Beauftragte des Arbeitgebers für die
Belange von Menschen mit Behinderung
Beratung und Unterstützung der Führungskräfte zu allen Fragen des SGB IX
Die Hauptpflicht der Arbeitgeberbeauftragten besteht darin, darauf zu achten , dass der Arbeitgeber die ihm nach SGB IX obliegenden besonderen( Fürsorge-) Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt.
Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsverfahren für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung gemeinsam mit dem jeweiligen Vorgesetzten, der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. mit dem Betriebsärztlichen Dienst, der Personalvertretung und dem Integrationsamt, damit der Erhalt des Arbeitsplatzes erfolgreich gesichert werden kann.
Dipl.-Ing.
Silvia
Braun
- Arbeitgeberbeauftragte - Belange von Menschen mit Behinderung
Standort
W30 , Raumnummer 6