FAQ - Häufig gestellte Fragen

Modellhand und echte Hand

Sie suchen nach Informationen, oder benötigen Hilfe?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Informationen zu bestimmten Themen und Hilfestellung bei Fragen rund um Ihr Promotionsvorhaben.

Wir sind bemüht, unseren FAQ-Bereich kontinuierlich auszubauen und weiterzuentwickeln. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gerne bei uns.

Sie erreichen uns über promotionsbuero@uke.de

    • Jeder Promovend muss für die gesamte Zeit der Promotion bis einschließlich der mündlichen Doktorprüfung eingeschrieben sein.

    • Nachdem der Promotionsausschuss Ihre Anzeige zum Beginn Ihrer Promotion bestätigt hat, müssen Sie sich immatrikulieren. Die Einschreibungspflicht gilt bis einschließlich der mündlichen Prüfung.

    • Sie benötigen für die Immatrikulation die Bestätigung zur Anzeige der Dissertation vom Promotionsausschuss, die Betreuungsvereinbarung und Ihrer Zeugnisse. Genaue Infos hierzu erhalten Sie von der Uni unter folgender Tel.-Nr.: 040 42838 7000.

    • Bei Beendigung Ihres Studiums legen Sie Ihr Ärztliches Zeugnis und die Approbation im Promotionsbüro vor und informieren Ihre Betreuung. Der Uni teilen Sie bitte Ihren neuen Status mit, dass Sie als Promotionsstudent/-in geführt werden.

    • Den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren dürfen Sie nach Abschluss des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung stellen.

    • Wenden Sie sich bitte bei Problemen mit der Betreuung an das Promotionsbüro.

    • Wenn sich Ihr Thema ändert, senden Sie bitte ein formloses Schreiben mit dem aktuellen Titel Ihrer Dissertation an das Promotionsbüro mit Ihrer Unterschrift und der Ihrer Betreuung.

    • Wenn Sie Ihre Promotion zurückziehen wollen, informieren Sie als erstes Ihre Betreuung. Dann senden Sie ein formloses Schreiben an das Promotionsbüro, das von Ihnen sowie Ihrer Betreuung unterzeichnet sein muss.

  • Antwort zu "Wie ist es mit dem Nachweis der Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt?"

  • Antwort zu "Alte Verfahren (über 8 Jahre)"

  • Zusendung Urkunde bei Nicht-Teilnahme Verleihung

    • Bei Nicht-Teilnahme der Verleihungsfeier kann die Urkunde nach der Urkundenvergabe und nach Absprache im Promotionsbüro abgeholt oder zugesandt werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer schriftlichen Verpflichtungserklärung. Den Text hierzu erhalten Sie nach der Urkundenvergabe vom Promotionsbüro.

  • Antwort zu "Welche Layout-Vorgaben sind bei der Dissertation zu beachten?"

    • Wenn abzusehen ist, dass die Dissertation nicht bis zur angegeben Zeit abgeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Promotionsbüro. Senden Sie eine Stellungnahme, warum die Zeit nicht eingehalten werden kann, und lassen Sie Ihre Betreuung dies auch mit unterschreiben.