Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Medizinischen Fakultät und setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer:innen, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie des Technischen- und Verwaltungspersonals zusammen. Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät Hamburg befindet sich in der XXVII. Legislaturperiode, die am 30.09.2023 endet. Die Studierendenvertreter sind für die Amtszeit 01.10.2022 bis 30.09.2023 gewählt.

hier finden Sie die Mitglieder des aktuellen Fakultätsrates

hier finden Sie die Mitglieder der kommenden Legislaturperiode des Fakultätsrates (ab Oktober 2023)

Aufgaben des Fakultätsrates (nach dem UKEG und HmbHG) sind unter anderem

  • die Wahl bzw. Abberufung des/r Dekan:in aus wichtigen Gründen im Einvernehmen mit dem Kuratorium

  • die Bestätigung der Prodekan:innen und des/r Geschäftsführers:in, das Vorschlagsrecht zum Organisationsplan der UKE-Satzung (zusammen mit dem Vorstand) und Erlass, Änderung und Aufhebung von Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen der Med. Fakultät (auch Schaffung weiterer Organe zur Augabenwahrnehmung).

weitere Aufgabenbereiche finden Sie in der aktuellen Satzung.

Der Fakultätsrat kann Ausschüsse einsetzen und ihnen bestimmte Gegenstände zur Beratung übertragen sowie Beschlüsse vorbereiten lassen.

Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Fakultätsrat gewählt.

Ausschüsse des Fakultätsrates und der Fakultät

Gesetzliche Grundlagen

Ansprechpartner:in

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an gremienservice-fakultaetsrat@uke.de