17 Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferketten ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Bei sämtlichen durch das UKE getroffenen Investitionsentscheidungen ist nur eine gemeinsame kritische Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zielführend. Konkret bedeutet dies, dass neben einem günstigen Anschaffungspreis vor allem Qualität, gute Performance, Langlebigkeit und soziale Aspekte den Ausschlag für einen Geschäftsabschluss geben. Dies umfasst sämtliche Ausschreibungen der Körperschaft.

Als öffentliche Einrichtung und aufgrund der Größe des Unternehmens fällt dem UKE eine besondere Verantwortung bei der Auswahl von Lieferfirmen, Dienstleistungsunternehmen und Produkten zu. Die Beschaffungskriterien des UKE sowie dessen Tochtergesellschaften sind an die aktuelle Fassung des europäischen Vergaberechts und des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) gebunden.

Standardisiertes Vorgehen und Kontrolle

Zentrallager
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KGE
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Im Rahmen der Beschaffungsentscheidung finden Fakten wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Sozialstandards, die Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen oder ISO Zertifikate Berücksichtigung. Zudem erfolgt eine Abfrage der "Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen", welche u. a. die Wahrung der Menschenrechte, Tariftreue und die Zahlung eines Mindestlohnes beinhaltet. Das UKE minimiert durch dieses Vorgehen von vornherein das Risiko eines Verstoßes gegen ein menschenrechtswürdiges Verhalten sowie der Ausbeutung innerhalb von Lieferketten und Produktionsschritten. Verstoßen Auftragnehmer oder ihre Nachunternehmen wissentlich gegen die getroffene Verpflichtung, ist das UKE zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine ausführliche Übersicht der Anforderungen an liefernde und dienstleistende Firmen im Rahmen der Beschaffungsentscheidung.

Zur systematischen Beurteilung der Leistungen führt das UKE einmal jährlich eine Lieferantenbewertung durch. Darüber hinausgehend finden internationale Lieferantenaudits durch den Geschäftsbereich Einkauf statt die eine Überprüfung der Anforderungen an die geltenden Bestimmungen, wie Arbeitsschutz, beinhalten.

Der Einkauf musste bisher keine Maßnahmen wegen der Nichterreichung des hier genannten Zielhorizonts in einem Lieferantenaudit ergreifen, zumal dies im Rahmen des Auswahlprozesses bereits gewährleistet sein muss.

Leistungsindikatoren für das Kriterium 17

  • GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen

    a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
    b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“

    Das UKE fordert im Rahmen sämtlicher Vergabe- und Beschaffungsverfahren bei einem Auftragswert ab 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) eine verpflichtende Eigenerklärung entsprechend des Vergaberechts.

  • GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten

    a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern

    Das UKE hat ausschließlich Geschäftsstandorte in Deutschland. Hier wird von einer vollständigen Einhaltung der Menschenrechte ausgegangen.

    Zur systematischen Beurteilung der Leistungen von Geschäftspartnern führt der Geschäftsbereich Einkauf einmal jährlich eine Lieferantenbewertung durch. Dies sind pro Jahr etwa 80 bis 100 Lieferanten aus verschiedenen Einkaufssachgebieten. Darüber hinausgehend finden internationale Lieferantenaudits statt, die eine Überprüfung der Anforderungen an die geltenden Bestimmungen zu Arbeitsschutz, Kinderarbeit u. a. beinhalten. Eine Prüfung in aller Detailtiefe kann aufgrund der Menge an Lieferanten und dem damit verbundenen Aufwand nicht erfolgen.

  • GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferant:innen

    a. Prozentsatz der neuen Lieferant:innen, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden

    Das UKE fordert im Rahmen sämtlicher Vergabe- und Beschaffungsverfahren bei einem Auftragswert ab 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) eine verpflichtende Eigenerklärung entsprechend des Vergaberechts.

  • GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen der Lieferkette

    a. Zahl der Lieferant:innen, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden
    b. Zahl der Lieferant:innen, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden
    c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden
    d. Prozentsatz der Lieferant:innen, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden
    e. Prozentsatz der Lieferant:innen, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung

    Im Jahr 2020 wurden bei über 3.700 Lieferanten (Medikalprodukte, Investive Güter, Bau, EDV/IT und Dienstleistungen) Bestellungen platziert.

    Zur systematischen Beurteilung der Leistungen führt der Geschäftsbereich Einkauf einmal jährlich eine Lieferantenbewertung durch. Dies sind pro Jahr etwa 80 bis 100 Lieferanten aus verschiedenen Einkaufssachgebieten. Darüber hinausgehend finden internationale Lieferantenaudits statt, die eine Überprüfung der Anforderungen an die geltenden Bestimmungen zu Arbeitsschutz, Kinderarbeit u. a. beinhalten. Eine Prüfung in aller Detailtiefe kann aufgrund der Menge an Lieferanten und dem damit verbundenen Aufwand nicht erfolgen.

    Der Geschäftsbereich Einkauf musste bislang keine Maßnahmen wegen der Nichterreichung des hier genannten Zielhorizonts in einem Lieferantenaudit ergreifen.

Globale Nachhaltigkeitsziele l SDG

Hinsichtlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, setzt sich das UKE durch sein Vorgehen und seine Zielsetzung für folgende Ziele ein:

Zur näheren Erklärung siehe auch Nachhaltigkeitsbericht UKE

    Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

    Menschenwürdige Arbeit muss nicht nur an den Unternehmensstandorten, sondern auch in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt und gewährleistet werden. Nur so können möglichst viele Menschen vom Wirtschaftswachstum profitieren und es zugleich mit ihrem Konsum stützen. Partnerschaften mit Organisationen vor Ort helfen dabei, soziale Standards umzusetzen. Dies kann zu langfristigen Lieferant:innenbeziehungen beitragen und das Ansehen des Unternehmens stärken.

    Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen

    Eine nachhaltige Produktion beginnt schon bei der Produktentwicklung der eingesetzten Rohstoffe. Durch ressourceneffiziente Technologien, die Nutzung von Sekundärrohstoffen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft können Unternehmen ihre Wertschöpfungsprozesse neu ausrichten und sich öffentlichkeitswirksam positionieren. Beim Produkt selbst trägt eine verlängerte Nutzungsphase dazu bei, dass weniger Rohstoffe verbraucht werden.