13 Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas (THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Die hauptsächlichen Emissionsquellen des UKE

Die jährliche Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen des UKE und des AKK erfolgt als Corporate Carbon Footprint (CCF) entsprechend dem Greenhouse Gas Protocol (GHG).

Die wichtigste klimarelevante Emissionsquelle des UKE ist der Energieverbrauch. Hierunter fallen die Heizwärme, der Erdgasverbrauch und der Einsatz von Heizöl und Kraftstoffen. Seit September 2021 erfolgt die Stromversorgung auf Grünstrombasis, so dass hierfür keine Emissionen anfallen.

Weitere klimarelevante Emissionen werden durch die Mobilität der Lieferant:innen und externen Vertragspartner:innen, die am UKE tätig sind und die anfahrenden Mitarbeitenden und Studierenden hervorgerufen. Da die dadurch erzeugten Emissionen mengenmäßig momentan nicht erfasst werden (können), kann das Ausmaß dieser indirekten und sonstigen Emissionen derzeit nicht konkret kalkuliert werden.

Genaue Daten der energiebedingten direkten THG-Emissionen

Die jährliche Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen des UKE und des AKK erfolgt als Corporate Carbon Footprint (CCF) entsprechend dem Greenhouse Gas Protocol (GHG). Die konkreten Ergebnisse können Sie hier nachlesen:

Herausforderungen bzgl. Emissionen und Ressourceneinsatz

Empfang im Hauptgebäude O10

Die wesentliche Ursache für die signifikanten Mengen klimarelevanter Emissionen und den hohen Ressourceneinsatz liegt in der Aufgabe des UKE als Universitätsklinik und Maximalversorger und damit einhergehend der Größe des UKE mit über 15.000 Mitarbeitenden, ca. 3400 Studierenden der Medizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft, jährlich ca. 97.000 stationär und ca. 475.000 ambulant betreuten Patient:innen und einer zusätzlichen Vielzahl an Lieferanten:innen und Besuchenden.

Neben dem durch die hoch technisierten Behandlungsformen hervorgerufenen hohen Energieverbrauch verursacht allein die Grundversorgung der hohen Personenzahl Umweltauswirkungen durch Energie- und Wasserverbrauch, Mobilität sowie Speisen- und Getränkeversorgung.

Auch aktuelle Bauvorhaben und künftig die Weiterentwicklung im Rahmen des Zukunftsplan 2050 des UKE führen zu Umweltauswirkungen. So sieht der Zukunftsplan 2050 die Errichtung mehrerer neuer Gebäude auf dem Campus vor, um auch in Zukunft eine Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf Spitzenniveau und mit internationaler Ausstrahlung zu ermöglichen. Hierdurch werden aktuell und auch in den kommenden Jahren neben dem Energieverbrauch auch die Flächennutzung und Biodiversität beeinflusst. Dabei wird der Einsatz umweltverträglicher und ressourcenschonender Materialien und Techniken und ein bestmöglicher Ausgleich negativer Effekte angestrebt, die zum Teil bereits im Kapitel 12 Ressourcenmanagement beschrieben wurden.

Verpflichtung für den Hamburger Klimaplan

Mit der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans (2019) entwickelte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Klimaplan vom Dezember 2015 inhaltlich und methodisch weiter und hat definierte Klimaziele festgesetzt. Darin werden die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt, um die verursachten Treibhausgasemissionen schnell und umfassend zu reduzieren.

Auf Basis der in 2022 verabschiedeten Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie wird ein Leitbild vorgestellt, in dem gemeinsame Ziele sowohl der Stadt und auch der öffentlichen Unternehmen formuliert werden, die dem Gemeinwohl dienen. Darin werden in den vier Themenclustern (1) Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit, (2) Ökonomie, (3) Klima und Umwelt sowie (4) Soziale Verantwortung, Zielvorgaben beschrieben, an denen sich auch die Unternehmenspolitik ausrichten soll. Als Körperschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erstrecken sich diese Zielvorgaben auch auf das UKE.

Mit der in 2024 bekanntgegebenen Drucksache 22/5636 (SköU) erfolgte eine weitere Konkretisierung zur Erreichung von Netto-Null Emissionen der Unternehmen. Die öffentlichen Unternehmen wurden damit verpflichtet, ab 2025 eine Treibhausgasbilanz sowie eine Klimaschutzstrategie (nach in einem vorgegebenen Leitfaden definierten Kriterien) zu erstellen.

Ziel des UKE ist es, die eigene Unternehmenspolitik derart aufzustellen, dass die im Hamburger Klimaplan, bzw. der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie und der oben genannten Drucksache gestellten Anforderungen mindestens erfüllt werden und das UKE somit zur Erfüllung des Hamburger Gemeinwohls, aber auch der nationalen Bestrebungen sowie des ‚Übereinkommen von Paris‘ von 2015 und des europäischen Green Deals (Klimaneutralität bis 2050) beiträgt. Entsprechend der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie und der Drucksache wird eine Klimaneutralität des UKE bis 2040 angestrebt, die auch in der UKE Nachhaltigkeitsstrategie dokumentiert ist. Mit dieser eigenen Zielsetzung des UKE werden auch die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes (Klimaneutralität bis 2045) übererfüllt. Der Verbrauch insbesondere der begrenzten natürlichen Ressourcen soll größtmöglich reduziert und die durch den Betrieb des UKE hervorgerufenen Auswirkungen auf die Umwelt sollen bestmöglich eingegrenzt werden.

Aufgrund der Übererreichnung der CO2-Einsparziele in den Jahren 2021 und 2022 mit in Summe 15% beträgt das jährliche Einsparziel ab 2023 bis zum Jahr 2040 jährlich 5%.

Die Berichterstattungspflicht gemäß der Vorgaben der CSRD wurde für das UKE für das Berichtsjahr 2025 avisiert. Bereits 2022 ist die EU-Taxonomieverordnung wirksam geworden. Als Vorbereitung auf die in diesem Rahmen voraussichtlich ab 2025 auch für das UKE geltenden sukzessive ausgeweiteten Berichtsplichten hat sich das UKE vorbereitend im Jahr 2024 mit den ergänzenden Anforderungen bzgl. der nichtfinanziellen Erklärung zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten und der CSRD-Berichtspflicht beschäftigt. Hintergrund ist, dass das UKE als KöR gemäß UKE-Satzung den Jahresabschluss wie ein großes Nicht-Finanzunternehmen aufzustellen hat. Hierfür werden beteiligte Bereiche für die neuen Anforderungen sensibilisiert, um die Strukturen zu schaffen, über die die Identifikation der Finanzströme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit bewertet und dokumentiert werden können.

Globale Nachhaltigkeitsziele l SDG

Hinsichtlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, setzt sich das UKE durch sein Vorgehen und seine Zielsetzung für folgende Ziele ein:

Zur näheren Erklärung siehe auch Nachhaltigkeitsbericht UKE

    Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern

    Unternehmen können sowohl durch die Reduktion des Verbrauchs als auch durch einen verantwortungsvollen Bezug von Energie zur Erreichung von SDG 7 beitragen. Produkte, Technologien und Dienstleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen dabei genauso im Fokus wie der Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen

    Eine nachhaltige Produktion beginnt schon bei der Produktentwicklung der eingesetzten Rohstoffe. Durch ressourceneffiziente Technologien, die Nutzung von Sekundärrohstoffen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft können Unternehmen ihre Wertschöpfungsprozesse neu ausrichten und sich öffentlichkeitswirksam positionieren. Beim Produkt selbst trägt eine verlängerte Nutzungsphase dazu bei, dass weniger Rohstoffe verbraucht werden.

    Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

    Produkte oder Dienstleistungen, die zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz beitragen, können für Unternehmen ein Erfolgsfaktor sein. Sie antizipieren damit regulatorische Entwicklungen, wie eine mögliche Verschärfung der Klimagesetzgebung. Insgesamt gilt es, geschäfts- oder produktbedingte Treibhausgase zu reduzieren.