Prüfungen in iMED
Im Rahmen des Modellstudiengangs Medizin iMED sind hochschulinterne Prüfungen sowie der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß Approbationsordnung für Ärzte von 2002 (ÄApprO) abzulegen. Von den in der ÄApprO vorgesehenen drei Staatsexamina entfällt für Studierende in iMED der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Dieser wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.
Die Struktur von Prüfungen und Prüfungsverfahren können Sie der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs iMED, welche Sie im Bereich Rechtsgrundlagen & Formulare finden.
Informationen zur Auswertung und Qualitätssicherung von Multiple Choice-Prüfungen und strukturierten mündlich-praktischen Prüfungen (OSCE) finden Sie im Bereich Qualitätssicherung/Prüfungszentrum .
Anträge auf Härtefallbehandlung oder auf nachteilsausgleichende Maßnahmen
Studierende, die aufgrund einer besonderen Lebenssituation oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Härtefallbehandlung stellen möchten, informieren sich bitte unter Häufige Fragen (FAQ) zu dem Thema Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich.