Zahnmedizinische Staatsprüfungen (NVP, ZVP, ZP)

Die staatlichen Prüfungen im Studiengang Zahnmedizin werden halbjährlich, jeweils nach dem Sommer- bzw. Wintersemester angeboten. Für die Prüfungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese findet in der Regel Anfang Januar (für die Prüfungen nach dem Wintersemester) sowie Ende Mai (für die Prüfungen nach dem Sommersemester) in den Beratungsräumen des Prodekanats für Lehre (1. Stock des Campus Lehre) statt.


Nachfolgend erfahren Sie den voraussichtlichen Prüfungsablauf der Staatsprüfungen im Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg. Bitte beachten Sie, dass diese Abläufe auf den Erfahrungen der vergangenen Prüfungsjahre beruhen und kommende Prüfungsdurchgänge ggf. davon abweichen können.

Informationen & Termine

  • Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (NVP) muss vor dem Start des darauf folgenden Semesters abgeschlossen werden. In der Regel finden die Prüfungen nach dem Wintersemester im März und nach dem Sommersemester im September statt. Die Reihenfolge der Prüfungen ist nicht festgelegt. In der Vergangenheit hatten die Prüfungen der NVP überwiegend mit der Biologie begonnen.

    FachZeitraum der Prüfung
    1. Biologien.n.
    2. Chemien.n.
    3. Physikn.n.
  • Wie die NVP muss auch die zahnärztliche Vorprüfung (ZVP) vor dem Semesterstart abgeschlossen sein. Für die Planung der zahnärztlichen Vorprüfung ist aber die Lage der praktischen Woche (Zahnersatzkunde) sehr entscheidend.

    FachZeitraum der Prüfung
    1. Anatomien.n.
    2. Physiologien.n.
    3. Physiologische Chemien.n.
    4. Zahnersatzkunde10.02. - 18.02.2020
  • Die zahnärztliche Prüfung war in der Vergangenheit in 3 Prüfungsabschnitte unterteilt:

    1. Praktische Prüfungen: KFO, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Röntgen
    2. "Kleine Fächer": Pathologie, Pharmakologie, Mikrobiologie, Innere Medizin, Dermatologie, HNO, allgemeine Chirurgie
    3. MKG-Chirurgie: Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie kleine und große Chirurgie

    Aufgrund der benötigten Behandlungseinheiten bzw. der Laborflächen müssen die praktischen Prüfungen vor dem Beginn des nachfolgenden Semesters abgeschlossen werden. Die drei Prüfungen der MKG-Chirurgie bilden den Abschluss der zahnärztlichen Prüfung. Die "kleinen Fächer" ordnen sich dazwischen an. Bei den Prüfungen nach dem Sommersemester kann es je nach Lage der praktischen Prüfungen vorkommen, dass dazwischen noch ein oder mehrere "kleine/s Fach/Fächer" eingeplant wird/werden.

    In jedem Fall beginnen die Prüfungen mit der ersten Prüfung der ersten Prüfungsgruppe und
    enden spätestens 6 Monate später.

    Für die kommende zahnärztliche Prüfung wurden die nachfolgenden Prüfungszeiten für die praktischen Prüfungen festgelegt:

    FachZeitraum der Prüfung
    1. Kieferorthopädie03.02.2020 - 06.02.2020
    2. Zahnerhaltungskunde10.02.2020 - 13.02.2020
    2.1. mündliche Prüfung der Zahnerhaltungskunde17.02.2020 - 18.02.2020
    3. zahnärztliche Radiologie19.02.2020 - 28.02.2020
    4. Zahnersatzkunde16.03.2020 - 03.04.2020

Anmeldung

Die nächste Prüfungsanmeldung für den Prüfungszeitraum Frühjahr 2021 wird im Zeitraum vom 04.01.2021 - 08.01.2021 stattfinden. Aufgrund der anhaltenden Pandemie wird diese, wie die Anmeldung zum Prüfungszeitraum Herbst 2020, in einem Anmeldeverfahren mit Terminvergabe erfolgen. Nach Ihrer Voranmeldung wird die Anmeldung zur Prüfung vorbereiten. Der Link zur Anmeldung wird hier veröffentlicht. Zusätzlich erhalten die Studierenden der in Frage kommenden Semester eine Information per Mail.

Die nachfolgenden Anmeldeformulare dienen zur Orientierung. Sie brauchen diese nicht mitzubringen. Darüber hinaus benötigte Dokumente (z.B. Lebenslauf, Geburtsurkunde, Zeugnisse der Vorprüfungen) bringen Sie bitte mit. Außer dem Lebenslauf (für die Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung) werden die Unterlagen nicht einbehalten.

Zeugnisausgabe

Für die Ausgabe von Zeugnissen nutzen Sie bitte die Sprechstunden von Herrn M. Böthern.

Ansprechpersonen

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Herrn Marco Böthern .