02.12.2016 AKTUELLES
UKE ergreift Maßnahmen im Fall Priv.-Doz. Dr. Ali G.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat erste Maßnahmen im Fall des ehemaligen Mitarbeiters Priv.-Doz. Dr. Ali G. eingeleitet: Das Klinikum hat Priv.-Doz. Dr. Ali G. Hausverbot erteilt und bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt erstattet. Zugleich prüft das Dekanat der Medizinischen Fakultät mögliche Konsequenzen. Die interne Prüfung des Sachverhalts ist noch nicht abgeschlossen und wird mit Hochdruck weiter betrieben. Erste interne Prüfungen haben ergeben, dass der Direktor der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des UKE, Prof. Dr. Dr. Max Heiland, keine Kenntnis von den möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorgängen hatte und in keinem Fall daran beteiligt war.
„Wir sind zutiefst bestürzt über die möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorgänge und werden sämtliche Anstrengungen unternehmen, den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären, und mit aller Konsequenz gegen missbräuchliches Handeln vorgehen. In keinem Fall würden wir Operationen befürworten, deren Durchführung nicht geboten ist und die lediglich dazu dienen, ein Visum zu erhalten“, sagt Prof. Dr. Burkhard Göke, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKE.
Derzeit prüft das UKE außerdem das vom Vorstand vorgeschriebene Verfahren im Umgang mit internationalen Patienten. Grundsätzlich werden Patienten aus dem Ausland, die im UKE stationär aufgenommen oder ambulant behandelt werden, vom International Office betreut. Patienten aus dem Ausland zahlen per Vorkasse die nach Einschätzung ihrer medizinischen Fallakte angebotene Behandlung, wobei dem Kostenvoranschlag der Maximalwert einer zu erwartenden Behandlung zugrunde liegt. Es handelt sich hier nicht um Pauschalen. Zudem reicht eine geleistet Teilzahlung für eine Einladung zur Behandlung nicht aus.
Patienten aus dem Ausland, die bereits per Vorkasse eine anstehende Behandlung gezahlt und auch ein Visum erhalten haben, nehmen in der Regel einen vereinbarten Behandlungstermin wahr. Sollte ein Patient aus dem Ausland kein Visum erhalten, bekommt er die geleistete Vorkasse erstattet.
Unabhängig von diesem strukturierten Verfahren im Umgang mit internationalen Patienten hat das UKE stets die Behandlung eines konkreten Krankheitsbildes im Fokus. Darüber hinausgehende Fragestellungen wie etwa Visumspflichten und Einreisebestimmungen aus den jeweiligen Ländern nach Deutschland obliegen den Patienten bzw. den zuständigen Behörden oder Deutschen Botschaften. Zudem stellt das UKE möglichen Begleitpersonen weder Unterkunft noch Verpflegung.
Das Kerngeschäft des UKE liegt in der Behandlung und Versorgung von Patienten aus der Metropolregion Hamburg. 2015 wurden 93.357 stationäre und 293.022 ambulante Patienten versorgt.
Unternehmenskommunikation
Telefon: | +49 (0) 40 7410 - 56061 |
Fax: | +49 (0) 40 7410 - 54932 |
E-Mail: | presse@uke.de |
Adresse: | Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf GB Unternehmenskommunikation Martinistraße 52, Gebäude O35 20246 Hamburg |