Regelstudiengang Zahnmedizin

An der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg wurden zum Wintersemester 2018/2019 zum letzten Mal Studierende im Regelstudiengang Zahnmedizin immatrikuliert. Seit dem Wintersemester 2019/2020 wird in Hamburg ausschließlich der Modellstudiengang iMED DENT angeboten.

Für Studierende, die das Studium im Regelstudiengang Zahnmedizin begonnen haben, wurden für die Dauer der Regelstudienzeit auch weiterhin die Lehrveranstaltungen des Regelstudiengangs angeboten.

Sollten Sie noch Teilnahmen oder Leistungen aus dem Regelstudiengang erbringen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig und spätestens einen Monat vor Semesterbeginn (bis zum 01. September für das Wintersemester und bis zum 01. März für das Sommersemester) bei Herrn Marco Böthern .

  • Während des Studiums im Regelstudiengang Zahnmedizin wurden die Studierenden theoretisch und praktisch ausgebildet. Das Studium war unterteilt in einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt. Beide Studienabschnitte bestanden aus je fünf Fachsemestern.

    Im vorklinischen Studienabschnitt wurden bis zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung (NVP) die Fächer Biologie, Chemie, Physik und bis zur Zahnärztlichen Vorprüfung (ZVP) die Fächer Anatomie, Biochemie, Physiologie und vorklinische Zahnersatzkunde sowie Terminologie gelehrt.

    Im klinischen Studienabschnitt schlossen sich Kurse und Vorlesungen in den Fächern Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie, Zahnärztliche Radiologie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Allgemeine und Spezielle Pathologie, Pharmakologie, Hygiene/Medizinische Mikrobiologie, Innere Medizin, Chirurgie, Dermatologie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde an.

  • Im Rahmen des Studiums im Regelstudiengang Zahnmedizin sind die folgenden staatlichen Prüfungen vorgesehen:

    Naturwissenschaftliche Vorprüfung (NVP): im vorklinischen Studium in der Regel nach dem 2. Fachsemester

    Zahnärztliche Vorprüfung (ZVP): zum Abschluss des vorklinischen Studiums nach dem 5. Fachsemester

    Zahnärztliche Prüfung (ZP): zum Abschluss des klinischen Studiums nach dem 10. Fachsemester

    Nach erfolgreich abgeschlossener Zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt, d.h. die Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Die Zulassung als Kassenzahnärztin/Kassenzahnarzt setzt außerdem eine zweijährige Vorbereitungszeit in einer zahnärztlichen Praxis oder an einer Universitätsklinik voraus.

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt persönlich bei Herrn Marco Böthern. Kontaktieren Sie Herrn Marco Böthern zwecks Terminvereinbarung oder nutzen Sie seine Sprechstunden .

    Die nachfolgenden Anmeldeformulare dienen zur Orientierung. Sie brauchen diese nicht zur Anmeldung mitzubringen. Entnehmen Sie diesen jedoch die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Geburtsurkunde, Zeugnisse der Vorprüfungen) und bringen Sie sie zur Anmeldung mit. Außer dem Lebenslauf (für die Anmeldung zur Zahnärztlichen Prüfung) werden die Unterlagen nicht einbehalten.

  • Zeugnisse können im Rahmen der Sprechstunden von Herrn Marco Böthern abgeholt werden.

  • Prüfunsausschussvorsitz: Prof. Dr. med. dent. Guido Heydecke

    Landesprüfungsamt für Heilberufe: Frau Stephanie Lampert

    Prodekanat für Lehre: Herr Marco Böthern

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Isabel Gutschow .