Für Patienten
Ein Pathologe ist ein Mediziner, der sich auf die Diagnose von Krankheiten durch die Untersuchung von Gewebeproben, Körperflüssigkeiten und autopsierten Organen spezialisiert hat. Die Aufgaben eines Pathologen umfassen:
1. Gewebeuntersuchung:
Der Pathologe analysiert Gewebeproben, die während chirurgischer Eingriffe oder bioptischer Verfahren entnommen wurden, um Krankheiten wie Krebs, Infektionen oder entzündliche Erkrankungen zu diagnostizieren.
2. Zytologie:
Pathologen untersuchen auch Zellen, die in Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin oder Spülungen gefunden werden, um Anomalien oder Krankheiten zu identifizieren, zum Beispiel im Rahmen der Krebsvorsorge.
3. Autopsien:
Bei der Untersuchung von Leichen führen Pathologen Autopsien durch, um die Todesursache festzustellen und Krankheiten oder Verletzungen zu diagnostizieren.
4. Molekulare Pathologie:
In der modernen Pathologie spielen auch molekulare Untersuchungen eine wichtige Rolle, um genetische Veränderungen zu identifizieren, die bei der Diagnose und Behandlung von Krebs relevant sind.
5. Beratung:
Pathologen beraten andere Ärzte und medizinisches Personal über die Interpretation von Laborergebnissen und helfen bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Behandlung von Patienten.
Pathologen arbeiten eng mit anderen medizinischen Fachkräften zusammen, um Patienten die bestmögliche Diagnose und Behandlung zu ermöglichen.
Dauer der Untersuchung: Nach Eintreffen der histologischen Probe erhalten sie ihren Bericht in 90% der Fälle nach 6-24 Stunden. Falls molekularpathologische Untersuchungen notwendig sind, kann dies bis zu 10 Arbeitstage (je nach Untersuchung, ggf. auch länger) dauern.
Abrechnung: Die Abrechnung in der Pathologie erfolgt über die GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
Lob und Beschwerde: Falls Sie uns gerne ein Feedback jeglicher Art hinterlassen möchten, nutzen Sie bitte das Onlineformular des Lob- und Beschwerdemanagements des UKE .
Meldung an das Hamburgische Krebsregister
Unser Institut ist nach dem Hamburgischen Krebsregistergesetz verpflichtet, Angaben zu meldepflichtigen Krebserkrankungen, ihren Frühstadien sowie gutartigen Tumoren des Zentralnervensystems an das Hamburgische Krebsregister zu übermitteln. Dies umfasst insbesondere Angaben zur histologischen beziehungsweise zytologischen Sicherung einer Tumorerkrankung. Die Meldungen dienen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung sowie der Krebsforschung. Der Einsender wird vor einer Erstmeldung schriftlich auf dem Befund über die Datenübermittlung informiert, dieser hat die Aufgabe Patientinnen und Patienten über die Datenübermittlung, die Aufgaben des Hamburgischen Krebsregisters und ihre Rechte zu informieren. Der Speicherung personenbezogener Klartextdaten kann jederzeit gegenüber dem Hamburgischen Krebsregister widersprochen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Hamburgischen Krebsregister.