Modulprüfungen

Alle Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen wird im Rahmen von Modulprüfungen festgestellt. Eine Modulprüfung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der für das Modul vorgesehenen studienbegleitenden Teilleistungen und der Modulabschlussprüfung. Die Prüfungsinhalte der Modulprüfungen orientieren sich an den in den Modulbeschreibungen detailliert beschriebenen Lernzielen.

  • Die Modulabschlussprüfungen finden am Modulende, jeweils i.d.R. donnerstags und freitags in der siebten Woche des Moduls statt.

    Die Prüfungstermine für das Sommersemester 2025 finden Sie hier .

    Die Prüfungstermine für das Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier .

    Modulbegleitende Prüfungen finden im Rahmen der Lehrveranstaltungen statt. Informationen zu Terminen und Zeiträume stellen die entsprechenden Fächer zur Verfügung.

  • Um zu den Modulabschlussprüfungen zugelassen zu werden und ein Modul insgesamt erfolgreich abschließen zu können, müssen Studierende an mindestens 85 % der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. Informationen über die Zulassung oder Nichtzulassung zu den Modulabschlussprüfungen erhalten Studierende nach Prüfung der Anwesenheit per E-Mail (UKE-E-Mail-Adresse).

    Studierende kontrollieren regelmäßig im laufenden Semester die Anwesenheitserfassung in iMED Campus und lassen ggf. Teilnahmenachweise nachtragen. Hier ist die generelle Frist von 5 Werktagen zu berücksichtigen! Die letzte Frist für die Nachtragung von Teilnahmenachweisen läuft am Mittwoch der letzten Unterrichtswoche des jeweiligen Moduls um 10:00 Uhr ab. Teilnahmepflichtige Veranstaltungen, die nach diesem Zeitpunkt stattfinden, werden berücksichtigt, wenn die Nachweise unmittelbar nach der Lehrveranstaltung beim Prodekanat für Lehre eingehen. Die Verantwortung für das Nachtragen liegt bei den Studierenden!

  • Die erste Prüfungsmöglichkeit der Modulprüfung ist Bestandteil der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung. Diie Teilnahme an der Prüfung somit obligatorisch.

    Für die Nach- und Wiederholungsprüfungen (d.h., wenn vom ersten regulären Prüfungsversuch krankheitsbedingt zurückgetreten wurde oder ein Wiederholungsversuch abgelegt werden muss) melden sich Studierende für die jeweiligen Prüfungen selbstständig über iMED Campus an. Auch dann, wenn Studierende durch Nachholen von Lehrveranstaltungen erst in einem späteren Durchlauf die Zulassung zur Modulabschlussprüfung erhalten, ist eine selbstständige Anmeldung über iMED Campus erforderlich. Die Anmeldefristen sind den Terminübersichten zu entnehmen. Nach Ablauf der Frist ist eine An- oder Abmeldung nicht mehr möglich.

    Studierende, bei denen aufgrund eines verzögerten Studienverlaufs ggf. Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten, sich vor oder unmittelbar nach Beginn des jeweiligen Semesters in einer der Sprechstunden des Teams Zahnmedizin beraten zu lassen. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr realisieren.

  • In jedem siebenwöchigen Modul können 100 Punkte für Prüfungsleistungen erreicht werden. Die Prüfungsformate und Punkteverteilungen innerhalb der einzelnen Module sind der Modulübersicht in Anlage 4 der Prüfungsordnung zu entnehmen.

    In den Modulen F2 und G2 werden sowohl für den theoretischen Modulstrang (F2T bzw. G2T) als auch für den praktischen Modulstrang (F2P bzw. G2P) jeweils 100 Punkte vergeben, insgesamt somit 200 Punkte im Modul F2 sowie 200 Punkte im Modul G2.

    Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn 60 Prozent der maximalen Gesamtpunktzahl des Moduls erreicht werden (Bestehensgrenze). Zusätzlich muss jede (modulbegleitende) mündlich-praktische Teilleistung der zahnmedizinischen Fächer Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie, zahnärztliche Radiologie sowie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie einzeln mit mindestens 60 Prozent der erreichbaren Punkte je Teilleistung bestanden werden.

  • Studierende, bei denen aufgrund einer besonderen Lebenssituation, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder wegen eines verzögerten Studienverlaufs ggf. Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf erforderlich sind, melden sich rechtzeitig zu Semesterbeginn bei Frau Isabel Gutschow um sich im Rahmen der Studienberatung zu informieren bzw. reichen reichtzeitig entsprechende Anträge auf nachteilsausgleichende Maßnahmen oder Härtefallbehandlung ein. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das aktuelle Semester bzw. Studienjahr realisieren.

    Informationen zu Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich sind unter Häufige Fragen (FAQ) zu finden.