Verletzungen dokumentieren

Eine ärztliche Dokumentation der Verletzungen, die vor Gericht verwertbar ist, erleichtert der geschädigten Person, juristische Schritte gegen die verursachende Person einzuleiten. Das kann z.B. in Fällen familiärer Gewalt/Partnergewalt der Einstieg in den Ausstieg aus einer Gewaltgeschichte sein. Das kann in allen Fällen von Gewalt helfen, Ansprüche geltend zu machen und die verursachende Person zur Rechenschaft zu ziehen. Es kann Geschädigten Mut machen und damit eine Chronifizierung von Gewaltfolgen weniger wahrscheinlich machen.

Die meisten Ermittlungsverfahren werden aufgrund einer mangelnden Beweislage eingestellt. Gerichtsverwertbar dokumentierte Befunde können als Beweismittel dienen und zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Bei der Dokumentation von Verletzungen muss folgendes beachtet werden: Nur eine beschreibende, objektive Befunddokumentation erlaubt eine spätere neutrale, rekonstruktive und gutachterliche Bewertung der Verletzungen durch hierin erfahrene Personen (z.B. Ärztinnen und Ärzte für Rechtsmedizin). Daher ist eine beschreibende Befunddokumentation aller Verletzungen und Begleitverletzungen (nicht nur der medizinisch relevanten) wichtig. Eine interpretatorische Darstellung ist für spätere Beurteilungen häufig nicht verwertbar. Zudem können anfängliche oder voreilige Fehlinterpretationen z.B. zu polizeilichen Fehleinschätzungen mit ernsthaften Folgen für Geschädigte und Beschuldigte führen.

Die Beschreibung der Verletzungen sollte immer folgende Punkte beinhalten:

  • Größe (ggf. auch Tiefe)
  • Farbe
  • Form (ggf. auch Anordnung zu anderen Verletzungen)
  • Lokalisation (Körperregion und Seite).


Vordrucke für die gerichtsverwertbare Dokumentation

Es existieren verschiedenen Formulare für die gerichtsverwertbare Dokumentation von Befunden nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt.

Für den Schnellzugriff bieten wir Ihnen hier die Vordrucke aus Hessen an: zu körperlicher Gewalt, zu sexualisierter Gewalt, für die zahnärztliche Versorgung und für auffällige und ungeklärte Befunde bei Pflegebedürftigen.

Link zu ärztlichen Dokumentationen.