Prüfungen

Im Rahmen des Modellstudiengangs Zahnmedizin iMED DENT sind universitäre Prüfungen sowie die drei zahnärztlichen Prüfungen gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) abzulegen. Von den drei Zahnärztlichen Prüfungen (Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung) entfällt für Studierende der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Dieser wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.

Modulprüfungen

Eine Modulprüfung ist die Gesamtheit der für das Modul vorgesehenen studienbegleitenden Teilleistungen und der Modulabschlussprüfung.


Modulübergreifende Prüfungen

Modulübergreifenden Prüfungen als Mittel zur Überprüfung manueller Fertigkeiten sowie Behandlungs- und Kommunikationskompetenzen.


Z1-Äquivalenz

Der in der ZApprO vorgesehene Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) wird als hochschulinterne staatsexamensäquivalente Prüfung durchgeführt.


Z2 & Z3

Der Zweite und Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung werden vollständig vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt.


Prüfungsausschuss & Widerspruchsausschuss

Der Prüfungsausschuss hat zur Aufgabe den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen zu gewährleisten. Der Widerspruchsauschuss entscheidet über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten.


Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten

Die Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten ist eine unbürokratische Anlaufstelle für Studierende außerhalb des formalen Rechtsbehelfsverfahrens.


Kontakt & Beratung

Team Zahnmedizin