05.06.2020        AKTUELLES

Leben retten durch Organspende

Fragen an… Priv.-Doz. Dr. Florian Grahammer

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder durch den Verlust wichtiger Organfunktionen ist eine Organtransplantation häufig die einzige Therapiemöglichkeit für Schwersterkrankte. In Deutschland stehen aktuell über 9000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spendenorgan. Anlässlich des Tages der Organspende am 6. Juni beantwortet Priv.-Doz. Dr. Florian Grahammer, Direktor des Universitären Transplantations Centrums (UTC) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Fragen rund um das Thema Organspende. Das UTC ist die zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten vor, während und nach einer Transplantation von Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Lunge und Herz. Im Jahr 2019 wurden im UTC 71 Lebern, 65 Nieren, 19 Herzen und acht Lungen transplantiert. Insgesamt wurden im UTC Transplantationen von über 3000 Nieren, 2500 Lebern, 70 Schilddrüsen, 404 Herzen und 110 Lungen durchgeführt.

Wie ist die Organspende in Deutschland organisiert?

Priv.-Doz. Dr.. Florian Grahammer: Die Organspende sowie -transplantation sind ein gesetzlich stark regulierter Bereich. In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz (TPG) die Vermittlung, Entnahme und Übertragung von Organen – zu Lebzeiten wie auch nach dem Tod. Während die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) für die Organspende zuständig ist, kümmert sich die Stiftung Eurotransplant (ET) um die Vermittlung von Organspenden. Hier zieht der Gesetzgeber eine klare organisatorische Trennung.

Wie erfolgt eine postmortale Organspende?

Priv.-Doz. Dr. Florian Grahammer: Die Vorgaben sind gesetzlich genau definiert. So müssen etwa zwei Ärzte unabhängig voneinander den unwiederbringlichen Ausfall der Hirnfunktion, also den Hirntod, des Patienten und möglichen Spenders diagnostizieren. Weitere Voraussetzung für eine postmortale Organspende in Deutschland ist, dass der Spender zu Lebzeiten sein Einverständnis gegeben haben muss oder nahe Angehörige den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen kundtun.

Wie funktioniert eine Lebendspende?

Priv.-Doz. Dr. Florian Grahammer: Bei einer Lebendspende, zum Beispiel von Leber oder Niere, werden die Spender sehr sorgfältig untersucht. Der Spender muss volljährig sein und seine Einwilligung geben. Die ärztliche Prüfung muss positiv ausfallen, um sicherzustellen, dass der Spender aus medizinischer Sicht geeignet ist. Auch hier sieht das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) strikte Richtlinien vor. So ist eine Lebendspende nur zulässig, wenn dem Empfänger kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Außerdem muss der Spender des Organs mit dem Empfänger verwandt sein, ihm in besonderer Weise nahe stehen oder emotional verbunden sein. Dies wird unabhängig vom Transplantationszentrum bei den Lebendspendekommissionen der zuständigen Ärztekammern überprüft.

Wieso ist es wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?

Priv.-Doz. Dr. Florian Grahammer: Für viele unserer Patientinnen und Patienten ist die Möglichkeit einer Organtransplantation lebenswichtig. Sie leiden an Erkrankungen, die nur durch eine Organtransplantation therapiert werden können. Die Wartezeiten auf ein Organ sind unterschiedlich und richten sich nach der Dringlichkeit, also nach dem Fortschritt der Erkrankung. Im Schnitt liegt die Wartezeit bei lebenswichtigen Organen wie dem Herzen bei mindestens sechs bis zwölf Monaten, bei der Leber bei etwa ein bis zwei Jahren und bei der Niere aktuell bei ungefähr zehn Jahren. Auch wenn wir uns nicht gerne mit dem Thema Krankheit und Tod auseinandersetzen, sollte aus meiner Sicht jeder eine Antwort auf die Frage haben, ob die Spende eines Organs für ihn in Frage kommt und diese Antwort schriftlich in einem Organspendeausweis festhalten.

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