Anpassungsqualifizierung für Gesundheitsberufe
Anpassungsqualifizierung an der UKE-Akademie für Bildung und Karriere
Ziele und Hintergründe
Die Anpassungsqualifizierung - kurz APQ - richtet sich an zugewanderte Menschen mit internationalen Berufsabschlüssen in einem Gesundheitsberuf, welche nicht voll oder nur teilweise in Deutschland anerkannt worden sind. Ziel der APQ ist ein Ausgleich der Qualifikationsunterschiede und eine Anerkennung der Ausbildung/des Studiums. Nach einer bestandenen APQ können Teilnehmende ihren im Herkunftsland erlernten Beruf in Deutschland ausüben. Gesetzliche Grundlage ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Teilnahmevoraussetzungen sind die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens vorgenommene Bewertung der beruflichen Qualifikation aus dem Herkunftsland sowie die Benennung der für die Gleichwertigkeit erforderlichen, noch zu absolvierenden Inhalte durch die Hamburger Sozialbehörde .
Die UKE-Akademie bietet aktuell zwei Anpassungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe an:
- Anpassungsqualifizierung in der Gesundheits- und Krankenpflege
- Anpassungsqualifizierung in der Physiotherapie
Die Anpassungsqualifizierung (APQ) in der Physiotherapie ist ein Teil-Projekt im IQ Netzwerk Hamburg . Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) .
Weiterführende Informationen
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Verfahren Berufsanerkennung
APQ - Verfahren der Berufsanerkennung
1. Schritt:
Einreichen Ihrer Unterlagen bei der Hamburger Sozialbehörde. Diese prüft die Nachweise und erstellt einen Bescheid, der ggf. weitere Qualifizierungsmaßnahmen festschreibt oder direkt die Gleichwertigkeit der beantragten Berufsabschlüsse bestätigt.2. Schritt:
Feststellen der deutschen Sprachkenntnisse. Für die APQ wird ein B2-Level nach Europäischem Referenzrahmen (Niveau entsprechend der Zertifizierung nach Telc oder Goethe) benötigt. Für den Start der APQ ist in Ausnahmefällen bei den Physiotherapeut*innen auch ein B1-Zertifikat ausreichend.3. Schritt:
Entscheidung für eine Kenntnisprüfung oder eine Anpassungsqualifizierung. Über beide Maßnahmen kann die Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse erworben werden. Die BGV berät die Antragstellenden entsprechend (Adresse siehe unten).4. Schritt:
Klärung des Lebensunterhalts während der Qualifizierung. Die Zentrale Anlaufstelle für Anerkennung Hamburg (ZAA) informiert über Vergabe von Stipendien. Zudem gibt es eine Vereinbarung mit den Jobcentern Hamburgs (Adresse siehe unten).5. Schritt:
Durchführung der APQ durch die Akademie für Bildung und Karriere am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf oder in externen Praxen.6. Schritt:
Erhalt eines Zertifikats von der Hamburger Sozialbehörde nach erfolgreicher APQ-Teilnahme zur Erteilung der Berufserlaubnis. -
Wichtige Adressen
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Billstraße 80
20539 HamburgAnerkennung-Gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de
Anerkennung ausländischer Diplome in GesundheitsfachberufenZentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Förderprogramm IQ - Netzwerk Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI)
Amt für Arbeit und Integration (AI)
Hamburger Straße 47
22083 HamburgZentrale Anlaufstelle für Anerkennung Hamburg (ZAA)
Schauenburgerstraße 49
20095 Hamburg
Tel.:+49 40 30620396 Agentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung - Internationaler Personalservice (ZAV)
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg
Tel.:+49 40 24851987
Tel.:+49 228 7131313
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Die Fachbereiche
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