Die Interne Revision des UKE ist eine Stabsabteilung des Vorstandes und handelt ausschließlich in seinem Auftrag. Sie ist dem Vorstandsmitglied als Stabsstelle zugeordnet, das gemäß Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes für die Interne Revision verantwortlich ist. Dieses Vorstandsmitglied übt auch die Dienst- und Fachaufsicht aus. Die Interne Revision ist grundsätzlich, mit Ausnahme des für sie zuständigen Vorstandsmitglieds, nicht weisungsgebunden - die Interne Revision ist somit keiner Stelle untergeordnet, deren Funktionen und Handlungen sie zu prüfen hat.