Anzeigenerstattung

Nach § 138 StGB gibt es Fälle, in denen Sie verpflichtet sind, Anzeige zu erstatten. Dies gilt dann, wenn Sie glaubhaft von einer bevorstehenden Tat (Mord, Totschlag, Zwangsprostitution oder Menschenraub) zu einem Zeitpunkt erfahren, zu dem die Ausführung noch abgewendet werden kann. In diesen Fällen müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.