Informationen zum Corona-Virus
Zum Schutz unserer Patient:innen sowie Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gelten die nachfolgenden Vorgaben:
In den UKE-Gebäuden besteht die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Besuchenden, Begleitpersonen und externen Dienstleister müssen eine FFP2-Maske aufsetzen.
Wir möchten Sie bitten, zu ambulanten Terminen allein zu kommen und nur in Ausnahmefällen eine Begleitperson mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen grundsätzlich als Besuchende gelten.
Alle Besucher:innen und externe Dienstleister müssen bei Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen. Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein (PCR = 48 Stunden). Alternativ finden Sie eine Corona-Teststation vor dem UKE-Hauptgebäude.
Nach wie vor kann es zu Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten im UKE kommen. Die Entscheidung ist von unterschiedlichen dynamischen Faktoren abhängig und wird in den jeweiligen Bereichen getroffen. Bitte informieren Sie sich daher vor einem Besuch über die aktuell gültigen Vorgaben.
Corona-Teststation des UKE
In einem Zelt vor dem UKE-Hauptgebäude (O10) können Besuchende des UKE
- montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr
- sonnabends und sonntags von 10 bis 16 Uhr
einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Liegt ein negatives Ergebnis vor, erhalten Sie im Anschluss ein offizielles Testzertifikat per E-Mail. Dieses ist für einen Besuch im UKE 24 Stunden gültig. Eine vorherige Terminvereinbarung zur Testung ist nicht möglich. Sollten Sie einen Termin im UKE haben, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Sie können auch ein Testzentrum außerhalb des UKE nutzen.