Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

Die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Medizin (abgekürzt: Dr. med.) sowie einer Doktorin bzw. eines Doktors der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) auf Grund eines Promotionsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg.
Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.
Die Promotionsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) oder einer publizierten wissenschaftlichen Arbeit (Publikationspromotion) oder mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit) sowie einer mündlichen Prüfung.

Promotionsverfahren

  • Zulassung zum Promotionsvorhaben
    Die Zulassung zum Promotionsvorhaben muss zu Beginn Ihrer Doktorarbeit erfolgen, spätestens innerhalb der ersten 6 Wochen nach Aufnahme der Arbeit, damit die formalen Voraussetzungen für die Durchführung eines Promotionsverfahrens geprüft werden können.
    Erst nach Zulassung durch den Promotionsausschuss ist Ihr Promotionsvorhaben offiziell an der Medizinischen Fakultät angemeldet. Wenn Sie ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, werden Sie zunächst auf Vorbehalt zum Promotionsverfahren zugelassen.

    Voraussetzung für die Anmeldung eines Promotionsvorhabens an der Medizinischen Fakultät:

    • Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin oder
      erfolgreiche Ablegung der Prüfung Normalfunktion im Modellstudiengang iMed oder Vorprüfung in der Zahnmedizin
    • Einschreibung in Medizin oder Zahnmedizin an der Universität Hamburg
    • Zusage einer Betreuerin bzw. eines Betreuers (Betreuungsvereinbarung), die bzw. der nach § 6 der Promotionsordnung im Regelfall Hochschullehrerin oder Hochschullehrer (Prof.) oder habilitiertes Mitglied (PD) der Medizinischen Fakultät sein muss
    • Projektskizze (Exposé), die mit der/dem Betreuer:in gemeinsam erarbeitet wurde

    Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben an der Medizinischen Fakultät
    Der Antrag auf Zulassung erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH) .
    In der Docata-Anleitung | Elektronische Antragstellung mit Docata | Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren Medizin & Zahnmedizin finden Sie ausführliche Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Docata.
    Zur Vorbereitung des Zulassungsantrags müssen Sie Dokumente in digitaler Form vorbereiten und spezifische Fragen mit Ihrer Betreuung klären. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Docata-Anleitung.
    Eine Einreichung Ihrer Antragsunterlagen (Betreuungsvereinbarung, Projektskizze etc.) in Papierform ist nicht mehr erforderlich.

    Docata-Anleitung:
    Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren Medizin & Zahnmedizin

    PDF-Formulare für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren:
    Betreuungsvereinbarung
    Projektskizze (Exposé)

  • Nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. des Bescheides über die Zulassung unter Vorbehalt müssen Sie sich bei der Universität Hamburg als Promotionsstudent: in immatrikulieren. Dies gilt auch dann für Sie, wenn Sie bereits an der UHH z.B. als Medizinstudent:in eingeschrieben sind.

    Sie müssen während des gesamten Promotionsvorhabens bis zur Ablegung der mündlichen Prüfung an der Universität Hamburg als Promotionsstudent:in durchgehend immatrikuliert sein.

    Informationen zum Thema Immatrikulation finden Sie auf den Seiten des Campus Center der Universität Hamburg .

  • Forschungsdokumentation

    Informieren Sie sich vor Aufnahme des Promotionsvorhabens, wie in der Klinik bzw. dem Institut Forschungsergebnisse dokumentiert werden. Laut Satzung der Universität Hamburg sind Sie dazu verpflichtet, alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar zu dokumentieren, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren Sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen.

  • Voraussetzung für die Einreichung der Dissertation bzw. Beantragung der Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens:

    Abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder der Zahnmedizin
    Die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahren kann auf Vorbehalt beantragt werden, wenn ein bestandenes schriftliches 2. Staatsexamen in der Medizin oder die Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen in der Zahnmedizin vorliegt.
    Die mündliche Prüfung ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich.

    Formale Freigabe der Dissertation
    Vor Einreichung und Druck der Dissertation soll eine PDF-Datei der Dissertation per E-Mail zur formalen Prüfung an das Promotionsbüro geschickt werden.Bitte verwenden Sie den Betreff „Formale Freigabe Dissertation“ in Ihrer E-Mail.
    Die PDF-Datei ist eindeutig mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und Datum (z.B: Mustermann Max 20240801) zu benennen. Bitte kalkulieren Sie 3-4 Werktage für die formale Prüfung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail vom Promotionsbüro.

    Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
    Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH .
    In der Docata-Anleitung | Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens finden Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung in Docata.

    Bitte beachten Sie:
    Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen können:

    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung: (= Semesterbescheinigung) als Promotionsstudentin:in an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
    • Nachweise Studium: 3. Staatsexamen oder 2. Staatsexamen (Medizin) oder Nachweis Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
    • Nachweise Promotionsunterbrechung: (Elternzeit o.ä.), falls zutreffend
    • PDF der Dissertation: sollte vorher vom Promotionsbüro freigegeben werden

    Bitte reichen Sie nach der Online-Antragstellung Ihre 4 gedruckten Exemplare der Dissertation ein. Ihnen stehen 3 Wege zur Einreichung der Dissertation zur Verfügung:

    • Persönliche Abgabe im Promotionsbüro. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den Buchungskalender auf der Webseite des Promotionsbüros oder telefonisch zu den Sprechzeiten.
    • Einwurf Briefkasten des Promotionsbüros (Standort: Campus Lehre N55, 4. Etage, Raumnummer 04.02.1)
    • Per Post (Versand mit Sendungsverfolgung wird empfohlen) an die folgende Adresse: Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Prodekanat für Akademische Verfahren, Promotionsbüro, Campus Lehre (N55), Martinistraße 52, 20246 Hamburg)

    Erst nach Einreichung der gedruckten Dissertation wird dem Promotionsausschuss Ihr Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens vorgelegt. Der Promotionsausschuss bestellt eine Prüfungskommission und setzt die Gutachter:innen ein.

    Nach der Sitzung des Promotionsausschusses werden Ihnen die Namen und die Funktionen der Mitglieder der Prüfungskommission und die Namen der Gutachter:innen über Docata mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Leitfaden.

    Docata-Anleitung:
    Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens | Promotionsordnung 2010

  • Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren ist der erfolgreiche
    Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin (§3 Promotionsordnung ).

    Die mündliche Prüfung wird vom gesamten Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel etwa 35 Minuten und darf 60 Minuten nicht überschreiten.
    In der Prüfung stellt der Doktorand bzw. die Doktorandin die Ergebnisse der Arbeit vor und erläutert deren Bedeutung im breiteren fachlichen Zusammenhang ohne den Einsatz von Medien in freier Rede (15 Min.). Anschließend stellen die Mitglieder der Prüfungskommission Fragen zur Dissertation und diskutieren mit dem Doktoranden die Ergebnisse der Arbeit (20 bis 45 Min.).
    Im Anschluss an die Prüfung stellt die Prüfungskommission fest, ob die Prüfung bestanden ist und gibt das Ergebnis der Prüfung sowie die Note der Dissertation bekannt.

    Die Gesamtnote setzt sich zu zwei Dritteln aus der Bewertung der Dissertation und zu einem Drittel aus der Bewertung der mündlichen Prüfung zusammen.

  • Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach der mündlicher Prüfung zu veröffentlichen.
    Die Veröffentlichung erfolgt über die Staats- und Universitätsbibliothek. Es gibt folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten:

    • Onlineveröffentlichung: diese umfasst den Upload der DISS-PDF-Datei auf dem EDISS-Server, Abgabe von 2 Printexemplaren und Abgabe der sog.„Veröffentlichungsvereinbarung“.
    • Abgabe von Printexemplaren:
      • Abgabe von 10 Printexemplaren oder
      • Abgabe von 4 Printexemplaren im Falle einer Publikationspromotion.

    BItten wenden Sich sich bei Fragen zur Veröffentlichung an die Staats- und Universitätsbibliothek.

    Staats- und Universitätsbibliothek
    (Hochschulschriftenstelle)
    Von-Melle-Park 3
    20146 Hamburg
    Tel.: +49 40 42838-2236
    E-Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
    Hompage

    Erst die Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.


    Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt nach abgeschlossenen Promotionsverfahren durch
    die Dekanin im Rahmen einer Verleihungsfeier.

    Zu der Promotionsfeier werden die Promovierenden schriftlich eingeladen. Vorraussetzung für die Überreichung der Urkunde ist die Veröffentlichung der Dissertation nach §13 der Promotionsordnung.

Downloads und Formulare

Weitere Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die FAQ-Seite beantwortet Fragen zu den verschiedenen Phasen eines Promotionsverfahrens.


Unterstützungsangebote

Die vielfältigen Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote für die Promotionsphase finden Sie hier.


Doktorandenbörse

Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen für medizinische Doktorarbeiten.


Erste Schritte

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Projekt machen, hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick.


Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.


Downloads

Hier finden Sie alle Online-Formulare, Rechtsgrundlagen und Informations-materialien, die Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt werden.


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