Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Studium?
Hier finden Sie eine Antwort!
Organisatorisches
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Adressänderung
Adressänderungen können Sie direkt an der Universität Hamburg ( über STiNE ) bekanntgeben. Durch einen regelmäßigen Datenabgleich wird die Medizinische Fakultät über die Änderungen informiert.
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Beratungs- und Unterstützungsangebote
Während Ihres Studiums können einerseits Informations- und Beratungsbedarf zu formalen Aspekten des Studiums auftreten. Andererseits kann auch die Situation eintreten, dass Sie bei Schwierigkeiten oder Problemen in Bezug auf Ihre individuelle Studiensituation Unterstützung benötigen. Je nach Beratungsanlass stehen Ihnen unterschiedliche Anlaufstellen und Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die Aufgabenverteilung an der Universität Hamburg und der Medizinischen Fakultät zwischen den verschiedenen Anlaufstellen ist relativ komplex. Daher ist es sehr hilfreich, sich rechtzeitig zu informieren, wer wofür zuständig ist. Für Studierende gibt es fakultätsinterne, das heißt am UKE selbst ansässige, und externe Ansprechpartner:innen. Das Prodekanat für Lehre ist als zentrale Institution der Medizinischen Fakultät Hamburg für die Organisation und Administration der Lehre verantwortlich und im Zweifel die erste Anlaufstelle für Sie als Studierende, von der aus Sie – wenn notwendig – gern weiter verwiesen werden.
Einen Überblick über wichtige Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie im Bereich Kontakt & Beratung .
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Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich
Studierende mit anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer Behinderung oder anderen einschränkenden Lebensumständen können einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Härtefallbehandlung stellen, damit bei Bedarf Anpassungen des individuellen Stundenplans oder im Prüfungsablauf erwogen werden können.
Der Antrag auf Härtefallbehandlung oder Nachteilsausgleich ist an das Prodekanat für Lehre zu richten und wird je nach Zuständigkeit an den Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin weitergeleitet. In jedem Fall ist Ihr Antrag in einem gesonderten Schreiben zu begründen und der soziale oder medizinische Hintergrund durch entsprechende Nachweise zu belegen. Das ausgefüllte und signierte Formular reichen Sie bitte zusammen mit der schriftlichen Begründung und den dazugehörenden Nachweisen spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn (jeweils am 1. Oktober/Wintersemester und 1. April/Sommersemester) im Prodekanat für Lehre ein. Bitte beachten Sie im Modellstudiengang iMED abweichende Fristen für das Praktische Jahr und die Prüfung Normalfunktion; diese finden Sie auf unserer Website bzw. in den entsprechenden Merkblättern. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahr realisieren.
Sie haben die Möglichkeit sich nach Terminvereinbarung in der Studienberatung des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot frühzeitig zu nutzen.
Ihre Ansprechpersonen für allgemeine Fragen zu Nachteilsausgleich und Härtefallbehandlungen sowie für eine Studienberatung sind:
- Medizin: PD Dr. Thomas Tilling
- Praktisches Jahr: Katharina Freers
- Zahnmedizin: Isabel Gutschow
- Hebammenwissenschaft: Michal Fischer
Ihre Ansprechpersonen bei Fragen zu Antragsverfahren zu Nachteilsausgleichs- und Härtefallbehandlung in den Modellstudiengängen iMED & iMED DENT sind:
- Nachteilsausgleich Prüfungsausschuss: Gregor-Leander Groenewold
- Härtefallanträge Prüfungsausschuss: Juli Schreiner
Besonderheit bei nachteilsausgleichenden Maßnahmen
Als Nachweis fordert der Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin zur Entscheidung über nachteilsausgleichende Maßnahmen regelhaft eine Empfehlung der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen der Universität Hamburg gemäß § 88 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Diese Empfehlung müssen betroffene Studierende selbst im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Universität Hamburg frühzeitig beantragen. Frau Dr. Gattermann-Kasper und ihr Team stehen betroffenen Studierenden beratend zur Seite.
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iMED-Campus
iMED-Campus ist Ihr Web-Portal zur Studienorganisation, welches Ihnen verschiedenste Funktionen bietet, wie:
- Einsicht in Ihren individuellen elektronischen Stundenplan
- Übertragung/Einbindung Ihres individuellen Stundenplans in den Kalender mobiler Endgeräte
- Übersicht Ihrer erfassten Anwesenheit
- Einsicht in Ihre Prüfungsergebnisse
- Anmeldung zu Nach- und Wiederholungsprüfungen
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Namensänderung
Wenn Sie Ihren Namen aufgrund von Personenstandsänderungen ändern möchten, können Sie dies beim Campus-Center beantragen.
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Schließfächer für Studierende
Studierenden unserer Medizinischen Fakultät stehen Schließfächer zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen an unterschiedlichen Orten zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Schließfächern finden Sie unter Campusleben/Schließfächer .
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Studierendenstatus (Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation, Beurlaubung)
Die Immatrikulation für einen Studiengang an der Universität begründet die Mitgliedschaft zur Universität und Ihren Status als Studierende:r. Sie ist Voraussetzung für ein Studium an der Universität.
Für die Immatrikulation und alle weiteren Anliegen bzgl. Ihres Studierendenstatus (z.B. Rückmeldung, Beurlaubung oder Exmatrikulation) ist das Campus-Center der Universität Hamburg zuständig. Auf der Website des Campus-Centers finden Sie ausführliche Informationen zu Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Studienorganisation und Studienverlauf.
Mit dem Campus-Center Forum bietet Ihnen das Campus-Center zusätzlich eine Online-Plattform als erste Anlaufstelle für Ihre schriftlichen Anfragen zu diesen Themen. Dort sind viele häufig gestellte Fragen bereits öffentlich einsehbar beantwortet. Darüber hinaus können Sie das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen nutzen, wenn Sie persönliche Daten übermitteln müssen.
Die Rechtsgrundlage für Immatrikulation und Studierendenstatus ist die Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg (ImmaO).
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Studium pausieren
Es gibt viele Gründe, weshalb es sinnvoll beziehungsweise notwendig sein kann, das Studium zwischenzeitlich zu pausieren. Gründe dafür reichen beispielsweise von der Pflege oder Betreuung von Angehörigen über das Anfertigen der Dissertation bis zu dem Wunsch nach einer „Auszeit“ vom Studium.
Beim Pausieren des Studiums müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein ordentliches Urlaubssemester entsprechend § 6 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg oder ein (teilweises) Freisemester nehmen möchten.
Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten das Studium zu pausieren, finden eingeschriebene Studierende in Moodle.
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UKE-Card
Alle UKE-Angehörigen verfügen über eine UKE-Card, auch Studierende. Die UKE-Card ist ein multifunktionalerLichtbild-Ausweis, der Sie als Studierende des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ausweist. Die UKE-Card dient zudem den Patient:innen des UKE als Orientierungshilfe und hat darüber hinaus zahlreiche Funktionen. Details zur UKE-Card finden Sie hier .
Bescheinigungen & Nachweise
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Bescheinigungen für Studierende
Bescheinigungen jeglicher Art außer Leistungsbescheinigungen fragen Sie gerne im Rahmen der zentralen Studienberatung iMED per E-Mail bei iMED@uke.de an. In iMED DENT wenden Sie sich bitte per E-Mail an Isabel Gutschow .
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Bescheinigungen für ehemalige Studierende
Als ehemalige:r Studierende:r unserer Medizinischen Fakultät wenden Sie ich bzgl. Bescheinigungen über Ihr Studium (z.B. Bescheinigung zum Zwecke der Wiederaufnahme des Medizin-/Zahnmedizinstudiums) per E-Mail an:
- PD Dr. Thomas Tilling (Medizin); bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Isabel Gutschow (Zahnmedizin).
Zur Erstellung von Bescheinigungen, die Sie im Kontext eines Auslandsaufenthalts benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.
Bescheinigungen, die Sie für die Rentenkasse benötigen, erstellt Ihnen das Campus-Center .
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Empfehlungsschreiben (Bewerbung im Ausland)
Wenn Sie für Ihre Bewerbung im Ausland ein Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendation, Letter of Support) benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.
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Studiennachweis & Immatrikulationsnachweis
Im Rahmen Ihres Studiums werden Sie eventuell einen Studien- beziehungsweise Immatrikulationsnachweis benötigen. Als dieser gilt Ihre Semesterbescheinigung (siehe Downloads in STiNE) .
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Teilnahmenachweise
Sind Sie in einer teilnahmepflichtigen Lehrveranstaltung nicht gescannt worden, können Sie sich die Teilnahme durch die/den Lehrende:n schriftlich bestätigen lassen. Die Teilnahmebescheinigung reichen Sie bitte entsprechend der Vorgaben auf dem Formular ein.
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Transcript of Records (Leistungsnachweis)
Immatrikulierte Studierende können sich selbstständig jederzeit ein Transcript of Records (kurz ToR, auch Leistungsbescheinigung oder Leistungsnachweis), also eine Übersicht über den Stand der aktuell erbrachten Studienleistungen aus iMED Campus im Menüpunkt „Downloads“ herunterladen. Die Downloadoption für ein ToR steht in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.
Sofern Sie ein ToR mit Unterschrift/Stempel benötigen oder weiteren Vermerken, senden Sie bitte von Ihrer UKE-E-Mail-Adresse eine Anfrage an
- iMED@uke.de für den Modellstudiengang iMED bzw.
- ma.lueneburg@uke.de für den Modellstudiengang iMED DENT.
Wenn Sie die Verifizierung Ihres Studiums und die Erstellung eines Transcript of Records nach Ihrem Studienabschluss beantragen möchten, finden Sie weitere Infornationen hierzu unter Service für ehemalige Studierende .
Finanzierung
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BAföG (Bescheinigung, Beratung)
Eine automatisch erzeugte Bescheinigung nach § 9 BAföG steht Ihnen in STiNE zum Download, gemeinsammit Ihren Semesterunterlagen, bereit. Sie dient als Ersatz für das BAföG-Formblatt 2.
An der Medizinischen Fakultät gibt es BAföG-Beauftragte, die für spezifische Beratungsfragen zur Verfügung stehen. Die BAföG-Beauftragten sind insbesondere für Leistungsbescheinigungen zuständig, die zur Weiterbewilligung nach dem vierten Fachsemester sowie beim Abweichen von der Regelstudienzeit vorzulegen sind.
Die BAföG-Beauftragte für Studierende der Medizin und Zahnmedizin am UKE ist Prof. Dr. Dr. Barbara M. Braunger, die stellvertretende BAföG-Beauftragte ist Dr. Franka Metzner-Guczka.
Ihre Anfrage für BAföG-Leistungsnachweise senden Sie bitte mit Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung an bafoeg@uke.de .
Ihre Ansprechpartnerin in BAföG-Angelegenheiten ist Verona Schütze, Sekretariat des Instituts für Neuroanatomie, Gebäude N61, Telefon
040 7410 - 52575 . -
Studienfinanzierung und Stipendienberatung
Das Studierendenwerk Hamburg berät Sie als Studierende im Rahmen seines Beratungszentrums Studienfinanzierung - BeSt in allen Fragen der Finanzierung des Studiums und führt individuelle Stipendienberatungen durch.
Sicherheit & Schutz
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Betriebsärztliche Untersuchung
Als Studierende:r unserer Medizinischen Fakultät müssen Sie regelmäßig betriebsärztlich untersucht werden.
Eine gültige betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung vom Betriebsärztlichen Dienst des UKE ist grundsätzlich Voraussetzung für Ihren Einsatz in den Kliniken am UKE, das bedeutet auch für die Teilnahme an der klinischen Lehre. Sie dient Ihrem Schutz und dem Schutz der Patient:innen.
Den ersten Untersuchungstermin vereinbaren Sie eigenständig unter betriebsaerzte@uke.de . Im Laufe des ersten Semesters am UKE erhalten Sie dazu weitere Informationen. Für die erneuten Vorsorgeuntersuchungen, erstmalig nach drei Jahren, vereinbaren Sie ebenfalls selbst rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchung einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst. Sie erhalten eine automatische Information per E-Mail, sobald die Eignung ausläuft.
Eine gültige betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung ist für den Patient:innenkontakt erforderlich. Sie können ohne betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung nicht am klinischen Unterricht teilnehmen.
Die Betriebsärztliche Untersuchung findet im Gebäude N24 statt.
Alle relevanten Hinweise zur Betriebsärztlichen Untersuchung entnehmen Sie bitte dem Anschreiben "Betriebsärztliche Untersuchung - Was Sie mitbringen sollten". Zur Untersuchung mitzubringen sind:
- Fragebogen zur Eigenanamnese (ausgedruckt und ausgefüllt)
- Betriebsärztliche Untersuchungsbescheinigungsformular (ausgedruckt und ausgefüllt)
- Impfpass
- Serologische Befunde zu beispielsweise Ihrem Hepatitis B- oder Hepatitis C-Immunstatus oder zu Masern, Mumps und Röteln (sofern vorhanden)
Für Studierende der Modellstudiengänge iMED und iMED DENT stehen diese individuell vorausgefüllten Formulare zum Download in iMED-Campus zur Verfügung. Das Untersuchungsbescheinigungsformular ist darüber hinaus mit einem Barcode versehen, der für die Verarbeitung beim Betriebsärztlichen Dienst erforderlich ist.
Studierende der Regelstudiengänge Medizin und Zahnmedizin nutzen bitte die nachfolgenden Dokumente:
Anschreiben Betriebsärztliche Untersuchung - Was Sie mitbringen sollten
Fragebogen zur Eigenanamnese (Betriebsärztliche Untersuchung)
Betriebsärztliches UntersuchungsbescheinigungsformularNach der Untersuchung wird der Status einer gültigen betriebsärztlichen Untersuchung durch das Team desBetriebsärztlichen Dienstes in Ihrem iMED-Campus-Profil hinterlegt. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden!
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Brandschutz
Im unwahrscheinlichen Falle eines Brandes müssen Sie, egal, ob Sie sich im Hörsaal, in der Klinik oder im Labor befinden, adäquat reagieren können. Daher absolvieren alle Studierenden zu Studienbeginn eine theoretische Brandschutzschulung als eLearning.
Auf Moodle (uni-hamburg.de ) ist das verpflichtende eLearning im Kurs: Brandschutzschulung: Theorie (unihamburg.de ) für immatrikulierte Studierende zu finden.
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Datenschutz
Mit Beginn Ihres Studiums haben Sie Ihre Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Umgang mitpersonenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen.
Sie unterliegen wie ärztliches, Pflege- und Verwaltungspersonal des UKE der Schweigepflicht. Bitte vergessen Sie dies nicht, auch wenn Sie beispielsweise Freund:innen von Ihrem Studium erzählen.
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Haftpflicht- und Unfallversicherung
Als Studierende:r der Medizinischen Fakultät sind Sie während Ihres Studiums sowohl durch die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE als auch durch die Gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Betriebshaftpflichtversicherung des UKE
Die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (z.B. Patient:innen). Studierende sind versichert, soweit sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten (Ausbildung) solche Schäden schuldhaft verursachen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Verursachen Studierende Schäden z.B. an Geräten des UKE, greift nicht die Betriebshaftpflicht, sondern ggf. eine um berufliche Risiken erweiterte Privathaftpflichtversicherung oder eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung für berufliche Risiken, die von der Medizinischen Fakultät allen Studierenden dringend empfohlen wird. Beschädigen Studierende jedoch z.B. die Brille eines Patienten, so greift hier wiederum die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE. Dieser Versicherungsschutz gilt für alle Abschnitte und Phasen des Studiums. Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Famulaturen. Bei Famulaturen und auch, wenn Sie Studienabschnitte wie das PJ in anderen Bundesländern absolvieren, sollten Sie sich von der jeweiligen Einrichtung bestätigen lassen, dass die jeweilige Einrichtung eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, über die Sie auch mit versichert sind.Ansprechpartner bei Schadensfällen ist die Abteilung für Qualitätsmanagement des UKE.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten ein. Studierende sind ortsunabhängig im Rahmen ihrer Ausbildung versichert. Famulanten gelten als Praktikanten, für sie ist die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Krankenhauses bzw. der jeweiligen (Zahn-)Arztpraxis zuständig. Bei Auslandsaufenthalten (PJ, Famulatur, Auslandssemester, Austauschprogramme) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Weitere Informationen finden sich auf folgenden Seite hier
Informationen zu Unfallanzeigen erhalten Sie direkt über die Arbeitssicherheit (Telefon:040 7410 56101 ). Formulare zum Anzeigen eines Unfalls erhalten Sie im Sekretariat des Prodekanats für Lehre (Telefon:040 7410 55941 )Wichtig: Bei Nadelstichverletzungen muss immer eine Unfallanzeige ausgefüllt und die Betriebsärztliche Untersuchungsstelle aufgesucht werden! Diese Angaben wurden nach dem aktuellen Stand zusammengestellt. Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Schadensfall an die angegebenen Ansprechersonen.