Informationen zur Anzeige und Betreuungsvereinbarung

Die Entscheidung für eine Promotion und die getroffenen Vereinbarungen mit dem Doktorvater bzw. der Doktormutter müssen dem Promotionsbüro innerhalb von sechs Wochen angezeigt werden. Diese Vorgabe ist auch zu Ihrem Schutz eingerichtet worden, weil

  • Sie so einen schriftlichen Nachweis darüber haben, dass Sie dieses Thema bearbeiten. Damit ist das Betreuungsverhältnis auch für den Doktorvater bzw. die Doktormutter bindend.
  • mit der Anmeldung zur Promotion eine Projektskizze eingereicht werden muss, die Auskunft über die These, das Ziel und den zeitlichen Umfang der Arbeit gibt (entsprechend dem anfänglichen Arbeitsstand). Diese Projektskizze wird vom Promotionsausschuss auf "Machbarkeit" hin durchgesehen und zu Ihrem Wohle begutachtet. Wenn die Bearbeitung des skizzierten Projektvorhabens nicht umsetzbar scheint oder wichtige Angaben fehlen, wird Ihr/e Doktorvater bzw. Doktormutter informiert. Diese Auskunft ist zu Beginn der Bearbeitung wichtig.

Besprechen Sie mit Ihrem Doktorvater/ Ihrer Doktormutter die Notwendigkeit eines positiven Ethikvotums Website der Ethikkommission in Hamburg bzw. einer Tierversuchsgenehmigung (Informationen/Kontakt und Formulare). Beides kann vor Beginn der Forschungsarbeit notwendigerweise einzuholen sein. Die Beantragung und Sicherstellung fällt aber nicht in den Aufgabenbereich des Doktoranden/ der Doktorandin, sondern in den des Doktorvaters/ der Doktormutter. Zusätzlich schließen Sie die Betreuungsvereinbarung mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter ab und reichen diese mit der Anzeige der Dissertation im Promotionsbüro ein.