Wissenswertes für Patienten und für Angehörige

  • Patienteninfo
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    Intensivstation
    Intensivstation

    Liebe Angehörige,

    derzeit müssen wir die Besuche auf den Intensivstationen stark einschränken, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern. In Abhängigkeit von der Erkrankung Ihres Angehörigen werden wir mit Ihnen ein individuelles Besuchskonzept erstellen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

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    Liebe Angehörige, liebe Besucher der Intensivstationen,

    eine schwere Erkrankung Ihres Angehörigen führt Sie auf unsere Station. Sie werden in eine ungewohnte, technische Umgebung kommen, die Sie irritieren und vielleicht auch ängstigen wird. Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen eine kleine Hilfe anbieten, um über die ersten Schwierigkeiten hinwegzuhelfen.

    Die Aufgabe unserer Station besteht darin, schwerstkranke Patienten Tag und Nacht zu betreuen. Dabei greifen wir auf aufwendige medizinische Überwachungs- und Behandlungsmaßnahmen zurück. Alle Geräte, Anschlüsse und Katheter, an denen die Patienten angeschlossen sind, stellen eine wichtige, lebensnotwendige Grundlage dar, um plötzlich auftretende Veränderungen rechtzeitig erkennen und damit eine Gefährdung abwenden zu können.

    Sehr ungewohnt wird für Sie auch die künstliche Beatmung sein, die viele unserer Patienten benötigen. Ein Beatmungsgerät versorgt hierbei über einen Schlauch (Tubus), der im Mund oder im Hals liegt oder über eine Maske den Patienten mit Sauerstoff. Da der Tubus zwischen den Stimmbändern liegt, kann der Patient nicht sprechen. Nach Entfernung des Beatmungsschlauches ist das Sprechen wieder möglich.

    Um notwendige Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Verbandswechsel, Katheteranlagen usw. wenig belastend und schmerzfrei zu machen, erhalten unsere Patienten Schmerz- und Beruhigungsmittel.

    Ärzte, Krankenpflegepersonal und Physiotherapeuten arbeiten auf unserer Station Hand in Hand, um Ihren Angehörigen jede nur erdenkliche Hilfe zuteil werden zu lassen! Für jedes Patientenzimmer gibt es eine verantwortliche Pflegekraft, die für Sie ansprechbar ist. Die Ärztinnen und Ärzte auf unseren Stationen sind ebenfalls im Schichtdienst tätig, so dass Sie zur Besuchszeit auch hier nicht immer auf den gleichen Ansprechpartner treffen werden.

    Besuch:

    Sie sind als Besucher Ihrer Angehörigen auf der Intensivstation sehr wichtig und herzlich willkommen. Wir möchten Ihnen ermöglichen, viel Zeit mit Ihren Angehörigen zu verbringen.

    Haben Sie keine Scheu, Ihren Angehörigen zu berühren, die Hand zu halten, zu streicheln oder mit ihm zu sprechen. Scheint der Patient auch noch so tief zu schlafen, so sind wir doch sicher, dass er tief im Inneren wahrnimmt, dass Sie für ihn da sind. Sprechen Sie über alltägliche und positive Dinge, über die der Patient keinen Anlass zur Sorge hat. Ihre Besuche unterstützen den Genesungsprozess nachhaltig!

    Die Kernbesuchszeit ist von 15:00-20:00 Uhr. Es kann aufgrund der Abläufe auf der Intensivstation, die häufig durch dringliche Maßnahmen geprägt sind, jedoch zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Von 9:00 bis 13:00 Uhr finden unsere Visiten statt. In dieser Zeit sind Besuche und Arztgespräche nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie Besuche außerhalb der von uns vorgeschlagenen Zeiten mit uns ab.

    Bitte beachten Sie:

    • Aus Rücksicht auf den Patienten selbst und auch auf die Nachbarpatienten bitten wir Sie, maximal zu zweit an das Krankenbett zu treten. Durch unvorhersehbare Ereignisse kann es auch während der Besuchszeit zu Wartezeiten kommen bzw. kann diese verkürzt sein.
    • Aus hygienischen Gründen bitten wir um Einreiben der Hände mit Desinfektionsmittel aus dem Spender vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers.
    • Persönliche Dinge, außer der Kulturtasche, werden auf der Intensivstation kaum gebraucht; sprechen Sie dieses bitte mit dem Pflegepersonal ab.
    • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur nach Rücksprache die Station betreten.

    Auskünfte:

    Telefonische Auskünfte werden aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nur vom Arzt an die der Station bekannte Person ( nächster Angehöriger ) gegeben und sollten sich auf eine knappe Auskunft über die aktuelle Situation beschränken. Bitte einigen Sie sich im Freundes- oder Familienkreis auf nur einen Ansprechpartner und informieren Sie sich dann untereinander.

    Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen!

    Ihre Teams der Intensivstationen

  • multiprofessionelles Team
    multiprofessionelles Team

    Die Intensivstation

    Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Störungen lebenswichtiger Körperfunktionen werden die Patienten auf einer speziellen Station - der Intensivstation - überwacht und behandelt. Kaum ein anderer Bereich der modernen Medizin hat eine derart rasante Entwicklung genommen wie die Intensivmedizin. In den 60-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die ersten Stationen dieser Art konzipiert, heute verfügt im Regelfall jede Akutklinik über mindestens eine Intensivstation. In den meisten großen Krankenhäusern bestehen eine konservativ-internistische und eine operativ-anästhesiologische Intensiveinheit, in den Universitätskliniken zumeist zusätzliche Spezialeinheiten.

    Wer arbeitet auf einer Intensivstation?

    Auf einer Intensivstation arbeiten qualifizierte Pflegekräfte und Ärzte. Dieses Team wird ergänzt durch weiteres Fachpersonal aus den Bereichen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, etc. Die ärztliche Betreuung wird durch speziell ausgebildete Fachärzte, wie Internisten, Anästhesisten, Chirurgen, Pädiatern oder Neurologen geführt. Aufgrund der notwendigen ständigen Präsenz arbeiten die Mitarbeiter im Schichtdienst.

    Ziele der Intensivmedizin

    Generelles Ziel der Intensivmedizin ist es, einen kritischen Zustand beim Patienten zu überbrücken oder zu heilen, um ihm ein lebenswertes Weiterleben zu ermöglichen. Durch die Fortschritte der modernen Medizin gelingt es heute Patienten zu stabilisieren und erfolgreich zu behandeln bei denen noch vor einigen Jahren keine Überlebensmöglichkeit bestand. Intensivmedizin dient der Heilung, nicht aber der Verlängerung von Sterbeprozessen. Wir sind in unseren Entscheidungen dem aktuellen medizinischen Wissen, ethischen Wertvorstellungen (Gutes tun, Nicht-schaden) und dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten verpflichtet.

    Überwachung (Monitoring)

    Die Patienten werden auf der Intensivstation kontinuierlich überwacht, damit schnell auf Änderungen reagiert werden kann. Im Regelfall sind daher verschiedene "Kabel" an den Patienten angeschlossen. Dazu gehören im Regelfall die fortlaufende Überwachung des Herzrhythmus (EKG), die Überwachung des Blutdruckes sowie die Überwachung des Sauerstoffgehaltes im Blut (Pulsoxymetrie). Alle Daten werden auf Monitore übertragen, die je nach Einstellung, bereits bei geringsten Abweichungen akustische Alarme aussenden.

    Künstliche Beatmung

    In vielen Fällen ist eine künstliche Beatmung notwendig. Gründe können zum einen Störungen der Lungenfunktion, aber auch andere schwere Erkrankungen sein bei denen der Patient nicht in der Lage ist ausreichend zu atmen. Man unterscheidet 2 Hauptformen der künstlichen Beatmung:
    Bei der invasiven Beatmung liegt ein Plastikschlauch (Tubus) in der Luftröhre. Vom Beatmungsgerät ausgehend wird Luft über den Plastikschlauch in die Lungen des Patienten gepumpt und wieder abgezogen. Da der Tubus zwischen den Stimmbändern liegt, kann der Patient für die Dauer der Beatmung nicht sprechen. Dies ist aber wieder möglich, sobald der Schlauch entfernt ist. Im Regelfall ist bei dieser Beatmungsform eine Analgosedierung (künstliches Koma) erforderlich.
    Bei der nichtinvasiven Beatmung wird der Patient über eine spezielle Beatmungsmaske beatmet. Diese kann jederzeit abgenommen werden.

    Das künstliche Koma

    Ist der Patient schwer erkrankt so ist es häufig eine Vollnarkose (künstliches Koma) erforderlich. Hierbei wird der Patient durch eine Kombination von Schlafmitteln (Narkotika) und Schmerzmitteln (Opioide) in eine Art Tiefschlaf versetzt. In diesem Narkose genannten Zustand ist das Bewusstsein vorübergehend ausgeschaltet sowie die Schmerzempfindung unterdrückt. Der Patient schläft so tief, dass er nicht mehr selbständig atmen kann, daher ist dann eine künstliche Beatmung notwendig. Auch wenn der Patient tief zu schlafen scheint, so kann es trotzdem sein, dass er im Unterbewusstsein Dinge wahrnimmt, die um ihn herum passieren. Dies sollte stets bei allen Gesprächen am Patientenbett bedacht werden.

  • Titel Broschüre Betreuungsrecht
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    Broschüre Betreuungsrecht

    Die Vorsorgevollmacht

    Wenn ein Patient aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar ist, können rein rechtlich weder der Ehepartner/die Ehepartnerin oder der Lebenspartner/die Lebenspartnerin noch die Kinder, den Patienten im Hinblick auf medizinische Entscheidungen vertreten. Nach unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen/eine Volljährige können hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.

    Es ist daher sinnvoll eine Vorsorgevollmacht anzufertigen. Hierbei benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Muster für die Vorsorgevollmacht

    Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesjustizministeriums.

  • Broschüre Patientenverfügung
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    Broschüre Patientenverfügung

    Die Patientenverfügung

    In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern.

    Besonders sinnvoll ist eine Patientenverfügung wenn chronische Erkrankungen oder ein hohes Lebensalter vorliegen. Beschreiben Sie möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben. Liegt zum Beispiel bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die derzeitige Krankheitssituation und Maßnahmen, die sich daraus ergeben könnten (z. B. Beatmung bei schwerer chronischer Lungenerkrankung) zu beziehen. Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z. B.: "Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten". Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, wie der Betroffene beispielsweise ein "erträgliches" Leben für sich definiert.

    Aus den genannten Gründen ist es sinnvoll sich von einer ärztlichen Person (z. B. Hausarzt) beim Verfassen des Textes beraten zu lassen. Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuerin oder Ihr Betreuer, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können.

    Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesjustizministeriums.