Zweitstudium der Zahnmedizin (MKG-Chirurgie)

Die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer setzt für den erfolgreichen Abschluss der Facharztweiterbildung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie neben der ärztlichen Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.

Bewerbung Zweitstudium

Bewerbung für ein Zweit- oder Parallelstudium der Zahnmedizin mit dem Berufswunsch Fachärztin bzw. Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zu werden.


Anerkennungen

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Studiengang Medizin für das Zahnmedizinstudium.


Zahnärztliche Prüfungen

Besonderheiten der zahnärztlichen Prüfungen für Studierende mit bereits bestandener ärztlicher Approbation.


Häufige Fragen (MKG)

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Zweitstudium mit dem Berufsziel Fachärztin bzw. Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.


Kontakt & Beratung

Team Zahnmedizin