Promotionsverfahren
an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
Auf unserer Webseite erhalten Sie alle wichtige Tipps und Informationen rund um das Thema Promotion. Sie bekommen einen Überblick über den Ablauf und die Beratungsangebote. Außerdem finden Sie alle wichtigen Formulare für Ihr Promotionsverfahren.
Aktuelles
Bitte beachten Sie: laut Promotionsordnung v. 23. Juni 2010, § 5, für das Prüfungsverfahren eine Einschreibung als Promotionsstudent/in vorgeschrieben ist.
"Doktorandinnen oder Doktoranden müssen an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Studierende der Medizin oder Zahmedizin, die die Promotion parallel zu diesem Studium aufnehmen, werden, solange sie dieses Studium nicht abgeschlossen haben, nicht als Studierende zur Promotion eingeschrieben, sondern bleiben als Studierende im jeweiligen Studiengang immatrikuliert."
Wir weisen darauf hin, sich vor Bindung der Dissertation nochmals auf unserer Homepage den Leitfaden anzusehen und sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren!
NEU! Ab sofort erhalten Studierende, die eine Promotion im experimentellen Bereich gegen Vorlage eines Formulars (Download) zusätzliche Kittel in der KTE-Wäscheausgabe.
Ansprechpartnerinnen im Promotionsbüro
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro .
