Arbeitsmedizin für Unternehmen

Wenn es um den Schutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen geht, finden Sie mit Ihrem Betrieb bei uns passende Lösungen.

Keine Frage, Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen genießt einen hohen Stellenwert und ist sogar gesetzlich verankert. Wir, der Fachbereich Arbeitsmedizin im Ambulanzzentrum des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) um Leiter Prof. Dr. Volker Harth, beraten Sie in Ihrer unternehmerischen Verantwortung. Dabei unterstützen wir Sie nachhaltig und bieten Ihnen einen umfassenden Service aus einer Hand. Indem Sie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen, steigern Sie das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter:innen – und zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

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Was uns auszeichnet

  • Langjährige Expertise im Umgang mit Herausforderungen, die modernes Arbeiten und die Nutzung neuer Technologien an die Beschäftigten körperlich und psychisch stellen
  • Leistungen aus einer Hand. Auf wissenschaftlich höchstem Niveau. Stets auf dem neuesten Forschungsstand
  • Persönliche Betreuung und kontinuierlicher Kontakt, auch durch Betriebsärzt:innen bei Ihnen vor Ort
  • Zentrale Lage, Nähe zur universitären, interdisziplinären Spitzenmedizin


  • Zügige Termine
  • Wettbewerbsfähige Preise
  • Über unsere Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) bieten wir die Möglichkeit zur Durchführung von Studien in Ihrem Unternehmen an

Lassen Sie uns noch heute ins Gespräch kommen und besprechen, wo genau Ihre Schwerpunkte liegen und welche arbeitsmedizinischen Leistungen Ihr Unternehmen stärken können.

Gesund, Transparent, auf Augenhöhe – für starke Unternehmen

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  • Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Gefährdungen in seinem Unternehmen zu minimieren und Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Wir bieten Ihnen hierfür das vorgeschriebene Rund-um-Paket:

    Betriebsärztliche Stellungnahmen

    Wir schätzen arbeitsmedizinische Fragen fachlich fundiert ein

    Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

    Wir analysieren Handlungsfelder und entwickeln Lösungen dafür

    Betriebsbegehungen

    Wir begehen regelmäßig oder anlassbezogen Arbeitsbereiche, wir planen und setzen Schutzmaßnahmen um

    Individuelle Jahresplanung

    Wir entwickeln eine auf Ihren Betrieb abgestimmte Jahresplanung und stellen alle relevanten arbeitsmedizinischen Leistungen strukturiert zusammen

  • Mit unseren arbeitsmedizinischen Vorsorgen unterstützen wir den Gesundheitsschutz im Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV).

    Vorsorgen sind relevant … ·

    … beim Umgang mit Asbest (ehemals G1.2), Blei und anorganische Verbindungen (ehemals G2), Benzol (ehemals G8) ·

    • … bei künstlicher optischer Strahlung (ehemals G17) ·
    • … bei Lärm I und II (ehemals G20) ·
    • … bei Feuchtarbeit (ehemals G24) ·
    • … bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten Gruppe 1-3 (ehemals G26) ·
    • … bei Umgang mit Cadmium und Cadmiumverbindungen (ehemals G32) ·

    … bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen (ehemals G35) ·

    • … bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37) ·
    • … bei Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39) ·
    • … bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (exkl. Impftiter) ·
    • … bei Belastungen des Muskelskelettsystems (einschl. Vibrationen) ·
    • … bei natürlicher optischer Strahlung (Tätigkeiten im Freien/UV-Belastung) ·
    • … bei Umgang mit Hartholzstaub (ehemals G44)

    Außerdem bieten wir Vorsorgen an im Zusammenhang mit: ·

    • Nacht- und Schichtarbeit (§6 Arbeitsschutzgesetz) ·
    • Schutzimpfung ·
    • Impftiter

  • Wir prüfen bei Schiffsbesatzungen unter deutscher Flagge die körperliche und geistige Eignung der Mitglieder (Seeleute, Kapitäne, Offiziere, Crew) für deren Einsatz auf hoher See.

    Für den Erhalt eines Tauglichkeitszeugnisses ist Folgendes zu beachten: ·

    Bitte bringen Sie Folgendes zum Untersuchungstermin mit:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren): Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • Bescheinigungen vorheriger Seediensttauglichkeitsuntersuchung (falls vorhanden)
    • Ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung/Versicherungsnachweis
    • Bei Vorerkrankungen: aktuelle Befunde (max. ein Jahr alt) und Medikamentenliste
    • Brille oder Kontaktlinsen (inkl. Behälter und Lösung)
    • Nach Augenlaseroperation: augenärztliche Bescheinigung zum Dämmerungssehen und zur Blendempfindlichkeit ·

    Für Frauen: Bitte beachten Sie, dass der Urintest nicht während der Menstruation durchgeführt werden sollte ·

    Für Gastonomie (Küche und Service): Bitte bringen Sie ein aktuelles Stuhlprobenergebnis auf Shigellen und Salmonellen mit. Alternativ erhalten Sie von uns ein Probenröhrchen mit Versandmaterial

    Kosten & Abrechnung

    Die Untersuchung ist kostenfrei für:

    • Jugendliche unter 18 Jahren
    • Beschäftigte in Unternehmen der Seeschifffahrt, die Beiträge an die Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) zahlen
    Die Kostenfreiheit wird vor der Untersuchung geprüft
    • Bitte bringen Sie die Kostenübernahmeerklärung mit
    • Liegt keine Kostenübernahme vor, erfolgt die Bezahlung vor Ort per EC-Karte (keine Barzahlung)
    • Zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge an die BG Verkehr, ist die Untersuchung privat zu übernehmen

    For English speaking persons: Please notice here all relevant information about the Examination of fitness for sea service

  • Wir prüfen fundiert und praxisnah die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitenden und erhöhen deren Sicherheit bei verantwortungsvollen oder belastenden Tätigkeiten – individuell, rechtssicher und mit Blick auf einen nachhaltigen Arbeitsschutz.

    Untersuchungen sind relevant bei… ·

    • Eignung n. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ·
    • Tauglichkeit n. Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV/Hafenpatent) ·
    • Tauglichkeit n. §48 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ·
    • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25), Gruppe 1 – z. B. LKW-Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25), Gruppe 2 – z. B. Gabelstapler-Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25), Gruppe 3 – z. B. PKW-Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25), Gruppe 4 – z. B. Leitstände-Eignungsbeurteilungen (nach Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV) ·
    • Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten (ehemals G26) ·
    • Gruppe 3 – Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)

  • Sie haben als Unternehmer:in die Pflicht, in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch das Mutterschutzgesetz zu berücksichtigen, schon bevor eine Schwangerschaft gemeldet wird. Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen zum Beispiel nicht nachts oder unter Einfluss von bestimmten physikalischen Faktoren wie Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm arbeiten.

    Wir bringen Klarheit in die Organisation des Mutterschutzes – und leiten die Regeln aus dem Mutterschutzgesetz ab, die für Ihren Betrieb relevant sind.

  • Wenn Mitarbeiter:innen innerhalb von zwölf Kalendermonaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig geschrieben waren, müssen Sie ihnen ein schriftliches Angebot für ein BEM machen.

    Damit stärken Sie nicht nur die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen, sondern unterstützen auch aktiv gemeinsam mit der behandelnden ärztlichen Praxis bei der Koordination von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen.

    Unsere Arbeitsmediziner:innen beraten Sie dabei, wie Sie Langzeitkranke bestmöglich wieder in Ihr Unternehmen integrieren können: Wir schauen auf die jeweiligen möglichen Einschränkungen Ihrer Mitarbeiter:innen und geben Empfehlungen zu nötigen technischen oder organisatorischen Veränderungen des Arbeitsplatzes.

Größere Unternehmen

Unternehmen mit einer höheren Zahl an Mitarbeiter:innen fallen unter die Regelbetreuung


Kleinere Unternehmen

Wer eine kleinere Zahl an Mitarbeiter:innen beschäftigt, kann auch eine alternative Betreuung vorhalten


Interessierte

Ob arbeitsmedizinische Vorsorge oder Mutterschutz – das Spektrum der Arbeitsmedizin ist breit


Aktuelles

2. März 2026

Neu: Untersuchung der Seediensttauglichkeit

Seit Februar dieses Jahres bietet Dr. Sabine Jahns, Fachärztin aus dem Fachbereich Arbeitsmedizin und langjährige Schiffsärztin auf Kreuzfahrtschiffen, die für Bordpersonal gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung an. Sie dient dazu, die körperliche und psychische Eignung für die Anforderungen des Dienstes auf See sicherzustellen. Die Untersuchung richtet sich nach der Maritimen-Medizin-Verordnung und dem Seearbeitsgesetz.

Weitere Informationen zu Dokumenten, zum Ablauf und zu Kosten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Flagge.

12. Mai 2025

Schichtdienst: Wie gesund Schichtarbeit ist und was sie für die Freizeit bedeutet

Im Beitrag: Prof. Dr. Volker Harth, Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin

DLF Nova | Facts & Feelings (ab Min. 10:21)

3. Juli 2024

Arbeitsmedizin: Eine Investition in die Gesundheit der Beschäftigten lohnt sich

Die Bedingungen der Arbeitswelt und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich geändert. Inwiefern diese für die Betriebe nicht nur eine gesetzliche Pflicht bedeuten, sondern auch vielfältige Vorteile mit sich bringen, erklärt Prof. Dr. Volker Harth, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin der Ambulanzzentrum des UKE GmbH im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Er und sein Team bieten Unternehmen seit vielen Jahren überbetriebliche, arbeitsmedizinische Leistungen an. Jetzt zieht der Fachbereich Arbeitsmedizin vom Stadtteil Barmbek auf das Gelände des UKE, um so noch enger an die universitäre Medizin angebunden zu sein.

Die vollständige Pressemeldung lesen Sie hier.

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HINWEIS

Sie arbeiten im UKE und benötigen eine Beratung zum Thema Arbeitsschutz? Dann sind Sie beim Betriebsärztlichen Dienst richtig! Bitte klicken Sie hier und wenden Sie sich an die Kolleg:innen.

Bei toxikologischen Fragen können sich Hamburger:innen auch an das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin wenden.

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