Über das Projekt

  • Inhalt und Ziele
  • Inhalt und Ziele

    Eine Krebserkrankung ist für viele Patientinnen und Patienten neben den körperlichen Beeinträchtigungen durch ihre Erkrankung oftmals mit erheblichen psychosozialen Belastungen verbunden. Im Laufe der Erkrankung entwickelt ein Teil der Betroffenen ausgeprägte psychosoziale Beeinträchtigungen oder eine behandlungsbedürftige psychische Störung.

    Psychoonkologische und psychosoziale Versorgungsangebote können bei der Bewältigung der Krebsdiagnose sowie der Behandlung und im weiteren Krankheitsverlauf unterstützen, die psychischen und psychosomatischen Symptome verringern sowie die Lebensqualität und Therapietreue verbessern. Krebsbetroffene sind somit in hohem Maße auf zuverlässige und gut zugängliche Unterstützungsangebote angewiesen.

    Im Nationalen Krebsplanes der Bundesregierung (Ziel 9) ist formuliert, dass alle Krebspatienten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung sowohl im stationären als auch im rehabilitativen und ambulanten Bereich erhalten sollen.

    Um die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung zu schaffen, ist die genaue Kenntnis des momentanen Versorgungsangebots im Abgleich zum Bedarf eine notwendige Grundlage. Daher beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf mit einem wissenschaftlichen Gutachten, das eine umfassende bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse der nationalen Versorgungssituation sowie Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes liefern soll.

    Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen anschließend zusammen mit den Empfehlungen der Expertinnen und Experten im Nationalen Krebsplan als Grundlage für die weitere Ausgestaltung und Entwicklung der psychoonkologischen Versorgung dienen.

  • Die Befragung richtet sich an alle potentiell psychoonkologisch tätigen Personen und Einrichtungen, deren Angaben anonym und zusammengefasst ausgewertet und in Form eines Gutachtens sowie als Grafiken aufbereitet werden.

    Für die Bestandsaufnahme sollen Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Krebsberatungsstellen, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten mit einer von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkannten Weiterbildung in der Beratung und Behandlung von Krebspatienten, psychoonkologische Ambulanzen in Krankenhäusern und Zentren, ambulante und stationäre Hospizangebote und die Palliativversorgung sowie psychoonkologische Betreuungsangebote im ambulanten Bereich mittels einer Vollerhebung befragt werden.

    Zudem werden auf Basis einer Zufallsstichprobe Haus- und Kinderärzte, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten ohne entsprechende psychoonkologische Weiterbildung und weitere Fachärzte in die Erhebung mit einbezogen.

    In Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern, Krebsberatungsstellen und Rehabilitationseinrichtungen, werden sowohl die Leitungen (Modul I – Fragebogen) als auch die psychoonkologisch bzw. psychosozial tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Modul II – Fragebogen) postalisch oder per E-Mail angeschrieben und um Teilnahme gebeten.

    Selbständig Tätige mit oder ohne Praxis, wie beispielsweise psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten und Fachärzte, werden ebenfalls angeschrieben und gebeten, den Modul III – Fragebogen auszufüllen. Erhoben werden sollen möglichst detaillierte Angaben zu Art und Umfang des jeweiligen psychoonkologischen Angebots, wie z.B. Therapieangebote, Zielgruppen oder berufliche Qualifikationen der entsprechenden Anbieter.

  • Für die Erhebung wurden drei unterschiedliche Modul-Fragebögen entwickelt, die sich hinsichtlich der erfragten Themenkomplexe und der jeweiligen Zielgruppe unterscheiden.

    Das Modul I richtet sich an die Leitung von u.a. Krankenhäusern und Kliniken, Ambulanzen, Fachabteilung, Krebsberatungsstellen, Rehabilitations-einrichtungen und Hospizen. Dieser Fragebogen gliedert sich in Fragen zum psychoonkologischen bzw. psychosozialen Leistungsspektrum, zum psychoonkologisch bzw. psychosozial tätigen Personal, zu den erbrachten Leistungen im psychoonkologischen bzw. psychosozialen Bereich und zur Strukturqualität der jeweiligen Einrichtung.

    Mit Modul II werden alle psychoonkologisch bzw. psychosozial tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der o. a. Einrichtungen befragt. Dieser Fragebogen enthält Fragen zur Ausbildung der entsprechenden Person, zu Art und Umfang ihrer Beschäftigung, der erbrachten bzw. angebotenen Leistungen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung.

    Anbieter von Versorgungsleistungen, die selbständig in oder außerhalb einer eigenen Praxis tätig sind (z. B. Fachärzte und psychologische Psychotherapeuten) erhalten den Fragebogen Modul III. Dieser enthält Fragen in einer Kombination der Themenbereiche aus Modul I und II.

  • Die Erhebung wird Ende 2017 beginnen.

    Die Ergebnisse werden im Herbst 2018 vorliegen und dann in die Beratung des BMG gehen. Ende 2018 können diese dann der interessierten Öffentlichkeit durch das BMG vorgestellt werden.

  • 1. In meiner Einrichtung werden nur Kinder und Jugendliche behandelt. Ist die Befragung auch für meine Einrichtung relevant?

    In dem Fragebogen werden auch Angebote für Kinder und Jugendliche und deren Angehörige erhoben. Um alle psychoonkologischen Angebote für diese Zielgruppe zu erfassen, sind Ihre Antworten daher von großer Relevanz.

    2. PatientInnen meiner Einrichtung werden auch durch niedergelassene FachärztInnen psychoonkologisch betreut, z.B. durch PsychiaterInnen, jedoch nicht im konsiliarischen Setting. Wie soll ich dies innerhalb der Befragung angeben?

    Niedergelassene FachärztInnen und PsychotherapeutInnen werden mittels Stichprobe mit einem gesonderten Fragebogen befragt. Bitte geben Sie daher nur all jene Personen an, die entweder als angestellte/-r MitarbeiterInnen, auf Honorarbasis oder konsiliarisch in Ihrer Einrichtung psychoonkologisch tätig sind.

    3. Meine Einrichtung besteht erst seit 2017. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?

    Wir möchten Sie bitten, dennoch an der Befragung teilzunehmen. Gleich zu Beginn des Fragebogens wird dieser Aspekt abgefragt. Sollten Sie im Jahr 2016 noch kein Angebot vorgehalten haben, reduziert sich die Anzahl zu beantwortender Fragen auf 2.

    4. In meiner Einrichtung sind keine PsychoonkologInnen tätig. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?

    Auch wenn Sie keine/-n psychoonkologisch tätige/-n Mitarbeiter/-in beschäftigen oder bei Ihrer Arbeit hinzuziehen, stellt dies eine wichtige Information dar, die wir in der Auswertung mit berücksichtigen wollen. Bitte nehmen Sie daher dennoch an der Umfrage teil, die zur Beantwortung erforderliche Bearbeitungszeit verkürzt sich dadurch wesentlich.

    Bitte beachten Sie zudem, dass wir in der Umfrage ein möglichst breites Spektrum psychoonkologischer Leistungen mit einschließen werden (neben psychotherapeutischen und psychologischen Leistungen auch psychosoziale und sozialrechtliche Beratungen sowie Informationsvermittlung). Psychoonkologische Leistungen, die von ÄrztInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und anderen Berufsgruppen erbracht werden, können demnach in der Umfrage mit angegeben werden.

    5. Umfang und Dauer der Gespräche mit PatientInnen und deren Angehörigen werden bei uns nicht dokumentiert. Wie soll ich die entsprechende Frage beantworten?

    Uns ist bewusst, dass sich die Arbeitsstruktur innerhalb einzelner Einrichtungen von der Arbeit z.B. im rein psychotherapeutischen Setting stark unterscheiden können. Wir möchten Sie dennoch bitten, die entsprechenden Fragen zu beantworten und den Umfang und die Häufigkeit der Gespräche ggf. zu schätzen.

    6. Gespräche mit Patienten und deren Angehörigen sowie Beratungen entstehen meist spontan und nicht innerhalb eines bestimmten Settings. Wie soll ich die entsprechende Frage beantworten?

    Uns ist bewusst, dass sich die Arbeitsstruktur innerhalb einzelner Einrichtungen von der Arbeit z.B. im rein psychotherapeutischen Setting stark unterscheiden können. Wir möchten Sie dennoch bitten, die entsprechenden Fragen zu beantworten und den Umfang und die Häufigkeit der Gespräche ggf. zu schätzen.

Auftraggeber und Arbeitsgruppe

Argumente für die Teilnahme

Ihre Teilnahme an der Datenerhebung ist besonders wichtig.

Je größer die Anzahl auswertbarer Fragebögen ist, umso genauer kann die aktuelle Versorgungslage an psychoonkologischen Angeboten in Deutschland abgebildet werden.

Die Ergebnisse dieser Erhebung werden anschließend als Grundlage für die weitere Ausgestaltung und Entwicklung der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland dienen.

Der Bundesgesundheitsminister hat die Wichtigkeit dieses Projekts auch in seinem Begleitschreiben besonders betont und zur Teilnahme aufgerufen. Das Schreiben können Sie sich hier herunterladen:

Begleitschreiben von Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn zur psychoonkologischen Bestandsaufnahme des UKE

Projektrelevante Begriffe von A bis Z

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Vor
  • Ambulanter Hospizdienst

    Unter dem Begriff „ambulanter Hospizdienst“ verstehen wir eine selbstständige und ambulante Einrichtung, die Leistungen der häuslichen Sterbebegleitung anbietet und über eigenes Personal und ein Versorgungskonzept verfügt. Hospizversorgung in einem stationären Setting ist von dem ambulanten Hospizdienst getrennt zu betrachten. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu ihrem ambulanten Hospizdienst zu machen und – falls vorhanden – Leistungen im stationären Setting unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereiches als Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

    Ambulante Palliativversorgung

    Unter dem Begriff „Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung“ verstehen wir eine selbstständige und ambulante Einrichtung, die Leistungen der häuslichen Behandlung und Betreuung Schwerstkranker anbietet und über eigenes Personal und ein Versorgungskonzept verfügt. Wir möchten sowohl Einrichtungen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) als auch der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu einer Teilnahme an dieser Befragung einladen. Palliativversorgung in einem stationären Setting sowie ambulante oder stationäre Hospizversorgung werden mit einem eigenen Erhebungsbogen befragt. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu Ihrer Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung zu machen und – falls vorhanden – Leistungen im stationären Setting oder der Hospizversorgung unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereiches als Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

    Angehörige

    Mit der Formulierung „Angehörige“ sprechen wir neben den familiären Angehörigen der krebskranken Person auch die Personen des „unmittelbaren sozialen Umfelds“ an, d.h. auch Partner.

    Außenstellen

    Außenstellen bzw. Außensprechstunden sind eigene Einrichtungen, zu denen jeweils ein separater Fragebogen auszufüllen ist. Sollte Ihre Einrichtung über Außenstellen verfügen, Sie von uns hierzu jedoch keine separate E-Mail bzw. Brief erhalten haben, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir dies nachholen können.

  • Befragungszeitraum 2016

    Um die Vergleichbarkeit der Angaben zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen zu gewährleisten und das Ausfüllen zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, alle Ihre Angaben auf das Jahr 2016 zu beziehen. Sollte Ihre Einrichtung nicht im gesamten Jahr 2016 Leistungen angeboten haben, werden wir dies bei der Auswertung entsprechend berücksichtigen.

    Berufserfahrung in der psychoonkologischen Versorgung

    Zur Berufserfahrung zählen wir jene Phasen, in denen Sie mindestens 10 % Ihrer Arbeitszeit in der psychoonkologischen Versorgung tätig waren.

  • Einrichtung

    Bei dem Begriff "Einrichtung" ist für unsere Erhebung insbesondere der Aspekt der psychoonkologischen Versorgung wichtig: Verfügt z. B. ein Krankenhaus als Einrichtung über einen psychoonkologisch tätigen Mitarbeiter, der eine onkologische Fachabteilung des Krankenhauses versorgt, so kann das Krankenhaus als diejenige Einrichtung angegeben werden, für welche die Angaben gemacht werden. In der Regel gibt es jedoch insbesondere in größeren Krankenhäusern mehrere voneinander abzugrenzende Fachabteilungen, die mitunter unterschiedliche Lösungen für eine angemessene psychoonkologische Versorgung entwickelt haben. Hier wäre die jeweilige Fachabteilung die bevorzugte Einrichtung. Eventuell bestehende Außenstellen bzw. Außensprechstunden (z.B. einer Krebsberatungsstelle) sind bei den Angaben zu der Hauptstelle nicht mit zu berücksichtigen.

  • Konsiliardienst

    Unter Konsiliardienst versteht man jene Angebote, die durch Anforderung eines Mitarbeiters aus anderen Abteilungen oder Einrichtungen bei Bedarf gedeckt werden (z.B. die Anforderung eines Psychotherapeuten einer anderen Station zur Mitbetreuung eines onkologischen Patienten in der Onkologie).

    Krebsberatungsstelle

    Unter dem Begriff „Krebsberatungsstelle“ verstehen wir eine regionale psychosoziale Beratungsstelle mit dem thematischenSchwerpunkt „Krebs“, die sowohl für Patienten als auch Angehörige von Patienten frei zugänglich ist und deren Beratungsangebotekostenlos sind (wobei geringfügige Kostenbeiträge zu spezifischen psychosozialen Angeboten eine Ausnahmedarstellen können). Eine Besonderheit in Hinblick auf die Befragung von „Krebsberatungsstellen“ stellt die spezielleBerücksichtigung von Außenstellen dar.

  • Leitung

    Mit dem Modul-I-Fragebogen schreiben wir hauptsächlich Leitungen einer Einrichtung an. Uns ist bewusst, dass Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten insbesondere in größeren Einrichtungen uneinheitlich sein können. Da Fragen zum Leistungsspektrum oder zu Mitarbeitern in einer Einrichtung mitunter besser von verschiedenen Personen beantwortet werden können, ist ein Delegieren der Beantwortung einzelner Fragen unter Umständen empfehlenswert, um eine möglichst hohe Validität der Angaben zu gewährleisten.

  • Liaisondienst

    Liaisondienst ist die Mitbetreuung eines Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes durch z.B. einen Psychotherapeuten. Der Unterschied zum Konsiliardienst besteht darin, dass der Mitbetreuende zum Personal der entsprechenden Station/Einrichtung gehört.

  • Mitarbeiter

    Sofern in der Erhebung nach Mitarbeitern gefragt wird, sind nur jene gemeint, die an der klinischen psychoonkologischen/psychosozialen Versorgung in Ihrer Einrichtung beteiligt sind. Dies schließt auch Honorarkräfte und Psychologen in psychotherapeutischer Ausbildung oder Ärzte in Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit ein. Ausschließlich wissenschaftliche Mitarbeit soll in dieser Befragung nicht berücksichtigt werden.

  • Patienten/Angehörige

    Die Formulierung „Patienten“ schließt alle Altersgruppen, d.h. sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche, mit ein. Mit der Formulierung „Angehörige“ sprechen wir neben den familiären Angehörigen der krebskranken Person auch die Personen des „unmittelbaren sozialen Umfelds“ an.

    Praxis bzw. Praxisgemeinschaft

    Zusammenschlüsse von Ärzten und/oder Psychotherapeuten, die als Gemeinschaft nach Außen auftreten, allerdings jeweils über eigene personengebundene Zulassungen verfügen, möchten wir gerne einzeln und auf Grundlage des Fragebogens Modul III befragen. Handelt es sich jedoch um Praxen, die über eine institutionelle Zulassung verfügen (bspw. eine Psychiatrische Institutsambulanz oder ein Medizinisches Versorgungszentrum) und/oder Personen, die im Angestelltenverhältnis in einer Praxis arbeiten, dann verstehen wir den entsprechenden Arbeitsplatz durchaus als „Einrichtung“. In diesem Fall erhalten diese Leistungsanbieter ggf. einen entsprechenden Fragebogen für Mitarbeiter einer potentiell psychoonkologischen Einrichtung durch ihren Vorgesetzen.

    Psychoonkologische Fort- oder Weiterbildung

    Bezüglich einer psychoonkologischen Fort- oder Weiterbildung orientieren wir uns an den Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), die einen Umfang von mindestens 120 Fortbildungseinheiten à 45 Minuten vorsieht und von der DKG entsprechend anerkannt wurde.

    Dies sind zum Beispiel:

    • Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO): Psychotherapeuten-Curriculum (PT)
    • Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO): Interdisziplinäres Curriculum (IC)
    • Fortbildung am Institut für psychoonkologische Fortbildung in Köln (PsyOnko Köln)
    • Fortbildungscurriculum Psychoonkologie der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) in Berlin
    • Curriculum Psychoonkologie am Institut für Innovative Gesundheitskonzepte in Kassel
    • Curriculum Psychoonkologie am Universitätsklinikum Charité in Berlin
    • Zusatzqualifikation Psychoonkologie an der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Wannsee-Schule für Gesundheitsberufe e.V.
    • Curriculum Psychoonkologie durch die Projektgruppe Psychoonkologie (PPO) des Tumorzentrums der Universität Erlangen-Nürnberg
    • Curriculum Psychoonkologie am Universitätsklinikum Regensburg, Abteilung für Psychosomatische Medizin
    • Fortbildung an der Akademie für Psycho-Onkologie München (APOM)
    • Lehrgang in Psychoonkologie der Österreichischen Gesellschaft für Psychoonkologie (ÖGPO)

    Psychoonkologische/psychosoziale Angebote

    Im Rahmen der vorliegenden Befragung möchten wir mit der Formulierung „psychoonkologische/ psychosoziale Angebote“ ein möglichst breites Spektrum von psychotherapeutischen, supportiven bzw. begleitenden, psychosozialen und sozialrechtlichen bis hin zu künstlerischen Angeboten einschließen.

    Das mögliche Spektrum psychoonkologischer/psychosozialer Angebote umfasst zum Beispiel:

    • Klinische Psychologie in der Rehabilitation
    • Systemische Interventionen
    • Gesprächspsychotherapeutische Interventionen
    • Gestalttherapeutische Interventionen
    • Krisenintervention
    • Psychologisch-supportive Begleitung (bei subsyndromaler Belastung, auch: supportive Psychotherapie)
    • Entspannungsverfahren
    • Imaginative Verfahren
    • Sexualtherapeutische Interventionen
    • Traumatherapeutische Interventionen
    • Achtsamkeitsbasierte Verfahren
    • Stressbewältigungstraining/Stressimpfungstraining
    • Fatigue-Training
    • Paarkommunikationstraining
    • Musiktherapie
    • Kunsttherapie
    • Bewegungs- bzw. Tanztherapie
    • Psychosoziale Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung
    • Psychosoziale Beratung mit sozialer und sozialrechtlicher Schwerpunktsetzung
    • Vermittlung medizinischer Basisinformationen
    • Vermittlung medizinischer Fachinformationen (nur durch Ärzte)
    • Erschließung und Weitervermittlung an andere externe Einrichtungen oder psychoonkologische/psychosoziale Angebote
    • Informationsveranstaltung zu psychoonkologischen/psychosozialen Themen
    • Sterbebegleitung
    • Palliative Begleitung
    • Trauerbegleitung

    Psychotherapeutische Qualifizierung

    Die Erhebung des Spektrums psychotherapeutischer Angebote innerhalb der Psychoonkologie orientiert sich an dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Dieser hat folgende psychotherapeutische Verfahren und Methoden wissenschaftlich anerkannt:

    • Verhaltenstherapie
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Analytische Psychotherapie
    • EMDR
    • Neuropsychologische Therapie
    • Systemische Psychotherapie
    • Gesprächspsychotherapie
    • Hypnotherapie Interpersonelle Psychotherapie (IPT)

  • Richtlinien-Psychotherapie nach G-BA

    Innerhalb der Psychotherapie müssen wir Therapieverfahren, die von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannt wurden, gesondert betrachten. Der G-BA hat folgende Therapieverfahren als wirksam anerkannt, welche in unterschiedlichsten Settings zum Einsatz kommen.

    • Analytische Psychotherapie
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Verhaltenstherapie

    Ausschließlich im Rahmen einer Behandlung mit einem der oben genannten Richtlinienverfahren zählen zusätzlich EMDR (bei Posttraumatischen Belastungsstörungen) und neuropsychologische Therapie (bei organisch bedingten psychischen Erkrankungen) mit zu den von dem G-BA anerkannten Behandlungen. Diese werden folglich in unserem Fragebogen nicht zusätzlich unter den Richtlinien-Verfahren abgefragt, sondern unter diesen subsumiert.

  • Stationäres Hospiz

    Unter dem Begriff „Stationäres Hospiz“ verstehen wir eine selbstständige und stationäre Einrichtung zur Sterbebegleitungmit eigenem Personal und Versorgungskonzept. Ambulante Hospizdienste sind von einem stationären Hospiz getrennt zubetrachten. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu Ihrem stationären Hospiz zu machen und - fallsvorhanden - ambulante Angebote unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereichesals Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Kontakt

Sollten Sie Fragen haben, weitere Informationen oder zusätzliche Fragebögen benötigen, kontaktieren Sie uns gern. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

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