Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin
Für die Organisation der hochschulinternen Prüfungen, die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen und weitere durch die Ordnungen festgelegten Aufgaben wird der Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin gebildet.
-
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses oder des/der Vorsitzenden zählen unter anderem die
- Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs Medizin bzw. Zahnmedizin in der jeweils gültigen Fassung sowie der weiteren, durch die jeweilige Ordnung festgelegten Aufgaben
- Gewährleistung der rechtzeitigen Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
- Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen einer Prüfungsleistung
- Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
- Entscheidung über Widersprüche und ggf. Übergabe an den Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten ( gemäß § 24 PO)
- Entscheidung über bestimmte Anträge auf Härtefallbehandlung und nachteilsausgleichende Maßnahmen
- An- bzw. Aberkennung von Rücktritts-/Versäumnisgründen
- Entscheidung über das Vorliegen und die Konsequenzen eines Täuschungsversuchs
Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.
-
Zusammensetzung des Ausschusses
Gemäß Prüfungsordnung gehören dem Prüfungsausschuss fünf Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrenden und je zwei Mitglieder aus den Gruppen des akademischen Personals sowie der Studierenden an. Für alle neun Mitglieder sind Stellvertretungen benannt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden für jede Amtszeit von der jeweiligen Statusgruppe vorgeschlagen und nach entsprechendem Beschluss im Fakultätsrat durch das Dekanat bestellt. Die Amtszeit für die Gruppen der Hochschullehrenden und des akademischen Personals beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden bzw. deren Stellvertretung werden jeweils für ein Jahr gewählt. Der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie seine:ihre Stellvertretung werden vom Prüfungsausschuss aus dem Kreise der dem Prüfungsausschuss angehörenden Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrenden gewählt.
Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Stellvertretungen unterliegen der Amtsverschwiegenheit bzw. sind durch die:den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten, sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prodekanats für Lehre nehmen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses mit beratender Stimme teil. Sie bereiten die Sitzungen des Prüfungsausschusses vor und nach und setzen dessen Beschlüsse im Zusammenwirken mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Assistenz Lehr- und Prüfungsadministration sowie Studiengangkoordination und Studienberatung um. Eine Studien- oder Rechtsberatung für Studierende ist durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prodekanats für Lehre, die den Prüfungsausschuss betreuen und beraten, nicht vorgesehen.
-
Aktuelle Besetzung - 01.10.2024 bis 30.09.2026
Hochschullehrer:innen: Prof. H. Ehmke (Prof. B. Braunger), Prof. E. Oetjen (Prof. M. Glatzel), Prof. T. Hackert (Prof. C. Zöllner), Prof. T. Beikler (Prof. B. Kahl-Nieke), Prof. G. von Amsberg (Prof. C. Gebhardt)
Akademisches Personal: Dr. J. Hoppe (Prof. S. Windhorst), Dr. C. Pantke (Dr. S. Hajilou)
Studierende*: F. Leberecht (I. Protschky), L. Fricke (L. Hey)
Prodekanat für Lehre, beratend: J. Schreiner, G. Groenewold
Die stellvertretenden Mitglieder sind in Klammern aufgeführt.
*Die Benennung der studentischen Mitglieder und deren Stellvertretung erfolgt jährlich.
-
Ansprechpersonen
Julia Schreiner oder Gregor-Leander Groenewold
Tel.:
+49 (0) 40 7410 51810 oder Tel.:+49 (0) 40 7410 51841