Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten
Für die Organisation der hochschulinternen Prüfungen, die Einhaltung der Bestimmungen der Ordnungen und die weiteren durch die Ordnungen festgelegten Aufgaben wird der Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin gebildet. Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten.
Widerspruchsverfahren
Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzulegen. Hilft der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so entscheidet der Widerspruchsausschuss der Medizinischen Fakultät.
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage für den "Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten" sind in § 66 Abs. 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) zu finden.
Mitglieder
Der Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten gehört zu den Ausschüssen des Fakultätsrates . Eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder und den Vorsitz des Widerspruchsausschusses finden Sie auf den Seiten der Medizinischen Fakultät unter Gremien und Ausschüsse.