Prüfungen in iMED DENT

Im Rahmen des Modellstudiengangs Zahnmedizin iMED DENT sind hochschulinterne Prüfungen sowie die der Erste, Zweite und Dritte Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) abzulegen. Von den in der ZApprO vorgesehenen drei Zahnärztlichen Prüfungen (Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung) entfällt für Studierende der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Dieser wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.

Die Struktur von Prüfungen und Prüfungsverfahren können Sie der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs iMED DENT entnehmen.

Informationen zur Auswertung und Qualitätssicherung der Prüfungsformate finden Sie hier .

Anträge auf Härtefallbehandlung oder auf nachteilsausgleichende Maßnahmen

Studierende, bei denen aufgrund einer besonderen Lebenssituation oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ggf. Anpassungen im Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten vollständige Anträge auf nachteilsausgleichende Maßnahmen oder Härtefallbehandlung rechtzeitig zu Semesterbeginn einzureichen. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahr realisieren. Vorab haben Sie die Möglichkeit sich in der Studienberatung im Rahmen der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Bitte lesen Sie auch die Informationen zu Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich unter "Häufige Fragen (FAQ)".

Modulprüfungen

  • Die Modulabschlussprüfungen finden am Modulende, jeweils i.d.R. donnerstags und freitags in der siebten Woche des Moduls statt.

    Die Prüfungstermine für das Wintersemester 2022/2023 finden Sie hier .

    Die Prüfungstermine für das Sommersemester 2024 finden Sie hier .

  • Um zu den Modulabschlussprüfungen zugelassen zu werden und ein Modul insgesamt erfolgreich abschließen zu können, müssen Sie an mindestens 85 % der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. Dabei zählt die gewichtete Anwesenheit. Informationen über die Zulassung oder Nichtzulassung zu den Modulabschlussprüfungen erhalten Sie nach Prüfung der Anwesenheit per E-Mail (UKE-E-Mail-Adresse).

    Bitte kontrollieren Sie bezüglich der Zulassung regelmäßig im laufenden Semester Ihre Anwesenheitserfassung in iMED-Campus und lassen ggf. Teilnahmenachweise nachtragen. Beachten Sie dabei bitte die auf der Bescheinigung vermerkten Adressaten sowie die generelle Frist von 5 Werktagen! Die letzte Frist für die Nachtragung von Teilnahmenachweisen läuft am Donnerstag der letzten Unterrichtswoche des jeweiligen Moduls um 10:00 Uhr ab. Teilnahmepflichtige Veranstaltungen, die nach diesem Zeitpunkt stattfinden, werden berücksichtigt, wenn die Nachweise unmittelbar nach der Lehrveranstaltung beim Prodekanat für Lehre eingehen. Die Verantwortung für das Nachtragen liegt bei Ihnen!

  • In jedem siebenwöchigen Modul werden 100 Punkte für Prüfungsleistungen vergeben. Die Modulblockgruppen entscheiden über die Aufteilung dieses Punktekontingents auf einzelne Prüfungsteile. In den Modulen F2 und G2 werden sowohl für den theoretischen Modulstrang (F2T bzw. G2T) als auch für den praktischen Modulstrang (F2P bzw. G2P) jeweils 100 Punkte vergeben, insgesamt somit 200 Punkte im Modul F2 sowie 200 Punkte im Modul G2.

  • Bitte beachten Sie, dass die erste Prüfungsmöglichkeit der Modulprüfung Bestandteil der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung und die Teilnahme an der Prüfung somit obligatorisch ist.

    Für die Nach- und Wiederholungsprüfungen (d.h., wenn Sie von Ihrem ersten regulären Prüfungsversuch krankheitsbedingt zurück getreten sind oder einen Wiederholungsversuch ablegen müssen) melden Sie sich bitte für die jeweiligen Prüfungen aktiv über iMED-Campus an. Auch wenn Sie durch Nachholen von Lehrveranstaltungen erst in diesem Durchlauf die Zulassung zur Modulabschlussprüfung erhalten, ist eine aktive Anmeldung über iMED-Campus erforderlich. Die Anmeldefristen hierfür werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Nach Ablauf der Frist ist eine An- oder Abmeldung nicht mehr möglich.

    Studierende, bei denen aufgrund eines verzögerten Studienverlaufs ggf. Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten, sich vor oder unmittelbar nach Beginn des jeweiligen Semesters in einer der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr realisieren.

  • Ihre Ansprechpersonen rund um den Modellstudiengang iMED DENT finden Sie hier .

Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZApprO)

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.

Detaillierte Inforationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Modellstudiengans iMED DENT im Abschnitt „Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung“.

Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens einem Jahr nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Sie ist eine mündlich-praktische Prüfung und besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.

Die Prüfung findet in der vorlesungsfreien Zeit in einem Zeitraum von zwei Wochen statt. Nachholtermine können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden.

Im Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung hat der oder die Studierende fächerübergreifend zu zeigen, dass er oder sie

  • die zahnmedizinischen, werkstoffkundlichen und zahntechnischen Grundlagen des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts beherrscht,
  • in der Lage ist, die klinisch-zahnmedizinischen Zusammenhänge zu erfassen und
  • die für die Fortsetzung des klinischen Studiums und der damit verbundenen Ausbildung am Patienten notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt.

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung umfasst

  • das Fach Zahnärztliche Prothetik,
  • das Fach Kieferorthopädie,
  • das Fach Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und
  • die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet: Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der ZApprO im Abschnitt "Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung".

Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil. Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.

Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung findet in der vorlesungsfreien Zeit in einem Zeitraum von sechs Monaten statt. Nachholtermine können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden. Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird in den Monaten Juni und November durchgeführt. Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt.

Im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung hat der oder die Studierende fächerübergreifend zu zeigen, dass er oder sie

  • in der Lage ist, die klinisch-zahnmedizinischen und die für die zahnärztliche Tätigkeit notwendigen medizinischen Zusammenhänge zu erfassen und
  • über Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem jeweiligen Prüfungsgebiet verfügt, die für die zahnärztliche Versorgung erforderlich sind.

Im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sollen auch die Besonderheiten bei der Behandlung spezieller Patientengruppen geprüft werden. Zu den speziellen Patientengruppen zählen insbesondere junge Menschen, alte Menschen und versehrte Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit für die zahnärztliche Behandlung relevanten seltenen Erkrankungen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der ZApprO im Abschnitt "Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung".

Prüfungsausschuss, Widerspruchsausschuss und Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten

Informationen zum Prüfungsausschuss der Medizinischen Fakultät (Medizin und Zahnmedizin), zum Widerspruchsausschuss und zur Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten finden Sie hier .