Größere Unternehmen

Sie haben Bedarf an arbeitsmedizinischen Leistungen? In einem persönlichen Gespräch schnüren wir gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Paket. Als Grundlage hierfür dienen Gesetze und Verordnungen (ArbSchG, ASiG, ArbMedVV und DGUV V2). Sie regeln, welche betriebsärztlichen oder sicherheitstechnischen Leistungen ein Unternehmen vorhalten oder erwerben muss, um seine Pflichten wahrzunehmen. Wir beraten Sie gern, wenn es darum geht, die für Ihren Betrieb passenden Schwerpunkte zu setzen. Für größere Unternehmen ist eine so genannte Regelbetreuung vorgesehen. Sie gliedert sich in eine Grund- und eine betriebsspezifische Betreuung, also Leistungen, die sich aus den jeweiligen individuellen Bedürfnissen heraus ergeben.

Eine Liste gibt Ihnen ersten Aufschluss darüber, um welche Leistungen rund um die Arbeitsmedizin es sich konkret handelt:

Grundbetreuung

Unter die Grundbetreuung fallen zum Beispiel folgende Leistungspunkte:

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung

a. z. B. Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen

b. Information und Aufklärung

3. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, von betrieblichen Interessenvertretungen, von Beschäftigten

a. Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen

b. Beantwortung von Anfragen

4. Mitwirken an betrieblichen Besprechungen

a. Sitzung des Arbeitsschutzausschusses

b. Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften

Betriebsspezifische Betreuung

Unter die betriebsspezifische Betreuung fallen zum Beispiel:

1. Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung helfen wir Ihnen bei der Festlegung und Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen beispielsweise bei Gefährdung durch Lärm, Arbeit im Ausland, Tätigkeiten mit Infektionsrisiko und an Bildschirmarbeitsplätzen

2. Eignungsuntersuchungen

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41), Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW

3. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

Beratung bei grundlegenden Veränderungen im Betrieb wie z. B. Schaffung neuer Arbeitsplätze, Neuordnung betrieblicher Abläufe und Prozesse, Neugestaltung der Arbeitszeit, Einführung neuer Arbeitsverfahren

4. Impfkampagnen

COVID-19-Impfungen, Grippeimpfungen