Prellung

Alternative Bezeichnungen:

Kontusion


Bluterguss


Hämatom


Quetschung

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  • Kliniken
  • Kurzdefinition

    Kurzdefinition: Prellung

    Eine Prellung bezeichnet die Schädigung eines Gewebes (Organe, Knochen, Weichteile) durch stumpfe Gewalt. Dabei kommt es meist zu keiner oder nur geringen Verletzung der Haut. Vielmehr kommt es durch die Krafteinwirkung zu einem Austreten von Blut und intrazellulärer Flüssigkeit in die extrazelluläre Matrix. Ein Hämatom entsteht.

  • Diagnostik

    Kurzdefinition: Prellung

    Die Diagnose wird anhand der entsprechenden Anamnese und Klinik durch den Arzt gestellt. Ultraschall kann das Ausmaß der Verletzung im Weichteilgewebe, eine MRT Bildgebung das Ausmaß der Verletzung an Knochen genauer ermitteln. Ein Röntgenbild kann differentialdiagnostisch notwendig sein, wenn man einen Knochenbruch ausschließen will.

  • Behandlung

    Behandlung: Prellung

    Eine Prellung wird nach der sogenannten PECH-Regel behandelt. Hierzu wird das betroffene Körperteil gekühlt, ruhig gestellt, komprimiert und hoch gelagert. Physiotherapie (Lymphdrainage) und physikalische Therapie (Kühlung, Kninesio-Tape, Ultraschall- oder Elektrobehandlung) können den Heilungsprozess unterstützen. Nur in sehr schweren Fällen (unter antikoagulativer Therapie, bei Kompressions-Syndrom, infizierten Hämatomen, langsam resorbierenden Verläufen) kann oder sollte eine operative Sanierung diskutiert werden.

  • Studien

    Studien: Prellung

    Bzgl. der aktuellen Studienlage zur Prellung verweisen wir auf die gängigen medizinischen Datenbanken, insbesondere pubmed.de

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