Hinweisgebersystem

Das UKE tritt für Ehrlichkeit und Fairness ein. Dies gilt für den Umgang gegenüber Patient:innen, zwischen unseren Mitarbeitenden sowie gegenüber Besucher:innen. In diesem Zusammenhang können vertrauliche Hinweise dabei helfen, mögliche Missstände oder individuelle Fehlverhal-tensweisen von Personen zu identifizieren und diese aufzuklären.

Im Hinweisgebersystem können Sie Situationen beschreiben oder Ereignisse melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen, sofern Sie Ihre Angaben im guten Glauben machen. Bitte be-achten Sie, dass Hinweise ggfs. zu Entscheidungen führen können, die für andere Menschen Konsequenzen nach sich ziehen.


Wir möchten Sie daher auf Folgendes besonders hinweisen:

Hinweisgebende Personen, die bewusst falsche Mitteilungen machen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ferner ist zu beachten, dass im Falle eines gerichtlichen Auskunftsver-fahrens die Wahrung der Vertraulichkeit unter Umständen nicht vollständig gewährleistet wer-den kann.

Einen vertraulichen Hinweis können Sie auf den folgenden Wegen mitteilen:


1. Senden Sie uns Ihre Hinweise am besten über das Meldeformular Hinweisgebersystem .

2. Wenden Sie sich an die Patientenombudspersonen .

3. Senden Sie Ihre Hinweise an die externen Meldestellen des Bundes:

Diese externen Meldestellen des Bundes behandeln Ihre Hinweise ebenfalls unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit und sind unabhängig von den im UKE vorhandenen Meldekanälen.