25.03.2024        AKTUELLES

Stellungnahme zum Bericht des Ständigen Expertenausschusses der Universität Hamburg

Im Juli 2023 wurde im Rahmen einer Presseberichterstattung die kommerzielle Bewerbung eines Bluttests zur Früherkennung von Krebs kritisiert, die sich auf eine Publikation („Blood-Test Based Targeted Visualization Enables Early Detection of Premalignant and Malignant Tumors in Asymptomatic Individuals“) unter Federführung von Forschenden des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) stützt. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät des UKE hatte umgehend die Ombudsstelle der Universität Hamburg eingeschaltet, um zu prüfen, ob und inwiefern die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis bei der Publikation eingehalten worden sind. Die Ombudsstelle hat den Fall zur tieferen Prüfung an den Ständigen Expertenausschuss zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens (SEA) übergeben, der ein externes Fachgutachten angefordert und jetzt seinen Bericht vorgelegt hat.

In dem Bericht wurden vom SEA neben Kritik an der zugrundeliegenden klinischen Studie insbesondere Mängel am Publikationsprozess festgestellt. Der SEA hat daher die Retraktion, also das Zurückziehen der Publikation, empfohlen. Das UKE schließt sich dieser Empfehlung des SEA an und hat dies den am UKE tätigen Autor:innen mitgeteilt. Die Retraktion muss durch die Autor:innen selbst erfolgen.

Es handelt sich bei der betreffenden klinischen Studie, also bei dem der Veröffentlichung zugrundeliegenden Forschungsprojekt, um eine gängige Form der Auftragsforschung. Die Herstellerfirma des Bluttests hat die Durchführung der klinischen Studie finanziert und Personalkosten zur Datenerhebung übernommen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit den in der Wissenschaft und im UKE geltenden Compliance-Regeln und ist nicht zu beanstanden.

Im UKE wird eine Vielzahl an Studien durchgeführt, darunter sowohl eigeninitiierte UKE-Studien als auch fremdfinanzierte Studien, die durch die jeweiligen Projektleitungen unabhängig organisiert und verantwortet werden. Selbstverständlich gelten für alle am UKE durchgeführten Studien und die dazugehörigen Veröffentlichungen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis.

Der SEA kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Form der Veröffentlichung nicht der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Der SEA bemängelt die Auswahl des Journals und die zunächst fehlende Offenlegung eines Interessenkonfliktes durch die Autor:innen.

Das UKE distanziert sich nach Bewertung des Berichts von der Veröffentlichung im „Journal of Clinical and Medical Images“, da sie die Anforderungen für wissenschaftliche Publikationen nicht erfüllt. Bei dem ausgewählten Journal besteht der Verdacht, dass es sich um ein sogenanntes „Predatory Journal“ handelt. Diese Art von Journalen täuscht lediglich vor, Studien einem inhaltlich ausführlichen und unabhängigen Peer-Review-Prozess zu unterziehen, welcher aber de facto nicht stattfindet. Der Peer-Review-Prozess ist die essenzielle Grundlage der Qualitätssicherung von wissenschaftlichen Publikationen, da externe Fachexpert:innen Ergebnisse, Methoden, Daten und Schlussfolgerungen einer Veröffentlichung kritisch prüfen und hierdurch das Risiko von Fehlern oder Überinterpretationen deutlich reduziert wird.

Die kommerzielle Verwertung der Veröffentlichung und das hiermit einhergehende Marketing erfolgt nicht durch das UKE; das UKE ist daran in keiner Weise inhaltlich oder wirtschaftlich beteiligt. Das UKE hatte die beteiligten Unternehmen bereits zu Beginn des Prüfverfahrens aufgefordert, ihre Produkte nicht mit dem Namen UKE zu bewerben.

Das UKE sensibilisiert Forschende und Studierende kontinuierlich, die Standards guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten. Mit intensiver Aufklärung zu Aspekten des sich rasant verändernden wissenschaftlichen Publikationssystems, einschließlich Hinweisen zur Vermeidung von „Predatory Journals“, setzt das UKE Schwerpunkte in der Kommunikation mit Forschenden. Unabhängig vom vorliegenden Fall unterstützt das UKE ausdrücklich die Empfehlungen des Medizinischen Fakultätentages zum Erkennen und zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Dabei hat das UKE zu berücksichtigen, dass auf Grundlage des Hochschulrahmengesetzes Forschende über ihre Forschungsfragen, die eingesetzte Methodik, die Bewertung der Forschungsergebnisse und deren Veröffentlichung frei entscheiden können. Diese akademische Freiheit ist ein hohes Gut, zu dem sich das UKE klar bekennt.

Grundsätzlich betont das UKE das Potenzial von Bluttests in der Krebsfrüherkennung und unterstützt die Grundlagenforschung in diesem Bereich. Bluttests zum Nachweis von Signalen, die durch die Anwesenheit unterschiedlicher Tumorzellen im Körper vorliegen können, sind ein vielversprechender medizinischer Ansatz bei der Prävention von Krebs und beim rechtzeitigen Erkennen des Wiederaufflammens einer bereits behandelten Krebserkrankung. Daher werden mögliche Testprinzipien und konkrete Testverfahren derzeit weltweit erforscht.


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