Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft B.Sc.
Medizinische Fakultät der Uni Hamburg und HAW Hamburg
Hebammenwissenschaften (Bachelor of Science) - Duales Studium
Verantwortliche Praxiseinrichtung Hebammenwissenschaft UKE
Die vPE des UKE ist die einzige universitäre Praxiseinrichtung mit einer direkten Anbindung an die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg. Wir kümmern uns um die Praxiseinsätze der Studierenden in jedem Semester und kooperieren mit interessanten klinischen und außerklinischen Praxisstätten in Hamburg und dem Umland – von Husum bis Lüneburg.
Für die spannenden Praxiseinsätze im außerklinischen Bereich werden Sie bei freiberuflichen Hebammen, in Geburtshäusern und hebammengeleiteten Einrichtungen eingesetzt, die in einem Hebammenpool organisiert sind.
Durch unser breites Netzwerk können Sie vielfältige und spannende Einblicke in die Hebammentätigkeit erhalten. Wir kooperieren mit verschiedenen Praxisstätten in ganz Norddeutschland, mit verschiedenen Versorgungskapazitäten und unterschiedlichen Stufen der perinatalen Versorgung.
Auch die Geburtsklinik am UKE ist als einer von 13 Praxisorten beteiligt. Sie ist führend in der pränatalen Diagnostik und Therapie. Auch intrauterine Eingriffe wie LASER-Eingriffe bei pathologisch verlaufenden Zwillingsschwangerschaften gehören zu ihren Spezialgebieten.
Egal wo Sie Ihren Einsatz haben, mit uns, als Ihrer vPE, haben Sie über Ihr gesamtes Studium hinweg immer einen Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Praxiseinsätze bei einer der unten genannten Praxisstätten absolvieren werden. Die Verteilung der Praxisorte wird durch uns, unter Berücksichtigung Ihres Wohnortes und Lebenssituation, organisiert.
Hier geht es zum Bewerbungsverfahren
Unter folgenden Link finden Sie alles zum Bewerbungsverfahren des dualen Studienganges Hebammenwissenschaft.
Eine zusätzliche Bewerbung an das UKE ist nicht notwendig! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir Sie nur berücksichtigen können, wenn Sie nach den jeweils geltenden Vorgaben vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus immunisiert sind.
Unsere Praxisstätten
Ansprechpartner:innen der vPE Hebammenwissenschaft
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Kontakt zur vPE
Schicken Sie uns eine E-Mail an die vPE UKE mit Ihren Fragen und Kontaktdaten, wir rufen Sie gern zurück.
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Teamleitung vPEStandort
W26 , EG, Raumnummer 42Standort
W26 , EG, Raumnummer 43 -
Sekretariat vPEStandort
W26 , EG, Raumnummer 45Standort
W26 , EG, Raumnummer 45 -
Hauptamtliche Praxisanleiter:innenStandort
W26 , EG, Raumnummer 46Standort
W26 , EG, Raumnummer 46Standort
W26 , EG, Raumnummer 46Standort
W26 , EG, Raumnummer 46Standort
W26 , EG, Raumnummer 46Standort
W26 , EG, Raumnummer 46 -
EinsatzplanungStandort
W26 , EG, Raumnummer 44Standort
W26 , EG, Raumnummer 44
Wissenswertes
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FAQ
Was ist der Unterschied zwischen der Hebammenausbildung und dem Studiengang Hebammenwissenschaft?
- Mit dem Hebammenreformgesetz wurde die Ausbildung der Hebammen weiterentwickelt. In Zukunft werden Hebammen mit einem dualen Studium besser auf ihre unverzichtbare Aufgabe vorbereitet. Die Hebammenausbildung wird stärker wissenschaftlich ausgerichtet und bleibt dennoch praxisnah. (Quelle: BMG)
Sie möchten Hebammenwissenschaft studieren. Was sind die Voraussetzungen?- einen erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreife, Allgemeinen Hochschulreife, Fachgebundenen Hochschulreife, Meister:in oder
- Fachwirt:in oder einen Abschluss Gesundheits- und Krankenpflege (Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Abschluss Pflegefachfrau/-mann, Krankenschwester/-pfleger gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b HebG).
- erfolgreiche Teilnahme am zweiteiligen Assessment Center mit schriftlichem Test und Interviews.
- Vertrag bzw. verbindliche Zusage des folgenden Vertrags durch eine verantwortliche Praxiseinrichtung.
Für Bewerber:innen ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit einer Berufsausbildung und einer anschließenden dreijährigen Berufstätigkeit gibt es außerdem den "Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes".
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Allg. Informationen / Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen:
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Hebammen-News
Wussten Sie schon, dass…
- …die männliche Sonderbezeichnung „Entbindungspfleger“ nicht weitergeführt wird? Das Hebammengesetz führt die Berufsbezeichnung „Hebamme“ einheitlich für alle Geschlechter (weiblich/männlich/divers) ein.
- …dass werdene Hebammen eine eigene Interessenvertretung haben? Informieren Sie sich unter dem deutschen Hebammenverband.
- …es seit 2020 Verbesserungen bzgl. der Haftpflichtversicherung für Hebammen gibt? Weitere Infos zu den Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit findest Du hier .
- …es seit Mitte 2015 die Möglichkeit gibt, dass Familien zukünftig 12 Wochen statt wie bisher nur 8 Wochen nach der Geburt die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt in Anspruch nehmen können?
- …98 Prozent der Kinder in Krankenhäusern zur Welt kommen? Quelle: Bundesministerium für Gesundheit.
- …das Bundesministerium für Gesundheit sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Krankenhäusern beschäftigter Hebammen einsetzt?
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Aktuelle Studien und Nachrichten