Reisekostenunterstützung

Aus dem Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg können Mittel zur Reisekosten-unterstützung beantragt werden. Zielsetzung ist die Förderung qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte und Studierender zu wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Universität Hamburg, Abteilung Forschungs- und Wissenschaftsförderung. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Universität Hamburg .
Vorab erfolgt für Reisevorhaben aus dem Bereich der Medizinischen Fakultät eine Prüfung durch das Prodekanat für Forschung, aus der ein Votum für oder gegen eine Förderung hervorgeht. Dieses Votum wird der Universität Hamburg zusammen mit Ihren Antragsunterlagen zur Entscheidung übermittelt. Bitte richten Sie Ihren Antrag an das Prodekanat für Forschung der Medizinischen Fakultät, z.H. Frau Birgit Herrmann. Ihr Antrag muss uns sechs Wochen vor Reiseantritt vollständig vorliegen und folgende Unterlagen enthalten :

  • Antragsschreiben,
  • Angaben zur Person und Stellung zum UKE (inkl. Lebenslauf; Förderungshöchstalter 35 Jahre; ggf. Immatrikulationsbescheinigung),
  • Angaben zur Reiseart,-ziel und -zeitraum,
  • Kostenaufstellung (alle im Zusammenhang mit der Reise anfallenden Kosten),
  • Bestätigung über die Annahme des eigenen Beitrages,
  • Tagungsprogramm und Abstract,
  • Empfehlungsschreiben der/s Betreuenden,
  • Angaben zu weiteren Förderanträgen zur selben Reise.

Birgit Herrmann
Birgit Herrmann
  • Team-Assistentin
Standort

Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.01.1