FAQ - Häufig gestellte Fragen | Promotionsordnung 2010
Sie suchen nach Informationen, oder benötigen Hilfe?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Informationen zu bestimmten Themen und Hilfestellung bei Fragen rund um Ihr Promotionsvorhaben.
Wir sind bemüht, unseren FAQ-Bereich kontinuierlich auszubauen und weiterzuentwickeln. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gerne bei uns.
Sie erreichen uns über promotionsbuero@uke.de
Erste Schritte
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Wie finde ich ein Thema für meine Doktorarbeit?
Auf der Seite „ Wie finde ich ein Thema für meine Doktorarbeit? “ finden Sie weitergehende Informationen.
Die Hamburg Research Academy gibt ebenfalls eine Übersicht zum Thema „Schritt für Schritt zur Promotion“.
Aktuelle Ausschreibungen zu Forschungsprojekten für die Anfertigung einer Dissertation finden Sie in unserer Doktorandenbörse .
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Wann darf ich mit meiner Doktorarbeit beginnen?
Sie haben die Prüfung Normalfunktion (Medizinstudium) oder die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum/Zahnmedizin) erfolgreich absolviert und haben ein Forschungsprojekt, dass durch eine bzw. einen Hochschullehrende:n (Prof.) oder habilitiertes Mitglied (PD) der Medizinischen Fakultät betreut wird.
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Wer darf mich und meine Doktorarbeit betreuen?
Hochschullehrende (Prof.) oder habilitierte Mitglieder (PD) der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg dürfen als Betreuer:innen (ehemals Doktorväter und Doktormütter) fungieren. Eine Mitgliedschaft zur Medizinischen Fakultät liegt vor, wenn eine hauptberufliche Beschäftigung (50 %) vorliegt.
Die Betreuung einer Dissertation ist andauernde Pflicht der Betreuer:innen und darf nicht delegiert werden.
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Wann muss ich meine Doktorarbeit anzeigen / Antrag auf Zulassung stellen?
Spätestens 6 Wochen nach Aufnahme der zum Dissertationsvorhaben gehörenden Arbeiten soll die Doktorarbeit bzw. das Promotionsvorhaben angezeigt werden.
Informationen zur Anmeldung / Zulassung zum Promotionsvorhaben finden Sie hier
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Kann ich in Hamburg mit der Doktorarbeit durchführen, wenn ich an einer anderen Universität studiert habe?
Wenn Sie ein abgeschlossenes Studium haben, ist dieses problemlos möglich. Anders verhält es sich, wenn Sie als externe:r Student:in während Ihres laufenden Studiums in Hamburg promoviert werden möchten. Da Promotionsvorhaben vorrangig den Hamburger Studierenden vorbehalten sind, sollte Ihre Anzeige durch eine begründende Stellungnahme von Ihnen sowie Ihrer/Ihrem potientiellen Betreuer:in ergänzt werden. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die vom Promotionsausschuss genehmigt werden muss.
Anmeldung / Zulassung zum Promotionsvorhaben
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To-do
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH) .
In der Docata Anleitung Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren Medizin & Zahnmedizin finden Sie ausführliche Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Docata.
Zur Vorbereitung des Zulassungsantrags müssen Sie Dokumente in digitaler Form vorbereiten und spezifische Fragen mit Ihrer Betreuung klären. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Docata-Anleitung. -
Was muss die Projektskizze alles beinhalten?
Achten Sie darauf, dass Ihr Promotionsvorhaben ausführlich dargestellt ist. Die Zielsetzung der Arbeit und die Einbettung in den wissenschaftlichen Kontext muss sich gut nachvollziehen lassen. Das methodische Vorgehen muss detailliert beschrieben werden, insbesondere die statistischen Analyse-methoden, die Sie planen anzuwenden planen. Konkretisieren Sie außerdem die Mengenangaben.
PDF-Formular: Projektskizze (Exposé)
Immatrikulation
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Muss ich für meine Doktorarbeit immatrikuliert sein?
Nach erfolgter Annahme zum Promotionsverfahren müssen Sie sich als Promotionsstudent:in an der Universität Hamburg (UHH) immatrikulieren. Die Immatrikulation ist gemäß § 5 der Promotionsordnung (2010), § 3 Abs. 5 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg verpflichtend und erfolgt über das Campus Center der Universität Hamburg.
Wenn Sie bereits an der UHH als Medizinstudent:in eingeschrieben sind, werden Sie im 2. Fach als Promotionsstudentin der Med Fakultät eingeschrieben.
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Ich arbeite am UKE, muss ich mich trotzdem immatrikulieren?
Alle Doktorand:innen, die ein Promotionsvorhaben an der Med. Fakultät durchführen, müssen als Promotionsstudent:in immatrikuliert sein, auch wenn sie am UKE angestellt sind.
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Wie lange muss ich immatrikuliert sein?
Sie müssen lückenlos für die gesamte Zeit der Promotion immatrikuliert sein.
Die Verpflichtung beginnt mit der Annahme der Promotionsanzeige und endet mit der Ablegung der mündlichen Prüfung.
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Wo kann ich die Immatrikulation beantragen und welche Unterlagen benötige ich dafür?
Die Immatrikulation erfolgt über das Campus Center der Universität Hamburg. Auf folgender Webseite finden Sie alle weiteren Informationen zur Immatrikulation: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/promotion.html
Sie benötigen für die Immatrikulation die Bestätigung über die Annahme der Anzeige zur Promotion.
Forschungsphase
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Gibt es Unterstützungs- oder Weiterbildungsangebote während der Promotion?
Eine Übersicht finden Sie auf folgender Seite .
Angebote am UKE:
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Ärztliche Zentralbibliothek (ÄZB)
(z.B. Einführung in die Literaturverwaltung mit Endnote,
Datenbankeinführung) - Institut für Medizinische Biometrie und Epidemiologie (Statistische Beratung, Einführungskurse in statistische Software)
Angebote der Universität Hamburg:
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Ärztliche Zentralbibliothek (ÄZB)
(z.B. Einführung in die Literaturverwaltung mit Endnote,
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Ich habe Probleme mit meiner Betreuung. Was kann ich tun und an wen kann ich mich wenden?
Sie können sich an die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros wenden. Daneben gibt es noch weitere Anlaufstellen:
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Meine Betreuungsperson verlässt das UKE, was muss ich beachten?
Wenn Ihre Betreuungsperson die Arbeitsstelle wechselt und folglich die Mitgliedschaft zur Medizinische Fakultät endet, erlischt das Recht zur Betreuung von Doktorand:innen. Die Person behält aber für fünf Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen Dissertation/ Promotionsvorhabens zu Ende zu führen und der Prüfungskommission mit Stimmrecht anzugehören. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für ehemalige hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Universität Hamburg, deren Lehr- und Prüfungsberechtigung fortgelten (siehe § 6 Absatz 8 der Promotionsordnung).
Es ist zu bedenken, dass sich durch einen Stellenwechsel und die damit verbundenen Anforderungen am neuen Arbeitsplatz sowie die räumliche Distanz eine Betreuung oft schwieriger gestaltet. Man sollte daher intern klären, ob möglicherweise ein einvernehmlicher Betreuerwechsel innerhalb des Bereichs erwünscht bzw. sinnvoll ist.
Bitte informieren Sie das Promotionsbüro, wenn Ihre Betreuungsperson das UKE verlässt. Ebenso werden die neuen Kontaktdaten Ihrer Betreuungsperson benötigt.
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Die Fragestellung meines Forschungsprojekts hat sich geändert. Was muss ich jetzt tun?
Bitte informieren Sie das Promotionsbüro darüber, dass Sie Ihre Anzeige zu Ihrem Forschungsprojekt (bitte den Arbeitstitel angeben) zurückziehen und ein neues Projekt anmelden möchten.
Für das neue Forschungsprojekt füllen Sie das Online-Formular aus, lassen es von Ihrer Betreuungsperson und Leitung der Einrichtung unterschrieben und geben es im Promotionsbüro ab. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme des Projekts.Hinweis: sollte es sich nur um geringfügige Änderungen im Arbeitstitel handeln, der Inhalt und die Methoden aber gleichbleiben, muss keine neue Anzeige eingereicht werden
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Ich möchte meine Promotion vorzeitig beenden. Wen muss ich darüber informieren?
Sollte Ihr Forschungsprojekt nicht durchführbar sein oder sich das Betreuungsverhältnis auflösen oder Sie möchten doch einen anderen Weg einschlagen, ist es kein Problem, das laufende Promotions-vorhaben zurückzuziehen.
Der Abbruch wird nicht als Fehlversuch gewertet und hindert Sie nicht daran, ein neues Promotions-vorhaben anzumelden.Um Ihr Promotionsvorhaben zurückzuziehen, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff "Abmeldung der Doktorarbeit" an promotionsbuero@uke.de und setzen Ihre Betreuungsperson sowie zusätzliche wissenschaftliche Betreuung in Cc. Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung Ihres Promotionsvorhabens an der Medizinischen Fakultät.
Auch ein formloses Schreiben mit den Unterschriften der Beteiligten ist möglich.
Abfassung der Dissertation
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Welche Voraussetzung muss die Publikation erfüllen, damit ich eine Publikationspromotion einreichen darf?
Eine Erstautorenschaft oder geteilte Erstautorenschaft einer Originalarbeit in einer in PubMed gelisteten Fachzeitschrift mit Peer-Review Verfahren. Die Publikation muss vom Journal angenommen sein. Falls diese noch nicht veröffentlicht ist, muss der letter of acceptance in die Dissertation eingebunden sein.
Folgende Publikationsformen dürfen nicht als Hauptbestandteil für eine Publikationspromotion verwendet werden:
- Letters
- Meta-Analysen
- Short Reports und vergleichbare Formate
- Review-Artikel
- Fallstudien (case reports)
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Was muss die zusammenfassende Darstellung der Publikationspromotion beinhalten?
Mit der zusammenfassenden Darstellung soll der von der Doktorandin oder dem Doktoranden geleistete eigene Beitrag zur Publikation dargelegt werden und in den fachwissenschaftlichen Kontext eingeordnet werden. Die zusammenfassende Darstellung soll 5 bis 10 Seiten (in der Regel 8 bis 15 Seiten) umfassen. Der Inhalt und die Gestaltung der zusammenfassenden Darstellung ist wesentlicher Teil der wissenschaftlichen Eigenleistung der Doktorandin bzw. des Doktoranden. Die zusammenfassende Darstellung soll auch Leistungen bzw. weiterführende Ergebnisse der Doktorandin oder des Doktoranden wiedergeben, die nicht in die Publikation mit eingeflossen sind.
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Ich habe bereits eine Originalarbeit publiziert. Darf ich diese für meine Promotion nutzen?
Nein, die Publikation darf erst nach Annahme des angezeigten Promotionsvorhabens durch den Promotionsausschuss entstehen. Bereits vorher veröffentlichte Publikationen dürfen nicht als Grundlage einer Publikationsdissertation verwendet werden.
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Was muss ich alles in der Erklärung des Eigenanteils angeben?
Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Anteil bei der Konzeption, Durchführung und Berichtsfassung der Publikation im Einzelnen darzulegen (siehe § 7 Absatz 3 der Promotionsordnung).
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Kann die Dissertation auch in Englisch abgefasst werden?
Ja, die Dissertation kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache angefertigt werden (§ 7 Absatz 2 der Promotionsordnung). Bitte beachten Sie, dass in einer englischen Arbeit eine deutsche Kurzfassung eingefügt werden muss (§ 7 Absatz 5) und umgekehrt.
Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens / Einreichung der Dissertation
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To-do / Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens / Einreichung der Dissertation
Formale Freigabe der Dissertation
Vor Einreichung und Druck der Dissertation soll die finale PDF-Datei der Dissertation per E-Mail zur formalen Prüfung an das Promotionsbüro geschickt werden.Bitte verwenden Sie den Betreff „Formale Freigabe Dissertation“ in Ihrer E-Mail.
Die PDF-Datei ist eindeutig mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und Datum (z.B: Mustermann Max 20240801) zu benennen. Bitte kalkulieren Sie 3-4 Werktage für die formale Prüfung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail vom Promotionsbüro.Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH) .
In der Docata-Anleitung | Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens finden Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung in Docata.Bitte beachten Sie:
Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen können:- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung: (= Semesterbescheinigung) als Promotionsstudentin:in an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
- Nachweise Studium: 3. Staatsexamen oder 2. Staatsexamen (Medizin) oder Nachweis Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- Nachweise Promotionsunterbrechung: (Elternzeit o.ä.), falls zutreffend
- PDF der Dissertation: sollte vorher vom Promotionsbüro freigegeben werden
Bitte reichen Sie nach der Online-Antragstellung Ihre 4 gedruckten Exemplare der Dissertation ein. Ihnen stehen 3 Wege zur Einreichung der Dissertation zur Verfügung:
- Persönliche Abgabe im Promotionsbüro. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den Buchungskalender auf der Webseite des Promotionsbüros oder telefonisch zu den Sprechzeiten.
- Einwurf Briefkasten des Promotionsbüros (Standort: Campus Lehre N55, 4. Etage, Raumnummer 04.02.1)
- Per Post (Versand mit Sendungsverfolgung wird empfohlen) an die folgende Adresse: Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Prodekanat für Akademische Verfahren, Promotionsbüro, Campus Lehre (N55), Martinistraße 52, 20246 Hamburg)
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Wann darf ich meine Dissertation einreichen?
Sie können Ihre Dissertation einreichen bzw. den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen, wenn Sie das schriftliche 2. Staatsexamen in der Medizin bestanden haben oder sich zur zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen in der Zahnmedizin angemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass die mündliche Prüfung erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich ist.
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Wie viele Exemplare meiner Dissertation muss ich einreichen
Sie reichen 4 Exemplare Ihrer Dissertation für das Prüfungsverfahren ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor dem Druck der Dissertation eine PDF-Datei an das Promotionsbüro schicken (siehe To-do /Checkliste Zulassung zur Promotion / Einreichung der Dissertation)
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Wen darf ich als Gutachter:in vorschlagen?
Grundsätzlich wird die Betreuungsperson (ehemals Doktormutter/Doktorvater) als Gutachter:in vom Promotionsausschuss bestellt.
Sie haben die Möglichkeit, einen Vorschlag für die zweite begutachtende Person über den Antrag auf Zulassung einzureichen. Diese Person muss an der Medizinischen Fakultät prüfungsberechtigt sein. Das trifft auf die Hochschullehrende und habilitierten Mitglieder der Med. Fakultät zu. Eine Mitgliedschaft besteht, wenn die Person hauptberuflich (50 %) am UKE beschäftigt ist.
Mündliche Prüfung
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Wann darf ich die mündliche Prüfung ablegen?
Sie müssen Ihr Hochschulstudium erfolgreich beendet haben. Sollten Sie den Nachweis nicht bereits bei der Einreichung Ihrer Unterlagen erbracht haben, holen Sie dieses bitte zeitnah nach dem Bestehen Ihres Examens nach.
Eine weitere Voraussetzung ist die Annahme der schriftlichen Leistung (Dissertation) durch die Prüfungskommission. Dazu müssen die Gutachten vollständig im Promotionsbüro vorliegen.
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Wer legt den Termin für die mündliche Prüfung fest?
Der Termin wird vom Vorsitz der Prüfungskommission festgelegt und koordiniert, nicht vom Promotionsbüro.
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Wie lange dauert die mündliche Prüfung?
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem etwa 15-minütigen freien Vortrag, in dem Sie die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang darstellen und erläutern. Dies geschieht ohne Hilfsmittel. Anschließend verteidigen Sie die Dissertation und beantworteten Fragen der Mitglieder der Prüfungskommission. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge beziehen. Diese Aussprache muss mindestens 20 und soll höchstens 45 Minuten dauern.
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Was muss ich nach Bestehen der mündlichen Prüfung tun?
Nach Eingang des Prüfungsprotokolls im Promotionsbüro wird ein Abschlussbrief erstellt, in dem alle notwendigen Informationen enthalten sind. Bitte warten Sie diesen ab.
Veröffentlichung der Dissertation
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Wo muss ich meine Dissertation veröffentlichen?
Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres gemäß den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek zu veröffentlichen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Staats- und Universitätsbibliothek
Staats- und Universitätsbibliothek:
(Hochschulschriftenstelle)
Tel.: +49 40 42838-2236
Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
Homepage https://www.sub.uni-hamburg.de/service/publizieren/dissertationen.htmlEine der Voraussetzungen für die Aushändigung/Übergabe der Promotionsurkunde ist der Nachweis über die Veröffentlichung der Dissertation in der Staats- und Universitätsbibliothek.
Verleihung der Urkunde
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Wie lange muss ich auf meine Urkunde warten?
Mit der Erstellung Ihrer Urkunde kann erst begonnen werden, wenn das Protokoll der mündlichen Prüfung vollständig im Promotionsbüro eingegangen sind.
Ihre Urkunde wird in der Universitätsdruckerei gedruckt und anschließend von der Dekanin der Medizinischen Fakultät und dem Präsidenten der Universität Hamburg unterzeichnet.
Der Druck und die Einholung der Unterschriften ist sehr zeitintensiv. Daher dauert die Erstellung der Urkunde mindestens 4 - 6 Wochen.
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Wie ist der Ablauf, wenn ich an der Verleihungsfeier nicht teilnehmen kann?
In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Promotionsbüro ( Buchung Terminkalender ), um sich die Urkunde abzuholen. Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit, Ihr UKE-Mitarbeiterausweis ist nicht ausreichend. Sollten Sie weiter entfernt wohnen, kann Ihnen die Urkunde auf Anfrage auch zugeschickt werden.
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro .