Zweitstudium der Zahnmedizin (MKG-Chirurgie)
Die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer setzt für den erfolgreichen Abschluss der Facharztweiterbildung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie neben der ärztlichen Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.