Habilitationsverfahren und Verleihung der Lehrbefugnis

("venia legendi") an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg


Die Habilitation ist gemäß § 59 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) eine akademische Hochschulprüfung. Sie dient dem Nachweis besonderer Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung auf einem der Forschungsgebiete der Medizinischen Fakultät (§ 71 HmbHG, § 1 Habilitationsordnung). Angestrebt werden damit die Förderung des wissenschaftlichen Wettbewerbs innerhalb der Fakultät und eine kontinuierliche Steigerung der wissenschaftlichen Qualität und Produktivität des wissenschaftlichen Nachwuchses der Fakultät.

Das Verfahren wird von dem im Fakultätsrat nach neuer Habilitationsordnung eingesetzten ständigen Habilitationsausschuss federführend bearbeitet. Über eine nach schriftlicher und mündlicher Habilitationsleistung angenommene Habilitation wird eine Urkunde ausgestellt.

In Hamburg wird für eine erfolgreich bestandene Habilitationsprüfung kein Titel vergeben. Dies ist in einigen Bundesländern anders geregelt (dort u. a. Vergabe des "Dr. med. habil."). Deshalb wird in Hamburg i. d. R. gleichzeitig mit dem Antrag auf Habilitation die Verleihung der Lehrbefugnis (venia legendi) beantragt. Das entsprechende Verfahren bezüglich der Verleihung der venia legendi wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Habilitationsausschusses nach positivem Abschluss dieser Prüfung organisiert und begleitet. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Lehrbefähigungsverfahrens erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Urkunde mit der Benennung des Fachgebietes, für das sie oder er die Lehrbefugnis zuerkannt bekommen hat. Damit ist die Verleihung des Titels Privatdozentin oder Privatdozent (PD) verbunden.

    • Administrative Abwicklung der Habilitationsverfahren
    • Koordnination und Unterstützung der Habilitationsausschüsse
    • Beratung der Bewerber/innen und Schriftverkehr mit den Bewerbern/innen

  • Antragstellung/Formale Prüfung: Zur offiziellen Antragstellung wird der Habilitationsantrag und gleichzeitig der Antrag auf Venia legendi beim Promotions- und Habilitationsbüro eingereicht. Die formale Prüfung des Antrages erfolgt im Dekanat: Sobald die formale Vorprüfung des Prodekanats für Lehre (Lehrleistung) und des Prodekanats für Forschung (Forschungsleistung) erfolgt ist, wird (bei positivem Bescheid) die Akte an das Dekanat zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens weitergegeben.

    Ausschussarbeit: Der ständige Habilitationsausschuss setzt nach positivem Bescheid durch den Dekan der Medizinischen Fakultät die Habilitationskommission, bestehend aus seinen Mitgliedern, ein. Der Habilitationsausschuss bewertet den wissenschaftlichen Inhalt der Habilitationsschrift. Zur Beurteilung der /des jeweiligen Antragstellers/in werden zwei externe Gutachten eingeholt.

    Prüfungsverfahren: Die Prüfung erfolgt in Form eines mündlichen Kolloquiums vor der Habilitationskommission. Der Termin wird vom Ausschuss festgelegt.

    Verleihung der Urkunde: Das Verfahren endet mit der Aushändigung der Habilitationsurkunde im Anschluss an die Antrittsvorlesung.

  • Kriterien/Vorlagen für die Lehrleistung:

    Zum 1. Februar 2018 tritt die „Satzung der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent“ in Kraft ( Satzung Lehrbefugnis ). Sie löst die bisherige „Richtlinie für die Verleihung der Lehrbefugnis („venia legendi“) als Privatdozentin/Privatdozent“ ab. Auf vor Inkrafttreten der Satzung bereits gestellte, jedoch noch nicht beschiedene Anträge auf Verleihung der Lehrbefugnis finden die Regelungen dieser Satzung ebenfalls Anwendung.

    Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis („venia legendi“):

    Den Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Habilitation im Promotions- und Habilitationsbüro ein. Für den Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis werden benötigt:

    • Nachweis der Lehrprobe (i. d. Regel max. ein Jahr vor Einreichung des Antrages absolviert; Anmeldung Lehrprobe )
    • Nachweis der geleisteten Lehrstunden durch Lehrleistungstabelle ( Lehrleistungstabelle ). Detaillierte Informationen befinden sich in § 2 „Umfang und Art der Lehrleistungen“ der Satzung zur Verleihung der Lehrbefugnis ( Satzung Lehrbefugnis )
    • Teilnahmebescheinigung für eine oder mehrere hochschuldidaktische Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von min. 20 Stunden ( Faculty Development )
    • Nachweis über 20 Stunden Organisation und Planung der Lehre

    Für das weitere Vorgehen orientieren Sie sich bitte an den Angaben im Bereich Habilitation.

    Antrittsvorlesung: Die Antrittsvorlesung soll innerhalb von 3 Monaten nach dem Habilitationskolloquium erfolgen. Thema, Zeit und Ort müssen dem Promotions- und Habilitationsbüro gemeldet werden.

    Verleihung der Urkunde zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten (PD): Nach Erfüllung der Voraussetzungen an die Verleihung der Lehrbefugnis und abgeschlossenem Habilitationsverfahren wird der Kandidatin oder dem Kandidaten im Rahmen der Antrittsvorlesung die Urkunde als anerkannte Privatdozentin oder anerkannter Privatdozent (PD) verliehen.

Ansprechpartnerinnen im Habilitationsbüro

Claudia Schumacher
Claudia Schumacher
  • Promotion/Habilitation
Standort

Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.02.1
Verena Schäfer
  • Promotion/Habilitation
Standort

Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.02.1