Frauenförderung
Die Medizinische Fakultät setzt sich für die Förderung von Frauen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Vertretung auf allen Ebenen der Ausbildung und Berufstätigkeit ein. Eine der im Gleichstellungsplan der Medizinischen Fakultät verankerten Maßnahmen ist die Bereitstellung von Bonusstellen, wenn sich eine Frau erfolgreich habilitiert hat. Auf Antrag wird der Einrichtung, an der die Frau ihre Habilitationsleistung erbracht hat, eine ½ Stelle für eine Wissenschaftlerin für die Dauer von 18 Monaten zur Verfügung gestellt. Diese Stelle soll dazu dienen, der nächsten Frau die wissenschaftliche Weiterqualifikation zu ermöglichen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens gestellt, die Stelle zeitnah besetzt werden, um die Kontinuität der Förderung weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses zu gewährleisten.
Informationen erhalten Sie über das Gleichstellungsreferat .