Vergabe von Lehraufträgen an der Medizinischen Fakultät
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zur Beantragung von Lehraufträgen an der Medizinischen Fakultät.
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Antragstellung
Für die Beantragung eines Lehrauftrags an der Medizinischen Fakultät nutzen Sie bitte ausschließlich die hierfür vorgesehene Antragsoberfläche . Die Antragsoberfläche ist auch ohne vorheriges Login in iMED-Campus erreichbar.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte über das interaktive Antragsfeld "Senden an Dekanat" elektronisch an das Prodekanat für Lehre. Hier erfolgt die kapazitätsrechtliche Prüfung. Das Prodekanat für Lehre leitet den freigegebenen Antrag ebenfalls elektronisch an die budgetverantwortliche Stelle (i.d.R. KL/GBL; bei Drittmittelfinanzierung über die DM-Abteilung an Projektleitung) weiter. KL/GBL oder Projektleitung (bei DM-Finanzierung) verantworten die Vertragserstellung sowie den Vertragsabschluss mit der/dem Lehrbeauftragten und im weiteren Verlauf die Abrechnung der Lehraufträge. -
Fristen für die Antragstellung
Lehrauftrag für das Eingang im Prodekanat für Lehre spätestens am Wintersemester 31. August Sommersemester 20. Februar -
Ansprechpersonen
Themengebiet Ansprechperson Kapazitätsrecht Dr. Sophie Eisenbarth Antragsverfahren Mathias Schmitt Fragen zum Verfahren (übergeordnete) PD Dr. Thomas Tilling Vertragsmanagement/ Rechnungsstellung/ Abrechnung Budgetverantwortliche:r im jeweiligen Zentrum
Lehrbeauftragte dürfen immer erst dann eingesetzt werden, wenn der Vertrag zwischen Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragtem und UKE geschlossen worden ist.