Anpassungsqualifizierung - Sprache, Beruf und Arbeit im deutschen Gesundheitswesen

Wir schaffen Perspektiven

Die UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bietet eine Anpassungsqualifizierung (APQ) für Gesundheitsberufe an.

Was ist eine APQ?

In einer Anpassungsqualifizierung können Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Pflegestudium anerkennen lassen, um nach der APQ Ihren Beruf in Deutschland ausüben zu können.

Kann ich die APQ am UKE-Akademie machen?

Sie haben im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium in der Gesundheits- und Krankenpflege absolviert? Doch diese Ausbildung oder dieses Studium wird in Deutschland nicht voll oder nur teilweise anerkannt? In der APQ können Sie die fehlenden Inhalte und Zeiten nachholen. Folgende Voraussetzungen benötigen Sie, um die APQ am UKE starten zu können:

  • Defizitbescheid: Die Hamburger Sozialbehörde prüft Ihre Ausbildungs- oder Studienunterlagen und erkennt Ihr/e Ausbildung/Studium nur teilweise an.
  • B2-Zertifikat: Sie verfügen bereits über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Level "B2" und können sich gut verständigen.

Theorie und Praxis

Die UKE-Akademie arbeitet innerhalb der APQ mit verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und Kliniken in Hamburg zusammen. Der theoretische Teil findet überwiegend in den Räumen des UKE statt. Den praktischen Teil der APQ absolvieren Sie bei Ihrem Arbeitgeber/an Ihrem Praktikumsort. Dabei werden Sie von erfahrenen Fachkräften betreut und erhalten spezielle Praxisaufgaben. Begleitend zum Praktikum und Theorieunterricht bieten wir Sprachförderung und eine persönliche, psychologisch-pädagogische Begleitung an.

Dauer der APQ

Die Qualifizierung dauert in der Regel 8 Monate inklusive Abschluss und kann je nach Leistungsstand verkürzt werden. Ziel ist die volle Anerkennung Ihres Berufsabschlusses und die qualifizierte Beschäftigung im erlernten Beruf in Deutschland.

Finanzierung der APQ und des Lebensunterhalts

Bis 2019 wurde das Projekt durch das Förderprogramm IQ und durch Kofinanzierung durch die damalige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) realisiert.

Bitte beachten Sie, dass die APQ seit dem 01.01.2020 kostenpflichtig ist. Sollte Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen für eine APQ nicht ausreichen, so gibt es Möglichkeiten, diese bei Nichtbeschäftigung über einen Arbeitgeber oder eventuell über ein Stipendium zu finanzieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team der APQ per E-Mail unter apq-iq@uke.de oder telefonisch unter +49 (0) 40 7410 - 56235 .

Während einer APQ sind Sie Lernende und Lernender. Sie verdienen in dieser Zeit ohne einen Arbeitgeber kein Geld. Falls Sie einen Arbeitgeber haben, so erhalten Sie weiterhin Ihr Einkommen. Falls Sie nicht erwerbstätig sind (nicht arbeiten), können Sie eventuell eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über Ihre Möglichkeiten.

  • APQ - Verfahren der Berufsanerkennung

    1. Schritt:
    Einreichen Ihrer Unterlagen bei der Hamburger Sozialbehörde. Diese prüft die Nachweise und erstellt einen Bescheid, der ggf. weitere Qualifizierungsmaßnahmen festschreibt oder direkt die Gleichwertigkeit der beantragten Berufsabschlüsse bestätigt.

    2. Schritt:
    Feststellen der deutschen Sprachkenntnisse. Für die APQ wird ein B2-Level nach Europäischem Referenzrahmen (Niveau entsprechend der Zertifizierung nach Telc oder Goethe) benötigt.

    3. Schritt:
    Entscheidung für eine Kenntnisprüfung oder eine Anpassungsqualifizierung. Über beide Maßnahmen kann die Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse erworben werden. Die BGV berät die Antragstellenden entsprechend (Adresse siehe unten).

    4. Schritt:
    Klärung des Lebensunterhalts während der Qualifizierung. Die Zentrale Anlaufstelle für Anerkennung Hamburg (ZAA) informiert über Vergabe von Stipendien. Zudem gibt es eine Vereinbarung mit den Jobcentern Hamburgs (Adressen siehe unten).

    5. Schritt:
    Durchführung der APQ durch die Akademie für Bildung und Karriere am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf oder in externen Praxen.

    6. Schritt:
    Erhalt eines Zertifikats von der Hamburger Sozialbehörde nach erfolgreicher APQ-Teilnahme zur Erteilung der Berufserlaubnis.

  • Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
    Billstraße 80
    20539 Hamburg


    Anerkennung-Gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de

    Anerkennung ausländischer Diplome in Gesundheitsfachberufen

    Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    Zentrale Anlaufstelle für Anerkennung Hamburg (ZAA)
    Schauenburgerstraße 49
    20095 Hamburg
    Tel.: +49 40 30620396

    Agentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung - Internationaler Personalservice (ZAV)
    Kurt-Schumacher-Allee 16
    20097 Hamburg
    Tel.: +49 40 228 7131313
    Tel.: +49 40 24851987
    make-it-in-germany@arbeitsagentur.de