Modulprüfungen

Alle Module sind eigenständige Lehr- und Lerneinheiten, die sowohl inhaltlich als auch zeitlich abgeschlossen sind. Die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen wird durch Modulprüfungen festgestellt. Eine Modulprüfung umfasst alle für das Modul vorgesehenen studienbegleitenden Teilleistungen und die Modulabschlussprüfung(en). Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den Lernzielen, die in den Modulbeschreibungen detailliert beschrieben sind.

  • Die Modulabschlussprüfungen finden am Ende des Moduls statt - in der Regel am Donnerstag und Freitag der siebten Modulwoche. In Ausnahmefällen können einzele Prüfungen auch in der Woche nach Modulende stattfinden (z.B. im Rahmen des Moduls E1 im Sommersemester).

    Die Prüfungstermine für das Wintersemester 2025/2026 finden Sie hier .

    Die Prüfungstermine für das Sommersemester 2026 finden Sie hier .

    Modulbegleitende Prüfungen sind in die Lehrveranstaltungen integriert. Informationen zu den jeweiligen Terminen und Zeiträume stellen die zuständigen Fächer zur Verfügung.

  • Um zu den Modulabschlussprüfungen zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an mindestens 85 % der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen erforderlich. Informationen über die Nichtzulassung zu den Modulabschlussprüfungen erhalten Studierende nach Prüfung der Anwesenheiten per E-Mail (UKE-E-Mail-Adresse).

    Studierende sollten regelmäßig im laufenden Semester ihre Anwesenheiten in iMED Campus überprüfen und Teilnahmen zeitnah nachtragen lassen. Dafür gilt eine Frist von 5 Werktagen. Die letzte Möglichkeit zur Nachtragung ist Mittwoch der letzten Modulwoche um 10:00 Uhr. Veranstaltungen, die nach diesem Zeitpunkt stattfinden, können nur berücksichtigt werden, wenn die Teilnahmenachweise unmittelbar nach der Lehrveranstaltung beim Prodekanat für Lehre eingereicht werden. Die Verantwortung für das rechtzeitige Nachtragen liegt bei den Studierenden!

  • Die erste Prüfungsmöglichkeit für Modulprüfungen ist Bestandteil der jeweiligen Lehrveranstaltungen. Eine Teilnahme ist daher verpflichtend.

    Für Nach- und Wiederholungsprüfungen, z.B. bei krankheitsbedingtem Rücktritt vom ersten regulären Prüfungsversuch oder wenn ein Wiederholungsversuch erforderlich ist, müssen sich Studierende eigenständig über iMED Campus anmelden. Das gilt auch für Studierende, die durch das Nachholen von Lehrveranstaltungen erst in einem späteren Durchlauf zur Modulabschlussprüfung zugelassen werden.

    Die entsprechenden Anmeldefristen sind den veröffentlichten Terminübersichten zu entnehmen. Nach Ablauf dieser Fristen sind weder An- noch Abmeldungen möglich.

    Studierende mit einem verzögerten Studienverlauf, bei denen ggf. Anpassungen im Stundenplan oder im Prüfungsablauf notwendig sind, werden gebeten, sich vor Beginn des jeweiligen Semesters vom Team Zahnmedizin beraten zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkte sind Anpassungen in der Regel nicht mehr umsetzbar.

  • In jedem siebenwöchigen Modul können maximal 100 Punkte für Prüfungsleistungen erzielt werden. Die Prüfungsformate und Punkteverteilungen innerhalb der einzelnen Module sind in der Modulübersicht (Anlage 4 der Prüfungsordnung) dargestellt.

    In den Modulen F2 und G2 werden sowohl für den theoretischen Modulstrang (F2T bzw. G2T) als auch für den praktischen Modulstrang (F2P bzw. G2P) jeweils 100 Punkte vergeben. Damit umfasst jedes dieser Module insgesamt 200 Punkte.

    Eine Modulprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl des Moduls erzielt werden (Bestehensgrenze). Zusätzlich muss jede modulbegleitende mündlich-praktische Teilleistung der zahnmedizinischen Fächer Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie, zahnärztliche Radiologie sowie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie jeweils einzeln mit mindestens 60 Prozent der erreichbaren Punkte je Teilleistung bestanden werden.

  • Studierende, die aufgrund besonderer Lebenssumstände, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder eines verzögerten Studienverlaufs Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf benötigen, melden sich bitte rechtzeitig vor Semesterbeginn bei Frau Isabel Gutschow, um sich im Rahmen einer Studienberatung zu informieren. Es sind reichtzeitig entsprechende Anträge auf nachteilsausgleichende Maßnahmen oder Härtefallbehandlung einzureichen. Nach Semesterbeginn können Anpassungen in der Regel nicht mehr für das laufende Semester bzw. Studienjahr berücksichtigt werden.

    Informationen zu Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich finden Sie in den Häufigen Fragen (FAQ).