Forensisch-Psychiatrische Gutachten (FPG)

Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten (FPG) erstellen wir Gutachten zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Gutachten werden in unserem Institut von forensisch erfahrenen Ärzt:innen sowie Psycholog:innen angefertigt.

Gutachten werden von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Schwerpunkt-Qualifikation Forensische Psychiatrie (DGPPN und/oder Ärztekammer Hamburg) supervidiert.

Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten bieten wir an:

  • Wir erstellen Gutachten zu:

    • den Voraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit gemäß der §§ 20 und 21 StGB
    • den Voraussetzungen für Maßnahmen der Besserung und Sicherung gemäß der §§ 63 und 66 StGB
    • den Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB

    Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten.

  • Wir erstellen Gutachten zur Frage der Prognose, z.B. bei:

    • Behandlung im Maßregelvollzug
    • Sicherungsverwahrung
    • Frage von Lockerungen
    • Frage der Entlassung von Inhaftierten

    Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Prognosegutachten.

  • Wir erstellen Gutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragestellungen.

Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten gibt es die Möglichkeit Praktika zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier unter „Praktikumsmöglichkeiten“.