen.
Wir möchten Sie bitten, zu ambulanten Terminen allein zu kommen und nur in Ausnahmefällen eine Begleitperson mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen grundsätzlich als Besuchende gelten.
Alle Besucher:innen und externe Dienstleister müssen bei Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen. Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein (PCR = 48 Stunden). Alternativ finden Sie eine Corona-Teststation vor dem Hauptgebäude des UKE.
Nach wie vor kann es zu Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten im UKE kommen. Die Entscheidungen ist von unterschiedlichen dynamischen Faktoren abhängig und wird in den jeweiligen Bereichen getroffen. Bitte informieren Sie sich daher vor einem Besuch über die aktuell gültigen Vorgaben.
-
Mund-Nasen-Schutz
In den UKE-Gebäuden besteht für alle Personen die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Besuchenden, Begleitpersonen und externen Dienstleister müssen eine FFP2-Maske aufsetzen.
Hinweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte .
-
Testung vor Neuaufnahme
Patient:innen zur elektiven teil- oder stationären Behandlung sowie Begleitpersonen, die mit aufgenommen werden sollen, benötigen vor ihrer Aufnahme einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Zeitpunkt der Probeentnahme für den PCR-Test darf am Aufnahmetag nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Sie können sich an ihrem Wohnort auf SARS-CoV-2 testen lassen und das negative Testergebnis zum Aufnahmetermin mitbringen. Patient:innen und die Begleitperson dürfen vor Aufnahme keinen engen Kontakt zu einer:einem Corona-Infizierten gehabt haben und am Aufnahmetag keine Corona-Symptome aufweisen. Diese Regelungen betreffen auch Personen, die bereits einen vollständigen Impfschutz haben.
-
Im Corona-Verdachtsfall
Wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht ins Krankenhaus, sondern lassen Sie sich testen. Dazu können Sie eine Teststelle aufsuchen oder aber Kontakt mit Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis aufnehmen.
-
Ambulante Termine und elektive Operationen
Sollte Ihr ambulanter Termin oder elektiver Eingriff verschoben werden müssen, meldet sich die jeweilige Poliklinik, Ambulanz oder Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt rechtzeitig bei Ihnen. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen in den Bereichen ab.
Sollte Ihre geplante Operation oder Untersuchung stattfinden, informieren Sie die jeweilige Poliklinik oder Ambulanz bitte vor Ihrer stationären Aufnahme, wenn Sie Erkältungs- oder Grippesymptome zeigen oder Kontakt mit einer COVID-19-infizierten Person hatten.
Waren Sie bereits mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert, bringen Sie bitte zu Ihrer Aufnahme beziehungsweise zu Ihrem Termin die schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes zur Beendigung Ihrer Quarantäne mit.
-
Begleitperson zu ambulanten Terminen
Wir möchten Sie bitten, zu ambulanten Terminen allein zu kommen und nur in Ausnahmefällen eine Begleitperson mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen bitte getestet kommen.
In den UKE-Gebäuden besteht für alle Personen die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Besuchenden, Begleitpersonen und externen Dienstleister müssen eine FFP2-Maske aufsetzen.
-
Ansprechpartner:innen bei familiären Konflikten
Elterntelefon:
0800 111 0 550 Kinder und Jugendtelefon:
116 111 Kinderschutzzentrum Hamburg:
+49 (0) 40 491 00 07 Kinderschutzzentrum Harburg:
+49 (0) 40 79 01 040 Anlaufstelle Frühe Hilfen Eimsbüttel:
+49 (0) 40 431 79 48 212 Beratungsstelle Frühe Hilfen Harburg / Süderelbe:
+49 (0) 40 79 01 04 44 Erziehungsberatung Burgstraße:
+49 (0) 40 43 29 27 20 Schreibaby Sprechstunde Hamburg:
+49 (0) 40 43 21 95 50 Mütterberatung für Bezirk Mitte:
+49 (0) 40 428 54 46 70
Corona-Teststation des UKE
In einem Zelt vor dem UKE-Hauptgebäude (O10) können Besuchende des UKE
- montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr
- sonnabends und sonntags von 10 bis 16 Uhr
einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Liegt ein negatives Ergebnis vor, erhalten sie im Anschluss ein offizielles Testzertifikat per E-Mail. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Aktuelle COVID-19-Infektionen im UKE
Unter folgendem Link informieren wir Sie über das aktuelle Infektionsgeschehen im UKE.
Aktuelle COVID-19-Studien im UKE
Die UKE-Wissenschaftler:innen leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das Corona-
Virus SARS-CoV-2. Sie haben bereits mehrere Studien und Publikationen zum Erreger SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 durchgeführt und veröffentlicht.