Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten
Die Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten ist eine unbürokratische Anlaufstelle für Studierende außerhalb des formalen Rechtsbehelfsverfahrens. Sie ergänzt damit die vorhandenen Möglichkeiten, Beschwerde bzw. Widerspruch gegen den Ablauf oder das Ergebnis einer Prüfung einzulegen.
Die Beschwerdestelle kann und soll nicht als Revisionsinstanz tätig werden, sondern Unterstützung bieten, wenn beispielsweise eine Unstimmigkeit über eine Prüfungsleistung nicht durch ein direktes Gespräch zwischen der/dem betroffenen Studierenden und ihrem/ihrer beziehungsweise seinem/seiner Prüfer:in geklärt werden kann.
Die rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur eines angefochtenen Prüfungsergebnisses kann nur über einen förmlich beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch erwirkt werden.
-
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage der „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Medizinischen Fakultät ist § 66 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) .
-
Ansprechpersonen
Ombudsperson an der Medizinischen Fakultät:
Prof. Dr. med.Sigrid HarendzaMME- Leiterin der Sektion Ausbildungsforschung
- Oberärztin
- Zentrum für Innere Medizin
- III. Medizinische Klinik und Poliklinik (Nephrologie/Rheumatologie/Endokrinologie)
- Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
Standort
Hauptgebäude O10 , 2. EtageStudierendenvertreter (Medizin): Ruben Beyer (Stellvertreterin: Jasmin Lalia )
Studierendenvertreter (Zahnmedizin): Robin Andrè Thomar (Stellvertreterin: Louisa Knoche )