Hinweise zur Modul-/Semesterabmeldung im Wahlpflichtbereich ("2nd Tracks")

Wenn Sie sich von den Stundenplänen der Pflichtmodule abgemeldet haben ohne ein Urlaubssemester gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg zu beantragen, empfehlen wir Ihnen dringend die zweiwöchigen Module des Wahlpflichtbereichs ("2nd-Tracks") nach Möglichkeit trotzdem zu belegen.

Sollten Sie sich für eine Abmeldung von den Wahlpflichtmodulen entscheiden, senden Sie bitte möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen vor Modulbeginn, eine E-Mail von Ihrer offiziellen UKE-E-Mail-Adresse an pfl-2ndtrack@uke.de , um sich offiziell von Ihrem 2nd Track-Modul abzumelden. Bitte nennen Sie dabei das bzw. die Semester und das Modul von dem bzw. die Module von denen Sie sich abmelden möchten.

Bitte beachten Sie zudem folgende Besonderheiten zur Studienunterbrechung im Wahlpflichtbereich:

Die Teilnahme an den 2nd Tracks ist verpflichtend. Wenn Studierende aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit oder studienbedingter Auslandsaufenthalt) an einem oder mehreren Wahlpflichtmodulen nicht teilnehmen können, sollten sie frühzeitig Kontakt zu den Verantwortlichen des betreffenden Wahlpflichtfaches und zu der Studienberatung Wahlpflichtbereich ("2nd Tracks") im Prodekanat für Lehre aufnehmen, um den weiteren Studienverlauf zu erörtern.

Wenn Studierende nach einer vorübergehenden Unterbrechung in ihrem 2nd Track weiterstudieren möchten, werden sie im Wahlpflichtbereich nicht regelhaft in die nicht besuchten Module eingegliedert bzw. zurückgestuft, sondern kümmern sich selbst vor Beginn des Semesters in Rücksprache

  • a) Orientierungsphase (WP1 - WP4): mit der Studienberatung Wahlpflichtbereich ("2nd Tracks") im Prodekanat für Lehre um die Zuteilung eines neuen Moduls bzw.
  • b) Vertiefungsphase (WP5 - WP9): mit den Verantwortlichen ihres Wahlpflichtfaches aktiv um das Nachholen versäumter Module. Für den Unterricht in den Wahlpflichtmodulen der Vertiefungsphase, die regelhaft nach der Unterbrechung stattfinden, müssen Sie sich hingegen nicht aktiv zurückmelden müssen. Nach Ablauf des Zeitraums, für den Sie sich abgemeldet haben, sind Sie wieder automatisch auf der Teilnehmerliste Ihrer Kohorte (Ausnahme: Sie versäumen das 9. Wahlpflichtmodul).

Alle Verantwortlichen bemühen sich im Rahmen der Möglichkeiten um flexible Lösungen zur Wiedereingliederung von Studierenden, die aus wichtigen Gründen an einer Teilnahme verhindert waren. Eine Rückkehr in den einmal gewählten 2nd Track kann dennoch - auf Grund nicht im Vorfeld absehbarer Veränderungen bezüglich des Wahlpflichtfachangebots - nicht garantiert werden.

Studierende, die bereits vor der Wahl und Verteilung der 2nd Tracks der Vertiefungsphase im 4. Fachsemester wissen, dass sie das Studium unterbrechen bzw. die Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß §17 Absatz 3* der Prüfungsordnung nicht innerhalb der Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters (insgesamt also sechs Semester) abschließen werden, sollten zur Studienplanung ebenfalls frühzeitig Kontakt zu der Studienberatung Wahlpflichtbereich ("2nd Tracks") im Prodekanat für Lehre aufnehmen. Unter besonderen Umständen kann hier eine Verschiebung der Wahl um mindestens ein Jahr sinnvoll sein.

*Gemäß §17 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs dürfen Studierende erst dann an Lehrveranstaltungen des 6. Semesters und höher teilnehmen, wenn Sie die Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Das gilt auch für den Wahlpflichtbereich.

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Katharina Freers