Befundaufbewahrung
Im Umgang mit patientenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) . Wenn Informationen über die Befundung und Dokumentation von Gewaltfolgen in die falschen Hände geraten, kann es zu einer erheblichen Gefährdung der Patientinnen und Patienten kommen, denen Gewalt widerfahren ist. Hier ist ein besonders sorgsamer Umgang mit Daten notwendig. Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Dokumentation nehmen und diese ggf. entwenden können.
Bieten Sie grundsätzlich an, dass alle Befunde und Dokumentationen (vorerst) ausschließlich bei der Ärztin, dem Arzt oder anderen Gesundheitsfachkräften sicher aufbewahrt werden.
Elektronische Sicherung
Angefertigte Fotos von Verletzungen sind mit Datum und Uhrzeit zu kennzeichnen und so auf dem PC zu hinterlegen, dass eine Nachbearbeitung nicht möglich ist. Auch hier empfiehlt sich, eine Sicherheitskopie auf einen externen Speichermedium zu erstellen und sicher aufzubewahren.
Weitergabe der Dokumentation
Die Weitergabe des ausgefüllten Dokumentationsbogens, angefertigter Fotos und Beweismaterialien, bspw. an Polizei, Anwaltschaft oder eine Beratungsstelle, ist zulässig,
- wenn eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt,
- wenn die Dokumentation im Auftrag z.B. der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes erfolgt ist,
- wenn ein rechtfertigender Notstand bzw. ein Grund für eine Anzeigenerstattung besteht.