Beauftragte des Arbeitgebers für die
Belange von Menschen mit Behinderung

Beratung und Unterstützung der Führungskräfte zu allen Fragen des SGB IX

Die Hauptpflicht der Arbeitgeberbeauftragten besteht darin, darauf zu achten , dass der Arbeitgeber die ihm nach SGB IX obliegenden besonderen( Fürsorge-) Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt.

Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsverfahren für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung gemeinsam mit dem jeweiligen Vorgesetzten, der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. mit dem Betriebsärztlichen Dienst, der Personalvertretung und dem Integrationsamt, damit der Erhalt des Arbeitsplatzes erfolgreich gesichert werden kann.

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    Kontakt

    Montag: vormittags
    Dienstag, Freitag: ganztägig

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    West 30, Raum 6