Zweitstudium der Zahnmedizin (MKG-Chirurgie)
Die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer setzt für den erfolgreichen Abschluss der Facharztweiterbildung für das Fachgebiet Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie neben der ärztlichen Approbation bzw. der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.