15.11.2016        AKTUELLES

Stellungnahme vom 15.11.2016 aus dem UKE zum Kommissionsbericht der Bundesärztekammer

Die Prüfungs- und Überwachungskommission, die von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Kontrolle der Einhaltung des Transplantationsgesetzes getragen wird, hat im Rahmen der routinemäßigen Prüfungen des Lungentransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), an dem die LungenClinic Großhansdorf beteiligt ist, für die Jahre 2010 bis 2012 Auffälligkeiten beanstandet. In 14 von 25 überprüften Fällen beanstandete die Kommission Unregelmäßigkeiten – unter anderem geht es dabei um medizinische Daten und deren Dokumentation.

Das UKE in Kooperation mit der LungenClinic Großhansdorf erkennt berechtigte Kritikpunkte aus dem Prüfungsbericht an, betont aber, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Eingriffe in die Rangfolge von Patienten auf der Transplantationsliste gibt.

Das UKE stellt fest:

- Es ist kein Patient zu Schaden gekommen.

- Es wurde kein Patient auf der Warteliste bevorzugt, kein Patient hat früher ein Organ zugeteilt bekommen.

- Es gab ein Schnittstellenproblem zwischen dem UKE und dem Kooperationspartner LungenClinic Großhansdorf. Ein wesentlicher Grund dafür waren die unterschiedlichen Dokumentationssysteme zwischen den beiden Krankenhäusern (elektronische Patientenakte versus Papierakte).

- 7 Papierakten des Kooperationspartners LungenClinic Großhansdorf sind nicht mehr auffindbar.

- Die im Bericht kritisierten Prozessmängel in Dokumentation und Aktenführung sind seit 2013 abgestellt.

- Aus den Fehlern in der Dokumentation einen Vorsatz oder Manipulation abzuleiten, ist falsch. Das UKE weist diese Vorwürfe scharf zurück.

- Das UKE begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Im Bericht der Prüfungs- und Überwachungskommission werden 14 von 25 Fällen beanstandet. Bei der genauen Prüfung der Einzelfälle zeigten sich im Bericht letztlich zwei Fälle mit möglicher Relevanz für die Warteliste. Diese Fälle wurden aktiv der Prüfungs- und Überwachungskommission bei ihrer ersten Visitation mitgeteilt.

In einem Fall ist es durch einen Übertragungsfehler – es wurde venöses statt arterielles Blutgas eingetragen – bei der LAS-Listung (Lung Allocation Score) zu einer Punktwertverschiebung gekommen. Dies hat jedoch nicht zu einer Organvergabe geführt; die Organvergabe fand nach einer späteren Listung statt, bei der der Übertragungsfehler bereits durch korrekte Daten aktualisiert worden war.

In einem zweiten Fall wurden venöse statt arterielle Blutgaswerte für die Listung herangezogen. Hieraus resultierte auf einer Skala von 100 eine Verschiebung des LAS, ein Anstieg von 43,7 auf 44,6 Punkte, was theoretisch Organvergabe-relevant wäre. Allerdings handelt es sich bei dieser geringen Punktwertverschiebung um einen deutlich unterhalb des für eine Organvergabe üblichen LAS-Punktwertes, der in der Regel deutlich über 50, meist sogar über 60 liegt.

In beiden Fällen lag keine Beeinflussung der Organvergabe zu Lasten anderer Patienten vor. Es ist kein Patient zu Schaden gekommen. Es wurde kein Patient auf der Warteliste bevorzugt. Kein Patient hat früher ein Organ zugeteilt bekommen.

Im Zeitraum 2010 bis 2012 gab es ein Schnittstellenproblem bei der Datenübermittlung zwischen dem UKE und der LungenClinic Großhansdorf. Eine wesentliche Ursache für die Kritikpunkte waren die unterschiedlichen Dokumentationssysteme in den beiden Krankenhäusern (elektronische Patientenakte versus Papierakte). Relevante Informationen wurden per Fax gesendet. Zwar ist die elektronische Akte revisionssicher und vollständig archiviert, bei den übermittelten Faxen gibt es jedoch Archivlücken. Deshalb wird inzwischen auch die Korrespondenz durch Einscannen im UKE revisionssicher dokumentiert.

Die Mechanik an der Schnittstelle wurde bereits in der Vergangenheit neu geregelt. Das UKE kann zudem alle Transplantationsfälle von UKE-Patienten mit der elektronischen Patientenakte dokumentieren, was die Prüfungskommission beim ersten Besuch auch bestätigte.

Das UKE hat jederzeit mit der Kommission konstruktiv zusammengearbeitet. Jedes Mitglied der Kommission hatte jederzeit die Möglichkeit, einen vollständigen Einblick in die elektronische Patientenakte zu nehmen. Zudem hat das UKE proaktiv die Kommission über die wesentlichen Fälle informiert. Das UKE begrüßt die unabhängige Kontrolle durch die Kommission und sieht die Kritikpunkte als wesentlich an für die Verbesserung von Abläufen.

Das UKE hatte unmittelbar nach Eingang des Kommissionsberichts der Bundesärztekammer der Staatsanwaltschaft Hamburg seine volle Kooperation bei möglichen Ermittlungen signalisiert. Am Montag, 14. November, ist das UKE schriftlich über das laufende Ermittlungsverfahren informiert und um Weitergabe einzelner Informationen gebeten worden.

Zur vorangegangenen Stellungnahme aus dem UKE zum Kommissionsbericht der Bundesärztekammer vom 13.10.2016:
https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_25683.html

Zum Kommissionsbericht der Bundesärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/kommissionsbericht-des-lungentransplantationsprogramms-des-universitaetsklinikums-hamburg-eppendorf-vorgelegt/


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