Befundaufbewahrung

Im Umgang mit patientenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) . Wenn Informationen über die Befundung und Dokumentation von Gewaltfolgen in die falschen Hände geraten, kann es zu einer erheblichen Gefährdung der Patientinnen und Patienten kommen, denen Gewalt widerfahren ist. Hier ist ein besonders sorgsamer Umgang mit Daten notwendig. Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Dokumentation nehmen und diese ggf. entwenden können.

Bieten Sie grundsätzlich an, dass alle Befunde und Dokumentationen (vorerst) ausschließlich bei der Ärztin, dem Arzt oder anderen Gesundheitsfachkräften sicher aufbewahrt werden.


Elektronische Sicherung

Angefertigte Fotos von Verletzungen sind mit Datum und Uhrzeit zu kennzeichnen und so auf dem PC zu hinterlegen, dass eine Nachbearbeitung nicht möglich ist. Auch hier empfiehlt sich, eine Sicherheitskopie auf einen externen Speichermedium zu erstellen und sicher aufzubewahren.


Weitergabe der Dokumentation

Die Weitergabe des ausgefüllten Dokumentationsbogens, angefertigter Fotos und Beweismaterialien, bspw. an Polizei, Anwaltschaft oder eine Beratungsstelle, ist zulässig,