Hamburger Modell zur Identifizierung der Häuslichen Gewalt

Wir, als Team des Instituts für Rechtsmedizin Hamburg am Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf, betreuen täglich zahlreiche Personen, die Gewalt erfahren haben. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2007 eine rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für erwachsene Opfer von Gewalt am Institut für Rechtsmedizin eröffnet. So können Frauen, Männer und Kinder, die Opfer jeglicher Form von Gewalt geworden sind, sowohl niederschwellig, als auch mit polizeilicher Anzeige, eine zeitnahe gerichtsverwertbare Verletzungsdokumentation und Spurensicherung erhalten. Jährlich führen wir insgesamt 1800 – 2000 Untersuchungen von Erwachsenen und Kindern durch.

Aufgrund des am 12.10.2017 erfolgten Beitritts Deutschlands zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wurde der Ratifikationsprozess der sog. Istanbul-Konvention abgeschlossen. Damit liegt erstmals für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen vor. Alle staatlichen Organe der 33 unterzeichnenden Länder, wie Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, müssen die Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen. Die Ziele der Istanbul-Konvention sind u.a. Betroffene vor Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und mit umfassenden politischen und sonstigen Maßnahmen den Rahmen für die Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Betroffenen sowie der Strafverfolgung der Täter und Täterinnen zu schaffen (Artikel 1).

Mit dem Thema der häuslichen Gewalt sind verschiedenste Organisationen und Institutionen professionell befasst: Die Polizei und die Gerichte im Rahmen einer Strafanzeige oder bei akuten Einsätzen bei Gewalttaten; Opferschutzorganisationen und Beratungsstellen für die u. U. anonyme Beratung und Hilfe; Ärztinnen und Ärzte in Praxen oder in Kliniken, die die körperlichen oder psychischen Folgen der Gewalt diagnostizieren und behandeln. Darunter fällt auch das Institut für Rechtsmedizin, das aufgrund der jahrelangen Erfahrungen vor allem mit Polizei und Justiz schon jetzt eng kooperiert.

Mit der Projektförderung möchten wir das Vorkommen von häuslicher Gewalt im Raum Hamburg untersuchen, um dann in Anlehnung an die Istanbul-Konvention die Versorgung betroffener Opfer zu verbessern. Als Kooperationspartner konnten wir für unser Projekt die Hamburger Polizei und mehrere Opferhilfeeinrichtungen gewinnen. Zu diesem Zweck erfolgt bis Ende November 2021: 1) eine repräsentative Umfrage unter den Hamburgern, 2) Erstellung eines anonymen Fragebogens und Befragung der Betroffenen sowie 3) Entwicklung einer interaktiven Fortbildung in Form eines Lernspiels.
Allein der Dialog über das gemeinsame Ziel die Vernetzung und bietet eine Austauschplattform. Durch die gemeinsame Erarbeitung eines Fragebogens und eines Fortbildungsangebotes für niedergelassene Ärzte können die genannten Organisationen voneinander lernen und es ergeben sich Diskussions- und Anknüpfungspunkte, wie die Versorgungsstruktur für die Betroffenen der häuslichen Gewalt in Hamburg in Zukunft noch verbessert werden kann.

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