Forensisch-Psychiatrische Gutachten (FPG)
Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten (FPG) erstellen wir Gutachten zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Gutachten werden in unserem Institut von forensisch erfahrenen Ärzt:innen sowie Psycholog:innen angefertigt.
Gutachten werden von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Schwerpunkt-Qualifikation Forensische Psychiatrie (DGPPN und/oder Ärztekammer Hamburg) supervidiert.
Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten bieten wir an:
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Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit
Wir erstellen Gutachten zu:
- den Voraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit gemäß der §§ 20 und 21 StGB
- den Voraussetzungen für Maßnahmen der Besserung und Sicherung gemäß der §§ 63 und 66 StGB
- den Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB
Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten.
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Gutachten zur Prognose
Wir erstellen Gutachten zur Frage der Prognose, z.B. bei:
- Behandlung im Maßregelvollzug
- Sicherungsverwahrung
- Frage von Lockerungen
- Frage der Entlassung von Inhaftierten
Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen für Prognosegutachten.
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Gutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragen
Wir erstellen Gutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragestellungen.
Im Arbeitsbereich Forensisch-Psychiatrische Gutachten gibt es die Möglichkeit Praktika zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier unter „Praktikumsmöglichkeiten“.