Das Zahnmedizinstudium am UKE

An der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg wurden zum Wintersemester 2018/2019 zum letzten Mal Studierende im Regelstudiengang Medizin immatrikuliert, da ab dem Wintersemester 2019/2020 ausschließlich der Modellstudiengang iMED DENT Hamburg angeboten wird.

Für Studierende, die das Studium im Regelstudiengang Zahnmedizin begonnen haben, werden für die Dauer der Regelstudienzeit auch weiterhin die Lehrveranstaltungen des Regelstudiengangs angeboten. Weitere Informationen zu den Übergangsregelungen finden Sie in Kürze in der geänderten Prüfungs- und Studienordnung des Regelstudiengangs.

Sollten Sie darüber hinaus noch Teilnahmen oder Leistungen aus dem Regelstudiengang erbringen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig und spätestens einen Monat vor Semesterbeginn (bis zum 01. September für das Wintersemester und bis zum 01. März für das Sommersemester) bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prodekanats für Lehre unter:

Vorklinischer Studienabschnitt (Semester 1-5): Herr Marco Böthern

Klinischer Studienabschnitt (Semester 6-10): Frau Sonja Pankel

  • Während des Studiums werden die Studierenden theoretisch und praktisch ausgebildet. Das Studium ist unterteilt in einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt. Beide Studienabschnitte bestehen aus je fünf Fachsemestern.

    Im vorklinischen Studienabschnitt des Studiums werden bis zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung (NVP) die Fächer Biologie, Chemie, Physik und bis zur Zahnärztlichen Vorprüfung (ZVP) die Fächer Anatomie, Biochemie, Physiologie und vorklinische Zahnersatzkunde sowie Terminologie gelehrt.

    Im klinischen Studienabschnitt schließen sich Kurse und Vorlesungen in den Fächern Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie, Zahnärztliche Radiologie, Zahn-, Mund-, Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Allgemeine und Spezielle Pathologie, Pharmakologie, Hygiene/ Medizinische Mikrobiologie, Innere Medizin, Chirurgie, Dermatologie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde an.



  • Im Rahmen des Studiums der Zahnmedizin werden die folgenden staatlichen Prüfungen
    abgelegt:

    Naturwissenschaftliche Vorprüfung (NVP): im vorklinischen Studium in der Regel nach dem 2. Fachsemester.

    Zahnärztliche Vorprüfung (ZVP): zum Abschluss des vorklinischen Studiums nach dem 5. Fachsemester.

    Zahnärztliche Prüfung (ZP/ "Staatsexamen"): zum Abschluss des klinischen Studiums nach dem 10. Fachsemester.

    Nach erfolgreich abgeschlossener Zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation als Zahnärztin/ Zahnarzt, d.h. die Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Die Zulassung als Kassenzahnärztin/ Kassenzahnarzt setzt außerdem eine zweijährige Vorbereitungszeit in einer zahnärztlichen Praxis oder an einer Universitätsklinik voraus.

    Weiterführende Informationen und Termine





  • Falls Sie Fragen zum Studium oder zu Ihrem persönlichen Studienverlauf/ Stundenplan haben, eine Studienberatung wünschen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen für den Studiengang Zahnmedizin im Prodekanat für Lehre .

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Isabel Gutschow