Zahnärztliche Prüfungen
Im Modellstudiengang Zahnmedizin iMED DENT wird der in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vorgesehene Ersten Abschnitt der Zahnärtzlichen Prüfung als hochschulübergreifende staatsexamensäquivalente Prüfung durchgeführt. Die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfüfung wird als mündliche Prüfung abgenommen. Studierende, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden habe, legen die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung gemäß § 29 Absatz 2 ZApprO nur im Fach Zahnmedizinische Propädeutik ab.
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht gemäß § 43 ZApprO aus einem mündlichem und einem praktischen Prüfungselement aller zahnmedizinischen Fächer. Diese Prüfungen müssen von Humanmediziner:innen vollständig abgelegt werden.
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil. Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil gemäß § 59 Absatz 2 ZApprO nicht ab.