Forensisch-Psychiatrischer Gutachterdienst (FPG)

Im forensisch–psychiatrischen Gutachterdienst (FPG) erstellen wir Gutachten zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Gutachten werden in unserem Institut von forensisch erfahrenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen angefertigt.

Alle Gutachten werden von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Schwerpunkt-Qualifikation Forensische Psychiatrie (DGPPN und/oder Ärztekammer Hamburg) supervidiert.

Im Forensisch-Psychiatrischen Gutachterdienst bieten wir an:

  • Wir erstellen Gutachten zu:

    • den Voraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit gemäß der §§ 20 und 21 StGB
    • den Voraussetzungen für Maßnahmen der Besserung und Sicherung gemäß der §§ 63 und 66 StGB
    • den Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB

    Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten.

  • Wir erstellen Gutachten zur Frage der Prognose, z.B. bei:

    • Behandlung im Maßregelvollzug
    • Sicherungsverwahrung
    • Frage von Lockerungen
    • Frage der Entlassung von Inhaftierten

    Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Prognosegutachten.

  • Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen werden in unserem Institut von forensisch erfahrenen Psychologinnen und Psychologen mit der Qualifikation Rechtspsychologie erstellt.

  • Wir erstellen Gutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Gutachten bezüglich Fragen zu Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz werden in unserem Institut von in diesem Themenfeld erfahrenen PsychologInnen oder ÄrztInnen erstellt.

Im Forensisch-Psychiatrischen Gutachterdienst gibt es die Möglichkeit Praktika zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier unter „Praktikumsmöglichkeiten“.