Im Leitbild des UKE-Konzerns ist verankert, dass ein gegenseitig respektvoller und anerkennender Umgang wichtig ist. Zur Unterstützung gibt es für Betroffene auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Beschwerdestelle, die verpflichtet ist, jeder Beschwerde nachzugehen.

Sexuelle Belästigung und Gewalt sind Handlungen, die vom Vorstand des UKE und den hier tätigen Beschäftigten ausdrücklich abgelehnt werden.

Die Broschüre zum Thema „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeits- und Studienplatz“ soll Betroffenen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden sowie Führungskräfte zum Thema informieren und sensibilisieren.

Beschwerdestelle nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen Diskriminierungen am Arbeitsplatz aus rassistischen Gründen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden.

Vor diesem Hintergrund gibt das Gesetz allen Beschäftigten das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Im UKE ist die AGG-Beschwerdestelle mit einer Frau und einem Mann besetzt, damit sich Beschwerdeführende vertrauensvoll an eine Person des eigenen Geschlechts wenden können.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Beschwerdestelle
im UKE unter der nachfolgenden Kontaktmöglichkeit.