Ärztliche Prüfungen
Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung
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Voraussetzungen
Die Erteilung der Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgt im Modellstudiengang iMED frühestens nach dem 5. Fachsemester und ist gemäß § 17 Absatz 3 der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs iMED an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Alle Modulprüfungen des Studienabschnittes "Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit" (Module (A.1, B.1, C.1, D.1, E.1, F.1) sowie die Modulprüfungen der Module A.2, B.2, C.2/G.2, E.2 des Studienabschnittes "Vom Symptom zur Krankheit" wurden mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
- Die mündlich/mündlich-praktische Prüfung am Ende des Studienabschnitts „Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit“ wurde mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
- Alle Modulprüfungen der Wahlpflichtmodule vom 1. bis. 4. Fachsemester (WP1-WP4) wurden mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
- Ein vom Landesprüfungsamt anerkannter Nachweis über insgesamt drei Monate Krankenpflegedienst wurde vorgelegt.
- Eine Mindeststudienzeit von fünf Semestern wurde nachgewiesen.
Sobald die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann das Studium im Modellstudiengang iMED im darauffolgenden Semester mit zwei Modulen der Module D.2, F.2 bzw. B.3, C.3 fortgeführt werden.
Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Informationen zur Anmeldung und Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes für Heilberufe Hamburg sowie in der Ärztlichen Approbationsordnung für Ärzte (2002).
Gesamtschein
Wenn Studierende alle Leistungen im Modellstudiengang Medizin iMED erfolgreich erbracht haben und die Prüfungsergebnisse in iMED-Campus hinterlegt worden sind, kann ein Gesamtschein gemäß § 19 der Prüfungsordnung erstellt werden. Dieser Gesamtschein ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) .
Die entsprechenden Fristen für die Anmeldung und die Nachreichfrist für den Gesamtschein finden Sie auf der Bekanntmachung M2 vom LPA Hamburg.
Sobald Ihr Gesamtschein vom Prodekanat für Lehre erstellt wurde, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre studentische UKE-E-Mail-Adresse. Bitte holen Sie Ihren Gesamtschein nach Erhalt der E-Mail während der regulären Sprechzeiten der zuständigen Assistenz Lehr- und Prüfungsadministration des Modellstudiengangs ab. Die Assistenz Lehr- und Prüfungsadministration für den Gesamtschein übernehmen im Prodekanat für Lehre Kim-Koray Beßmann und Eva Oldenburg. Sprechzeiten, inkl. aktueller Verschiebungen oder Ausfälle, können Sie online unter UKE - Prodekanat für Lehre - Studienberatung Modellstudiengang Medizin iMED einsehen.
Sofern es Ihnen nicht anders möglich ist, können Sie per E-Mail einen Abholtermin, abweichend von den regulären Sprechzeiten, mit den Kolleg:innen vereinbaren. Bitte machen Sie davon aber nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen Gebrauch. Vielen Dank!
Zur Gesamtscheinausgabe müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre UKE-Card vorlegen, andernfalls kann der Gesamtschein nicht ausgegeben werden!
Sollten Sie Ihren Gesamtschein nicht selbst abholen können, sondern einer anderen Person dafür eine Vollmacht ausstellen wollen, nutzen Sie bitte den Vordruck „Gesamtschein Vollmacht zur Abholung", welchen Sie im Bereich Rechtsgrundlagen & Formulare finden. Diesen füllen Sie bitte persönlich aus, unterschreiben diesen und geben ihn der bevollmächtigten Person zur Ausgabe mit.
Für Rückfragen wenden Sie sich direkt an iMED@uke.de .